Als Unternehmer artfremde Dienstleistungen in Rechnung stellen?

4 Antworten

An deiner Stelle hätte ich das schriftlich bei der Handwerkskammer erfragt.

Du kannst aber auch den aktuellen Gesetzestext deuten:

www.gesetze-im-internet.de/gewo/BJNR002450869.html

Meine laienhafte Meinung wäre, daß die von dir angegebenen Leistungen kein Problem sind. Allerdings bekommst du bei Personenbeförderung Ärger mit deiner Fahrzeugversicherung.

Elwood13 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 11:13

In der Interpretation von Gesetzestexten bin ich nicht gerade gut aufgestellt. Nur weil ich es so deute, mag es wohl auch noch nicht so sein :-)

Die Personenbeförderung spielt hier keine Rolle, da ich eigentlich nur Kisten, Lattenrost, Matratze usw. Transportiere. Evtl. fährt der Vater/Mutter bei mir mit, wenn die Mutter/Vater mit Kind mit dem Auto selber zur Wohnung fahren. Und beim Aufbau und Kisten schleppen helfen sie ja auch noch. Ein kompletter Möblepacker bin ich denn nun auch nicht ;-)

WosIsLos  17.04.2016, 11:31
@Elwood13

Deswegen hatte ich auch "deuten" geschrieben, weil Nichtjuristen so Texte auch falsch interpretieren können.

Ein reines Gewissen bekommst du eben nur mit schriftlichen Aussagen, z.B. HWK.

Erweitere deine Gewerbeanmeldung einfach um beispielsweise: 

"Dienstleistungen an Haus und Grundstück"

Das kann so ziemlich alles sein, ohne das man dich auf irgendwas bestimmtes festnageln kann.

Wie du das letztendlich formulierst bleibt selbstverständlich dir überlassen.

Welche Rechtsform hat denn Dein Unternehmen?
Welches zGG hat Dein Bus?

Nightlover70  17.04.2016, 12:14

Als Einzelunternehmen ist es eher unproblematisch auch artfremde Leistungen zu erbringen. Wenn Du dann zu einer GmbH & Co. KG umfirmierst kannst Du ja gleich auch sonstige genehmigungsfreie Dienstleistungen als Geschäftszweck mit eintragen.

Die Frage nach den zulässigen GG Deines Fahrzeuges ist sehr wohl bedeutend. Sobald Du ein Fahrzeug über 3,5 t zGG hast unterliegen die Transporte den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes. Dann benötigst Du eine entsprechende Erlaubnis die eine Menge an zum Teil aufwendige Bedingungen geknüpft ist (z.B. entsprechende Sachkunde). Transporte mit Fahrzeuge (Fahrzeuggespanne) unter 3,5 to zGG sind von den Beschränkungen des GüKG befreit.

Elwood13 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 11:09

Bis jetzt nur "standard" Unternehmer. Evtl. kommt der Wechsel bald auf eine GmbH & Co.KG.

Das zulässige Gesamtgewicht ist kein Problem. Ebenso wenig das Vorhandensein eines FS Klasse CE.

die Frage ist zwar schon was älter aber ich hatte das gleiche Problem .. auch keine Tätigkeit die irgendwie genehmigungspflichtig ist, nur haben wir wir Produkte gehandelt, die nicht Gegenstand des in Handelsregisters eingetragenen Gewerbes (GmbH) sind. 

Unser Steuerberater meinte das sei nicht kritisch, zumindest das Finanzamt schaut nur, ob die Steuern bezahlt sind. 

Und die Gewerbeaufsicht wird sich wohl nur interessieren, wenn der hauptsächliche Geschäftszweck sich ändert, wenn der Friseur noch einen Gemüseladen aufmacht. Nicht wenn der Spargelbauer noch Spargelschäler anbietet, oder wenn ein Nicht-Autohändler seine Firmenwagen selber verkauft. 

Ein Notartermin, Gesellschaftervertrag ändern kostet natürlich .. das will man vermeiden. Was aber wohl auch nicht akzeptiert wird, ist eine völlig allgemeine Gewerbeeintragung .. "Gross- und Einzelhandel, Im- im und Export von Produkten aller Art, dazu Dienstleistungen" 

Aber wenn man Obst und Gemüse handelt, sollte man vielleicht Lebensmittel und Haushaltswaren  schreiben .. dann muss man sich keine Gedanken machen wenn man das Sortiment mal erweitern will.