Treppenhaus&Gartenreinigung welche Unternehmerform?
Wir ziehen bald in eine neue Mietwohnung und übernehmen die Tätigkeiten der vorherigen Mietern. Treppenhaus Reinigung, Garten: Rasen mähen, 1x Jahr Hecke schneiden, Laub aufsammeln. Vergütung knapp 300€/mtl.
Meine Freundin ist beruflich angestellt und ich beziehe als Student Bafög und führe einen Minijob noch aus.
Aktuell besteht ein Dienstleistungvertrag mit den vormietern, diese haben ein kleingewerbe angemeldet.
Sollen wir das auch so übernehmen mit kleingewerbe anmelden oder uns eher vom Vermieter auf minijob Basis einstellen lassen?
Muss meine Freundin was beachten, mit aktuellen AG das aussprechen wegen Steuern oder so?
Meinerseits muss ich mehr aufpassen glaube ich, da Bafög und Minijob + Gewerbe zwecks studentische Versicherung, Bafög zieht ab bestimmt Verdienst, die Summe ab etc...
Vor und Nachteil Kleingewerbe anmelden oder Angestellten Basis bei Vermieter für die Dienste? Es wurde gesagt, beides rechnet sich identisch, kaum differenzen auf steuerliche Seite.
LG
5 Antworten
Der Minijob hätte viele Vorteile. Du musst keine Steuererklärung machen, du musst dir keine Gedanken um Urlaubs- und Krankheitsvertretung machen. Zudem zählen diese Zeiten für die Rente und du bist versichert, falls dir beim Job etwas passiert. Wenn der Vermieter das anbietet, solltest du bzw. deine Freundin nicht lange überlegen.
Das kommt wie immer darauf an, wenn es nur einen einzigen Auftraggeber gibt.
Wer stellt für die Reinigung das Material, das Wasser, den Strom, wer übernimmt die Entsorgung vom Grünzeugs?
Hat da der Auftraggeber die Finger drin, droht Ärger vom Zoll, wie bei uns. Scheinselbstsändigkeit wurde uns vorgeworfen, Hinterziehung von Sozialabgaben, fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub.
Wir haben deshalb alle Hausmeister entlassen, war für uns passender.
Woher sollen wir auch immer so schnell einen Lückenbüßer bekommen im Urlaub oder im Krankheitsfall?
Abgabe an Profis und gut ist.
In dieser Konstellation ein Gewerbe anzumelden wäre eine Scheinselbständigkeit, und das ist nach dem Gesetz nicht zulässig, da ihr nur für den einen Auftraggeber arbeiten würdet, es also eine wirtschaftliche Abängigkeit besteht.
Der Vermieter muss einen von euch als Minijob anmelden. Und es sollte auf deine Freundin laufen, denn man darf nur einen Minijob ohne Abzüge haben. Bei weiteren wären die normalen Abzüge wie bei einem normalen Job fällig.
Ob deine Freundin das mit dem Arbeitgeber absprechen muss, sollte sie im Arbeitsvertrag nachschauen.
hab jetzt heute beim Finanzamt angerufen nachgefragt ob zu empfehlen ist ob eine Gewerbe hier anzumelden ist oder lieber versuchen als Angestellter auf Minijob an die Sache heranzugehen.
Vorneweg gleich, die Sache mit einem Kleingewerbe laufen zu lassen wäre nicht verboten, ganz egal ob es nur ein Arbeitgeber, handelt sich nicht um ein Scheingewerbe. Also das würde gehen. Die Mitarbeiterin wollte mir aber noch auf menschlicher Basis mitteilen, das man sich genau überlegen sollte. Z.B was ist, wenn man beim Laubfegen ausrutsch und sich den Arm bricht. Als Angestellter ist man versichert aber hier...
und auch wenn man im ganzen jahr nur einen kleinen Betrag erwirtschaftet hat z.B 500€ muss man trotzdem eine jährliche Steuererklärungen abgeben.
Wie gesagt, Gewerbe soll erlaubt sein in diesem Zusammenhang. Aber man sollte sich geanu überlegen was das bedeutet, Risiko, und Mehraufwand jedes Jahr Steuerklärung usw...
In der Regel steht eine solche Klausel im Arbeitsvertrag, jedoch darf ein Nebenjob dann nicht verboten werden, wenn er nicht im Wettbewerb zum Arbeitgeber steht und wenn er die Angestelltentätigkeit nicht über Gebühr belastet.
Dass man dem Arbeitgeber Bescheid sagt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die Vertrauen schafft, aber ein solcher Job belastet sicher nicht berufliche Tätigkeit.
Wenn du das mit der Freundin zusammen machst, seid ihr automatisch eine GbR.
Ihr müsst ein Gewerbe anmelden und die Arbeiten der Hausverwaltung in Rechnung stellen. Wie ihr beide das im Innenverhältnis regelt, bleibt euch überlassen.
Hausmeister nennt sich diese Tätigkeit, welche dem Besitzer der Liegenschaft unterstellt ist.