angestellter Mitarbeiter soll beim Chef zu Hause Gärtner und Hausmeisterarbeiten erledigen

4 Antworten

Hallo Lucullus!

Unabhängig davon, ob es auf Grund Deines Arbeitsvertrages inhaltlich möglich/rechtens ist, diese Tätigkeiten - im Rahmen Deiner bezahlten Arbeitszeit - von Dir zu verlangen, solltest Du einfach auf Dein Gewissen hören, wenn Du den Eindruck hast, Dein Arbeitgeber bereichert sich hier an der Arbeitszeit bzw. an den Arbeitskräften des Unternehmens zu Lasten der Allgemeinheit (Steuerhinterziehung o. dgl.).

Pauschal kann ich Dir da zu nichts Bestimmtem raten. Und außerdem möchtest Du vermutlich ja auch weiterhin den Job behalten.

Also wäge einfach ab, welche Werte für Dich die wichtigsten sind.

Abgesehen von den arbeitsrechtlichen Aspekten, auf die dogit hinweist, verbirgt sich hinter der Frage oft auch der Verdacht, der Arbeitgeber könnte hier kostenlos die Arbeitskraft des Arbeitnehmers ausnutzen.

Wenn der Einsatz in der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit erfolgt, ist also die Arbeit sowieso zu bezahlen ... denn den Lohn gibt es ja weiter - oder?

Zudem handelt es sich umsatzsteuerlich auch noch um eine sogenannte "unentgeltliche sonstige Leistung", für die der Arbeitgeber also auch Umsatzsteuer abzuführen hat.

So gesehen würde ich zunächst hinter der Aufforderung das Bemühen sehen, die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nicht ungenutzt liegen zu lassen und den Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden, ehe man ihn entlassen müsste. Natürlich gibt es leider auch Arbeitgeber, die dass ganz anders sehen und sich auch moralisch ganz anders verhalten.

henryV  10.08.2017, 07:19

Mir kommen echt die Tränen ob der Gutherzigkeit und der Selbstlosigkeit den " unausgelasteten" Arbeitnehmer bei sich zuhause arbeiten zu lassen . !! :-((

Nicht nur ist das ganz klar Bereicherung auf Kosten des Firmenkontos, auch wenn das bezahlt wird, sondern man ist auf dem Arbeitsweg und WÄHREND der privaten Arbeit nicht versichert. 

Es ist schlicht Steuerhinterziehung. Schwartzarbeit. Private Tätigkeiten - sofern nicht von vorn herein im Arbeitsvertrag so gregelt - da wird wohl die Firma stehen als Vertragspartner und nicht der Privatmann mit seiner Hausanschrift - müssen extra angemeldet werden . 

Der Arbeitnehmer befindet sich ja auch kaum in einer Art Leiharbeit, wo er womöglich auch noch für jegliche andere Berufsfremde Tätigkeiten missbraucht werden kann dann , wie es so oft passiert. 

Das gehört verweigert und gemeldet. Eine Kündigung aus dem Grunde, ist wirkungslos. 

Gerne machen das Kleinbetriebe mit bis zu 11 Mitarbeitern, die dem normalen Kündigungsschutz deshalb leider nicht unterliegen. Deshalb ist es trotzdem relativ leicht Mitarbeiter aus anderem Grunde dann eben zu feuern.  Trotzdem sollte man sich darauf nicht einlassen, denn wenn das mal rauskommt, kann das weitreichende Folgen haben.  Spätestens bei einem Unfall . Die Berufsgenossenschaft verweigert jegliche Leistung. 

Auch die Anfahrtszeit und die Wegekosten werden meistens nicht übernommen, wenn man wischen Firma und Privatadresse pendelt. Meistens wird das so gemacht, dass man erst in der Firma und dann nachmittags noch in den Privathaushalt geht. Einige lassen sogar am Wochenende zusätzlich kackendreist Leute kommen - ohne natürlich Sonntagszuschläge zu zahlen oder Feiertagszuschläge. 

Niemand - absolut niemand - behält Leute, die er eigentlich nicht braucht aus Gutmütigkeit. Es ist eher so, dass diese Leute sich in der Firma den Hintern abarbeiten schon und ZUSÄTZLICH noch missbraucht werden für Zuhause. 

Ernsterwin  11.08.2017, 07:49
@henryV

Ich verstehe zwar Deine Empörung, doch die ändert nichts an der Rechtslage.

