Trotz Abmeldung des Gewerbes und keine Einnahmen eine Steuererklärung?
Hallo Freunde. Ich habe dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet (Kleingewerbe).
Vor ein paar Monaten habe ich das Gewerbe abgemeldet und das Finanzamt wissen lassen, dass ich keine Einnahmen erwirtschaftet habe.
Jetzt meldet sich das Finanzamt und möchte eine Steuererklärung. Ich als Laie habe mich leider nicht sonderlich erkundigt.
Gibt es da draußen jemand, der Ahnung hat, wie ich jetzt handeln soll?
5 Antworten
Wenn die Steuererklärung fällig ist, müssen jede Menge Dokumente ausgefüllt werden. Wenn du ein Kleingewerbe betreibst, kommt zum Mantelbogen noch die Anlage G und die Anlage EÜR. Freiberufler nehmen statt der Anlage G die Anlage S.
- Persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuerbescheid des Vorjahres)
- elektronische Lohnsteuerjahresbescheinigung(en)
- Nachweise über Fehlzeiten im Job (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft)
- Leistungsbescheide und Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkasse über geleistete Zahlungen
- Kirchensteuerbescheid (wenn nicht schon auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben)
- Nachweise über Körperbehinderungen
- Bankverbindung
https://sevdesk.de/blog/steuererklaerung-vorbereiten/#welche-unterlagen
Das ist einiges, was du einreichen musst.
So etwas sollte man vorher wissen, wenn man ein Gewerbe anmeldet.
Außer den Formularen selbst - die elektronisch per Elster zu übermitteln sind - will das Finanzamt andere Unterlagen nur auf Anforderung sehen. Die elekronische Lohnsteuerbescheinigung und auch die Daten über die Kirchensteuer etc. liegen dort sowieso vor.
du machst eine einfache einnahmen überschussrechnung
machst 2 spalten, in eine schreibst du deine einnahmen, zb auch 0
und in die andere deine unternehmensbedingten ausgaben, auch 0 geht zb
und dann bildest du die differenz
0 oder minus, egal
dann schickst du ihnen das
ja, aber gottseidank bricht das alles ja in absehbarer zeit zusammen
wir bekommen jetzt erstmal eine hyperinflation
Du machst eine Steuererklärung und gibst die ab. Fertig!
In den "paar Monaten" wirst Du Ausgaben und Einnahmen gehabt haben ... !?
In den paar Monaten hatte ich tatsächlich keine Einnahmen. Ich hatte vor ein wenig Geld dazu zuverdienen, jedoch hat das nicht funktioniert. Nachdem sich das ganze als Zwecklos rausgestellt hat, habe ich das Gewerbe abgemeldet. Ausgaben hatte ich ein paar. Aufsetzen einer Website usw. Jedoch wirkich keine Einnahmen.
Dann mach halt die geforderten Steuererklärungen. Da Du keine Einnahmen hattest, gibst Du in den entsprechenden Feldern "0" an.
Die Einkommensteuererklärung muss abgegeben werden. Sonst kann es zu Zwangsgeld führen.
Die Einnahmeüberschussrechnung muss in jedem Fall elektronisch - per Elster - übermittelt werden.