Kleingewerbe Anmeldung Gewerbeschein! Mehrere Tätigkeiten möglich?

3 Antworten

Wie das Gewerbe genannt wird, ist frei wählbar und wird nur ggf. vom Ordnungsamt "korrigiert".

Du solltest nur aufpassen, daß Du vom Umsatz her auch Kleinunternehmer bleibst

1. Es gibt kein Kleingewerbe.

Es gibt die Kleingewerbereglung nach § 19 UstG.

Bis zu einem Jahresbruttoumsatz von 17.500€ bist du von der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)   befreit, kannst und darfst aber auch keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine MwST beim FA geltend machen.

Alle anderen Steuerarten und Sozialabgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

2.Zu deiner Frage: ja das geht.

Und warum willst du das auf Selbstständiger Basis machen?

Du musst dann deinen Auftraggebern Rechnungen schreiben, für die Richtigkeit deiner steuerlichen Abgaben selbst sorgen, musst dich um deine KV, PV und Rentenversicherung selbst kümmern. Musst diverse Versicherungen abschließen. Wie z. B. Betriebshaftpflicht, musst dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden, brauchst eine Berufsunfähigkeitsversicherung und vieles mehr.

Das alles musst du aus deinem Stundenlohn, den du deinen Auftraggebern in Rechnung stellst finazieren. Das bedeutet, dass du unter 25€ die Stunde, wenn du davon Leben willst - da du keiner anderen Tätigkeit nach gehst- erst gar nicht an zu fangen brauchst.

Denn du kannst locker von 40% an Abzügen für die oben genannten Dinge rechnen.

Und du musst auch Buchführung machen - eine Gewinn  - Verlustrechnung aufstellen. Die will das FA haben.

Tipp von mir:

Besuche einen Kurs für Existenzgründer.

Dort lernst du was von dir als "Selbstständiger" so alles abverlangt wird und was alles auf dich zu kommen wird.

Und suche dir einen Steuerberater sonst biste bald Pleite.


Das geht!