Kleinunternehmer, wie Privatentnahme buchen?

8 Antworten

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Grundsätzlich wird für eine EÜR gar nicht gebucht. Es handelt sich dabei um Aufzeichnungen. Damit gelten auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung nicht.

Da braucht man also keine Buchungssätze, wie man sie aus der doppelten Buchführung/Bilanzierung kennt. Allerdings kann man das durchaus machen, denn es bleibt einem ja überlassen, was man Aufzeichnungen nennt.

Die Privatentnahme ist ein erfolgsneutraler Vorgang. Anders als der Eigenverbrauch, der gerade eine Erfolgskorrektur zur Aufgabe hat.

Da Du vermutlich Deinen Bankbestand zwischen Aufzeichnungen und Kontoauszug Pari halten willst, dann brauchst Du nur Privatentnahme/Bank 100 Euro buchen.

Damit sind die 100 Euro aus dem Betriebsvermögen raus. Was übrigens auch eine ganz schöne Form der Dokumentation ist: Dieses Geld wurde dem Betriebsvermögen entnommen und außerdem kann im Falle einer Frage des Finanzamtes (Höhe der Entnahmen) immer leicht geantwortet werden.

Die Höhe des gesamten privat verfügbaren Geldes gibt dem Finanzamt immer mal wieder Anlass zu forschen, ob da nicht irgendwo Steuern hinterzogen werden. Betriebliche Konten bleiben gleich, private Anlagekonten steigen...

Viel Erfolg mit dem Gewerbe.

Als Einzelunternehmen wird nicht unterschieden zwischen Firmenkonto und Privatkonto. Du selbst bist das Unternehmen mit deinem gesamten Vermögen. Es ist egal auf welchem Konto das Geld liegt, der Geldübertrag hat keine steuerliche Relevanz bezüglich Einnahme oder Ausgabe. Anders wäre es, wenn du Waren privat entnehmen würdest. Dies musst du in deiner EÜR wie einen Verkauf an dich selbst behandeln (Gewinnerhöhung, Erhöhung der Umsatzssteuerzahllast - letzteres für dich als Kleinunternehmen nicht relevant)

Dirk-D. Hansmann  19.02.2014, 06:39

wird nicht unterschieden zwischen Firmenkonto und Privatkonto.

Lasse es mich so sagen: Du meinst vermutlich das Richtige. Aber so ausgedrückt kann da jemand aber voll in die braune Masse greifen.

Waren privat entnehmen würdest. Dies musst du in der EÜR wie einen Verkauf an dich selbst behandeln

Du meinst wie einen Verkauf an einen Fremden? Dann erkundige Dich mal über die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und nicht erschrecken!

Schnulli00  19.02.2014, 09:55
@Dirk-D. Hansmann

Meine Ware entnehme ich zum Beschaffungspreis. Wo ist das Problem? Und wo ist das Problem mit der Sch***sse? Wohl gemerkt, i.R.d. Einzelunternehmung. Und zumal ein "betriebliches Bankkonto" hier nicht verpflichtend ist.

dertutor 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 13:23

Danke für die Antwort :)

Dass bei einer EÜR nur der Gewinn ermittelt wird und eine Buchung einer privaten Entnahme hier nicht stattfindet, wurde inzwischen gut erklärt.

Noch 2 m. E. wichtige Anmerkungen:

  1. Wenn Du Ware oder ein Maschinchen für das Gewerbe gekauft hast und in Dein Privateigentum übernimmst, muss das als Einnahme beim Gewerbe aufgelistet werden. Es ist wie bei einem Verkauf an einen Fremden.

  2. Von dem Gewinn solltest Du das, was dafür als Einkommensteuer zu zahlen sein wird, schon mal auf einem extra Konto zurücklegen und NICHT ausgeben.

In der EÜR tauchen nur Ausgaben und Einnahmen auf, die mit Deinem Gewerbe in Zusammenhang stehen.

"Privatentnahmen" gibt es nur in der doppelten Buchführung; da ist dann etwas zu buchen. In der EÜR brauchst Du nichts zu buchen.

Du hast ja in der EÜR auch kein "Kassenkonto" oder ein "Bankkonto". Die Einnahmen und Ausgaben lassen sich anhand der Bankauszüge nachvollziehen.

Übrigens mußt Du im Falle einer Steuerprüfung alle Konten offenlegen, auch das private Girokonto.

dertutor 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 12:59

Ahh ok. Besten Dank. Wenn ich nun aber vom Firmenkonto was wegnehme - hier der Übertrag auf das Privatkonto - stellt das dann nicht eine Ausgabe dar?

RobertaKrumb  18.02.2014, 13:05
@dertutor

Nö. Es bleibt ja Dein Geld. Wo Du das bunkerst, bleibt Dir überlassen.

Nach Deinem zuerst genannten Beispiel hast Du eine Einnahme von 200 € gehabt. Ob die nun auf Deinem Geschäfts-Girokonto oder Privatkonto oder teils/teils liegen, ist wurscht. Du bist um 200 € "reicher" geworden, und nur das erscheint letztendlich in Deiner EÜR.

Eine echte "Ausgabe" im Sinne der EÜR ist der Einkauf von Waren zum Weiterverkauf, Betriebskosten für Lager, Büro, Kfz, Fernmelderechnungen etc. pp.

dertutor 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 13:06
@RobertaKrumb

Ahh verstanden. Besten dank für die Hilfe! :)

Schnulli00  18.02.2014, 13:10
@dertutor

Bedenke hier aber, dass dies nur für Geld gilt. Wenn du Ware privat entnimmst, so musst du dies wie einen Verkauf an dich selbst behandeln, da dies deinen Gewinn erhöht und ggf. die Umsatzsteuerzahllast (nicht in deinem Fall)

dertutor 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 13:22
@Schnulli00

Jepp, dass mit Ware zählt ja irgendwie zum bestand und wenn ich da was entnehme muss ich das Buchen. Das wurde mir auch schon gesagt. Danke :)

RobertaKrumb  18.02.2014, 13:31
@Schnulli00

Jawoll, das darf natürlich nicht vergessen werden. Im gleichen Zusammenhang muß auch die Privatnutzung des Kfz berücksichtigt werden, oder der Privatanteil bei den Fernmeldekosten (wenn man das Gewerbe von zu Hause aus betreibt).

Hier noch eine Ergänzung, da offensichtlich EÜR und doppelte BuFü oftmals miteinander verwechselt werden:

Für die EÜR gibt es ein kostenloses Programm, das m.E. für Kleinunternehmer geradezu maßgeschneidert ist:

http://www.easyct.de/news.php

Das ist auch für BuFü-Laien verständlich.

dertutor 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 13:24

Cool besten Dank! Ich habe nur soein Java-Ding gehabt (früher hatte ich die Einnahme-Überschussrechnung von Data-Becker, aber die ist zu teuer geworden) . Das Programm werde ich mir mal reinziehen und testen. Viele Buchungen habe ich ja jetzt noch nicht :)