Onlyfans Darsteller Anmeldepflicht?
Hallo,
ich habe vor meine privaten Videodateien bei der Plattform Onlyfans hochzuladen.
Muss ich bevor ich etwas hochlade, mich als Kleinunternehmen anmelden?
Ich habe die Zweifel, dass ich die Gebühr von 30€ nicht wieder aufholen kann mit Only fans.
Soweit ich weiß, muss man erst ein Gewerbe anmelden beim Finanzamt wenn man über 450€ und oder 5000€ im Monat/Jahr verdient.
Ich möchte nicht mein Geld verschwenden wenn ich mir sowieso nicht sicher bin, ob Only-fans eine gute Idee ist oder nicht.
Ich wäre bereit Steuern zu zahlen, das ist das nicht, ich möchte nur nicht extra Papierkram haben, oder andere Folgen.
Ich gehe noch zur Schule, weil ich zwei Jahrgänge wiederholen musste und ich habe Angst, dass ich kein Kindergeld mehr bekomme und die mir sagen "Sie haben ein Kleingewerbe angemeldet, Sie brauchen unsere Unterstützung nicht" und ich nur 5€ verdiene.
Komme aus NRW.
mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Das halte ich durchaus für gewerbepflichtig. Ein Gewerbe liegt nach §15 Absatz 2 EStG dann vor, wenn die Tätigkeit nachhaltig, gewinngerichtet und selbstständig ausgeführt wird.
- Das Anbieten von Videodiensten auf Onlyfans ist zweifelsfrei eine gewerbliche Tätigkeit. Deshalb ist sie gemäß § 14 GewO von Beginn an anzumelden.
- Ein Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt (in manchen Städte gehört das zum Ordnungsamt) an, nicht beim Finanzamt.
- Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Auch Unternehmen, die Verlust machen, müssen angemeldet sein.
- Solange du noch zur Schule gehst, wird das Kindergeld einkommensunabhängig gezahlt.
- Bist du dir bewusst, welchen Stress du in der Schule bekommen kannst, wenn deine Mitschüler dich dort erkennen? Überleg es dir lieber noch mal.
Ich werde mich nicht zeigen aber ich have Angst dass wenn ich irgendwann arbeite und meine Mutter meine Steuern macht, dass die dieses Kleingewerbe sieht