Selbstgebaute Dekoartikel aus Holz - Eintragung Handwerkskammer notwendig?
Hallo,
mein Mann möchte Dekoartikel aus Holz herstellen und diese verkaufen, z. B. Kerzenständer.
Dass wir dazu ein Gewerbe anmelden müssen, ist bekannt.
Brauchen wir dazu aber auch eine Eintragung in der Handwerkskammer (Handwerksrolle)?
Als Kleinunternehmer ist man ja steuerbefreit bis 17500€ --> ist Umsatz gemeint oder Gewinn? 🤔
Wie läuft es dann an, wenn man so ein Kleingewerbe hat?
Alles, was man zur Herstellung einkauft (Holz, Alu usw), davon muss man dann die Rechnungen aufheben? Und wenn man etwas verkauft, muss man dann auch immer eine Rechnung ausstellen (ohne MwSt)? Dann macht man eine Steuererklärung und reicht all diese Einkaufs- und Verkaufsrechnungen ein?
Welche Nachteile könnten auf uns zukommen?
Danke, sind gerade sehr verwirrt. 🤨
2 Antworten
Gewerbeanzeige ist erforderlich, Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer jedoch nicht.
Die Industrie und Handelskammer gibt euch alle Info dazu,einfach anrufen.
Kannst aber mit Hobby nebenbei was verdienen.Viele verkaufen auf ebay gebrauchtes oder selbstgemachtes.Oder auf Etsy oder sonstwo.Flohmarkt auch zum Beispiel.Da könnte man erst mal anfangen um zu sehen ob die Teile überhaupt verkaufen.Bevor man größere Ausgaben macht.
Auch eine ganze Kollektion machen und mal bei Dekoshops anbieten.Dann merkt man auch schnell ob Interesse besteht.Würde das Ganze erst als Hobby aufziehen mit wenig Kosten und sehen ob ihr Erfolg habt.Der Zeitaufwand solche Deco zu machen ist ja auch enorm.Heisst also auch das man damit schwer grosses Geld machen wird.Als Hobby beginnen und sehen wie es läuft.Den Markt beobachten und mit viel Leuten reden die Verkaufen.Viele verkaufen gut,andere nicht.
Ist das so? Hab nur 25 Jahre verkauft.Informiere dich erst mal.
Ich fahre auch seit 40 Jahren zu schnell.... Ist aber trotzdem nicht erlaubt.
Tipp: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung !
Er will Dekoartikel herstellen und keine Holzbrücken. Was soll da nicht erlaubt sein? Wenn du weißt wo das steht dann stelle einen Link rein, ansonsten ist das nur eine Behauptung.
Natürlich ist es erlaubt. Er ist nur gemäß § 14 GewO verpflichtet, den Handel ab Beginn anzuzeigen. "Erst mal als Hobby probieren" gibt es nicht...
Klar, da hast du recht, aber ich dachte du hast das auch auf die Eintragung in die Handwerksrolle bezogen. Gewerbe anmelden schon allein wegen der Kosten, und als Gewerbetreibender bekommt man oft bessere Konditionen beim Einkauf.
Die Anmeldung ist nicht erforderlich, weil man dann bessere Konditionen bekommt, sondern weil es gesetzlich so bestimmt ist. Dass eine Eintragung in die HwR nicht erforderlich ist, habe ich in meiner Antwort geschrieben.
Deine "Ratschläge" verstoßen gegen diverse Gesetze !