Als was die Tätigkeit anmelden? Kleingewerbe oder selbstständig?
Hallo,
Ich informiere mich grad über die Selbständigkeit. Doch, es ist komplizierter als gedacht...
Jetzt hab ich folgendes Problen:
Ich arbeite Vollzeit. Ich würde allerdings nebenberuflich ein Transportunternehmen gründen wollen. Ich bleibe unter 3,5t und bin alleine. Es ist auch nur als kleines nebeneinkommen (ca. 300-400euro im Monat )
So, wie komme ich am günstigsten zur Gründung ohne groß steuern zu zahlen? Als "Kleingewerbe" oder auf selbständiger Basis?
Da es hauptsächlich private Kunden sind, brauchen die keine Rechnung und ich könnte mich in der Theorie von der Umsatzsteuer befreien lassen, hab ich das richtig verstanden?
Und, da ich Vollzeit arbeite, entgehe ich der Krankenkasse, usw. an Abgaben?
Danke im voraus
8 Antworten
So, wie komme ich am günstigsten zur Gründung ohne groß steuern zu zahlen?
Die Höhe möglicher Steuern hängt bei natürlichen Personen auch vom Gesamteinkommen ab. Bei 300-400 Euro Umsatz im Monat lohnt auch nicht die Gründung einer Kapitalgesellschaft.
So, wie komme ich am günstigsten zur Gründung ohne groß steuern zu zahlen? Als "Kleingewerbe" oder auf selbständiger Basis?
Ein "Kleingewerbe" gibt es nicht. Selbstständig ist man, wenn man nicht weisungsgebunden ist.
Da es hauptsächlich private Kunden sind, brauchen die keine Rechnung und ich könnte mich in der Theorie von der Umsatzsteuer befreien lassen, hab ich das richtig verstanden?
Nein, das hast Du nicht richtig verstanden. Man kann - umgekehrt - auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten und würde dann so behandelt, wie jeder andere Unternehmer auch. Bei Anwendung der Regelung muss die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt werden, darf aber auch auf Rechnungen nicht ausgewiesen werden.
Also zunächst einmal wenn du ein Gewerbe gründest bist du immer selbstständig egal ob Klein oder groß.
Und ganz wichtig du hast einen exorbitanten Denkfehler in deiner Aussage.
Eine Rechung musst du immer deinen Kunden stellen in dieser muss der Netto Betrag enthalten sein + 19% UmSt. = Brutto Betrag.
Wie willst du sonst dem Finanazamt nachweisen wie hoch deine Umsätze sind. Wenn du keine Rechnungen stellst, gilt dies als Schwarzarbeit. Somit wärst du dran bezüglich Steuerhinterziehung. Und das Finanzamt würde dann deinen Umsatz shätzen. Diesen Betrag müsstest du dann entrichten.
Und beachte Soefern du kein gelernte Kaufmann sein solltest oder BWL Studium hast. Und du manche Gesetzliche Richtlinien nicht kennst, die keine Rolle spielt sofern du fehler bei Steuerechtlichen oder Handelrechtlichen Dingen begehst. Da du sobald du selbstständig bsit auch als Kaufmann geltest.
Beste Grüße
Diese Antwort ist zum Großteil nicht richtig, grammatikalisch unzureichend und verwirrt mehr als sie hilft. Insbesondere diese Arroganz im letzten Abschnitt ist eine Zumutung. Bitte einfach ignorieren.
Ich informiere mich grad über die Selbständigkeit.
Nicht sehr erfolgreich, wenn ich deine Überschrift lese.
Als "Kleingewerbe" oder auf selbständiger Basis?
Diese Frage stellt sich nicht. Das ist wie: Ist es nachts kälter als draußen?
Du wirst selbständig tätig und betreibst ein Gewerbe (Kleingewerbe gibt es nicht). Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dies anmelden (Ordnungsamt), kostet je nach Gemeinde 20 bis 30,- €.
Da es hauptsächlich private Kunden sind, brauchen die keine Rechnung und ich könnte mich in der Theorie von der Umsatzsteuer befreien lassen, hab ich das richtig verstanden?
Nein. Was umsatzsteuerbefrei ist regelt der § 4 UStG. Transport- und Logistikdienstleistungen fallen nicht darunter.
Wenn du jedoch im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angibst, dass dein Umsatz voraussichtlich 17.500,- € (50.000,- € im Folgejahr - Achtung es wird runtergerechnet, wenn unterjährig gearbeitet wird) nicht übersteigen wird, wärst du Kleinunternehmer nach § 19 UStG und die Umsatzsteuer wird nicht erhoben (nochmal: Keine Befreiung sondern eine Nicht-Erhebung!). Du bist dann ebenfalls nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Und, da ich Vollzeit arbeite, entgehe ich der Krankenkasse, usw. an Abgaben?
So lange deine Anstellung zeitlich und finanziell den Mittelpunkt deines Erwerbslebens bildet, bleibst du versicherungspflichtig (es sei denn du verdienst bereits mehr als 54.900,- € Brutto) in der gesetzlichen Krankenversicherung und dein selbst. Nebentätigkeit ist nicht beitragsrelevant (§ 226 SGB V).
"Ohne Rechnung" ist Schwarzarbeit. Du meinst eine Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Du kannst dann auch keine Vorsteuer geltend machen. Steuern musst Du trotzdem zahlen.
"Ohne Rechnung" ist Schwarzarbeit.
Nein, nicht zwingend. Die Vorschriften des § 14 UStG richten sich in erster Linie an den Geschäftsverkehr gegenüber anderen Unternehmern. Es reicht ggf. auch eine Quittung, allerdings würde ich mich selbst nicht in dieses Fahrwasser begeben und einfach jedem Kunden eine Rechnung ausstellen.
Du kannst dann auch keine Vorsteuer geltend machen. Steuern musst Du trotzdem zahlen.
Einkommensteuer ja. Umsatz- und Gewerbesteuer aber nicht.
1. SElbständig ist jede Tätigkeit, bei der man keinen Arbeitgeber hat.
2. Kleingewerbe gibt es nicht, nur Gewerbe als Haupt- oder Nebenerwerb.
3. "Kleinunternehmer" ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer für Unternehmer, deren Umsatz (Einnahmen) weniger als 17.500,- beträgt. Bei denen wird Umsatzsteuer nicht erhoben. Mit dem Gewinn hat das nichts zu tun.
4. Wenn Du wirklich unter 405,- Euro Gewinn bleibst, musst Du auf den Gewinn keinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.
5. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer nciht befreit, sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Man kann "Kleinunternehmer" nicht beantragen, sondern man ist es, oder nicht. Man kann auf die Kleinunternehmereigenschaft verzichten und Regelbesteuerung wählen.
6. Wenn Du Dienstleistungen als Fuhrunternehmer anbietest musst Du ein Gewerbe anmelden.