Welchen Gewerbeschein brauche ich, um Nähkurse zu geben?

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Du kannst die Kurse einfach geben, solange die Einnahmen im Rahmen des "Kleingewerbes" liegen.

Lehren an sich könnte zwar eigentlich als Freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden. Wenn man dabei aber anfängt, irgendwelches Material zu verkaufen, würde es auch zum Gewerbe.

Es macht daher wohl kaum Sinn, Gewerbe (Korsetts, Accesoires und Mode zu schneidern und zu vertreiben und sonstiges Material verkaufen) als Gewerbe zu betreiben und Lehren getrennt davon als freiberufliche Tätigkeit anzumelden und zu verwalten.

Einfachste Lösung: Alles ein Gewerbe.

Dem FA ist sowieso am wichtigsten, dass der Gewinn des Ganzen ordentlich ermittelt wird und in die Steuererklärung kommt.

Die Gewerbeanmeldung bei der Stadt kann man gelegentlich mal um neu hinzugekommene Tätigkeiten erweitern.

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KnowHow für Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit:

www.klicktipps.de/gewerbe.php

Dort gibt es auch eine Seite mit den Unterschieden zwischen Gw und FbTä.

Keinen, da du ein Freiberufler bist wenn du eine lehrende Tätigkeit ausübst.
Aber frag bitte nochmal beim Finanzamt nach.
Angeben musst du deine Einnahmen aber trotzdem.

Maryann89 
Beitragsersteller
 15.01.2010, 11:23

Nur wie gebe ich freiberufliche Tätigkeit an?

Beim Nähgewerbe gibt es Einschränkungen mit Gewerkschaften etc, aber das konnte ich gott sei dank umgehen.

moosmutzelchen  15.01.2010, 11:26
@Maryann89

Du musst beim Finanzamt anrufen!
Die entscheiden nämlich im Zweifelsfall, ob es freiberuflich oder ein Gewerbe ist.
Und die sagen dir dann auch wie und wo du deine Einnahmen und Ausgaben angiebst.
Und die können verbindliche Aussagen machen, auf die du dich am Ende auch berufen kannst.

Es gibt in Deutschland die Gewerbefreiheit und du darfst einem beliebigen Gewerbe nachgehen. Kleine Einschränkungen gibt es nur in bestimmten Bereichen, wie dem Gastggewerbe. Bei der Gewerbeanmeldung gibst du dein Tätigkeitsfeld an. Das ist aber nicht sonderlich wichtig, denn es dient nur statistischen Zwecken. Gib einfach die Kurse, du brauchst dafür keine Genehmigung. Eine Steuererklärung gibst du sowieso ab und Steuern zahlen tust du, sofern du über dem Grundfreibetrag liegst.

Soweit ich weiß dürfen deine Einnahmen als "Kleingewerbe" ca. 17 000 € pro Jahr nicht überschreiten, könnte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Auch wenn du ausgaben hast z.B. Stoffe und nähgarn darft du diese nicht mit deinen Einnahmen verrechnen.

Frag am besten, um auf der Sicheren seite zu sein, bei deinem Finanzamt nach. Kostet nix ausser Zeit.

Maryann89 
Beitragsersteller
 15.01.2010, 11:22

Stimmt nicht wirklich, ich muss einen Einnahmenüberschussrechnung machen, also gehen die Kosten natürlich rein. Und es ist mehr als ein wenig Nähgarn. :D

CoolAngel23  15.01.2010, 11:25
@Maryann89

Könnte sein, mein Freund hat ein Kleingewerbe, war mit ihm auf dem Finanzamt und die frau hatt es so erklärt. Wie gesagt kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. :-)

JoWaKu  15.01.2010, 12:16
@Maryann89

17.500€-Grenze bezieht sich auf den Umsatz (Einnahmen),

nicht auf den Gewinn (=Einnahmen - Ausgaben).