Kleingewerbe bei unter 450 euro?
Hallo. Ich bin Student und da ich keinen richtigen minijob für mich gefunden habe, habe ich mich als Nachhilfe Schüler bei ein paar Seiten angemeldet. Jetzt läuft es unerwartet gut und viele Leute wollen Nachhilfe von mir. Da ich aber dran gedacht habe, dass ich kein Gewerbe habe und mir die Seite nur sagte 'wir können dir bei finanziellen Fragen nicht helfen', habe ich alle wieder abgelehnt um keine Probleme zu bekommen.
Brauche ich jetzt erstmal ein Gewerbe, wenn ich pro Monat 60-200 Euro damit verdiene? In den Ferien zum Beispiel gehe ich sogar davon aus, dass niemand Nachhilfe haben möchte, da würde ich sogar nichts bekommen. Und es ist ja auch ganz unterschiedlich, es könnten mal nur 20, mal 200, mal 50 Euro sein.
Muss ich jetzt ein Kleingewerbe anmelden? Wenn ja, muss ich dann immer meine Einnahmen vorlegen? Oder schauen die sich selbst mein Konto an?
Mfg
2 Antworten
Laut dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 gehörst Du als Nachhilfelehrer zu den Freiberuflern („Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit…“)
Du mußt also nur beim Finanzamt deine Tätigkeit melden: https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
Gruß siola55
Gewerblich bist du bereits, wenn du eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht hast. Dafür ist der Umsatz erst einmal unerheblich. Also musst du ein Gewerbe anmelden und KANNST die USt Regelung für Kleinunternehmen nutzen.
Das EStG ist nicht dafür maßgeblich, wann man ein Gewerbe anmelden muss, sondern nur, wie die Einkünfte versteuert werden. Und nach der Rechtsprechung zu § 6 GewO brauchen nur lehrende Tätigkeiten innerhalb des staatlichen Bildungssystems kein Gewerbe anmelden.
Laut dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 gehörst Du als Nachhilfelehrer zu den Freiberuflern („Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit…“)