"Nicht nur ist das ganz klar Bereicherung auf Kosten des Firmenkontos, auch wenn das bezahlt wird,"

Wenn die Arbeitsleistung ordnungsgemäß mit Lohn/Gehalt bezahlt wird vom Unternehmer, hat der Arbeitnehmer keinen Nachteil. Die Arbeitszeit wird bezahlt und es ist gleichgültig, wo er arbeitet, sofern damit nicht gegen den Arbeitsvertrag verstoßen wird. Im Arbeitsvertrag ist der Arbeitsplatz "Betrieb" festgeschrieben, selten der Arbeitsplatz "Baustelle".

Zugleich hat der Arbeitgeber die unentgeltliche sonstige Leistung als Entnahme auf dem Firmenkonto zu buchen. Er hat also dem Unternehmen etwas für den privaten Verbrauch entnommen und das muss nachgewiesen werden (einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich). Nur wenn das nicht gebucht würde, könnte man von "Schwarzarbeit" oder "Steuerhinterziehung" reden.

Auch ein Einzelunternehmer muss betrieblichen und privaten Verbrauch an Gütern und Leistungen trennen und nachweisen. Im Übrigen legt das Finanzamt gerade an den Nachweis privater Entnahmen die Hürden sehr hoch.

"Auch die Anfahrtszeit und die Wegekosten werden meistens nicht übernommen, wenn man zwischen Firma und Privatadresse pendelt."

Kosten für Wege Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte sind Kosten der privaten Lebensführung. Kosten für Wege des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit sind Dienstreisekosten.

"sondern man ist auf dem Arbeitsweg und WÄHREND der privaten Arbeit nicht versichert."

Auf dem Arbeitsweg und während der Arbeitszeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert - dafür hat der Arbeitgeber Beiträge zur Berufsgenossenschaft abzuführen.

Nochmals - ohne auf alle Einzelheiten einzugehen: Auch für die Entnahme von Arbeitsleistungen durch den Arbeitgeber gibt es klare gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind und eine kostenlose Bereicherung des Arbeitgebers ausschließen. Erst wenn dagegen verstoßen wird, wird es "kriminell". Solange ein Verstoß nicht nachgewisen wird, gilt wie insgesamt im deutschen Recht die Unschuldsvermutung. Pauschale Vorwürfe sind erst recht nicht am Platz.

Wenn Du Dich zu solchen Sachverhalten äußerst, solltest Du zumindest die Rechtslage kennen und nicht nur nach Deinen Gefühlen urteilen.

Das kommt auf den Inhalt deines Arbeitsvertrages an. Hast du einen tariflich gebundenen AV oder eine ntariflich ungebundenen AV? Es gibt mit sicherheit einen Passus der diese Arbeiten rechtfertigt, undder könnte lauten: Der Arbeitnehmer hat bei betrieblichen Erfordernissen des Arbeitgebers vorübergehend alle anderen ihm nach seiner Qualifikation und seinen Fähigkeiten zumutbaren Arbeiten zu erledigen, ggf. auch an auswärtigen Arbeitsplätzen, Filialen etc.Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von zusammenhängend nicht mehr als drei Monaten.

Wenn in deinem Vertrag also so etwas, oder etwas ähnliches steht, dann hast du schlechte Karten.

StephN  23.03.2012, 22:20

genau sowas meine ich ! Oder wenn man einfach nur als Hielfsarbeiter eingestellt ist bei einer Personen Firma für "anfallende Hielfstätigkeiten" dann muss man fast alles machen ! Kann dir leider kein DH geben weil ich heute nicht mehr darf !

dogit  23.03.2012, 22:30
@StephN

Kein Problem, hauptsache es beantwortet deine Frage.

Tja, solche netten texte sind gern in den Verträgen, wenn jedoch festgelegt wurde welche Tätigkeiten du gemäß Vertrag erledigen musst, dann kann man da schon oft etwas machen. Du musst ja schliesslich auch nur die Tätigkeiten erledigen zu denen du vertraglich verpflichtet bist, schau also mal in den AV ob dort Tätigkeiten festgenagelt sind.

StephN  23.03.2012, 23:52
@dogit

Ist ja nicht meine Frage ;-) ich habe die andere Antwort geschrieben !

dogit  24.03.2012, 06:45
@StephN

@StephN: Habe ich gesehen, ausdrücken wollte ich das ich kein Punktejäger bin, mir kommt es darauf an das die Antworten weiterhelfen :-)

Das kommt auf deinem Arbeitsvertrag an und natürlich ob er das normal bezahlt !

Lucullus 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 20:08

im av steht nichts dergleichen, extra bezahlung gibt es nicht, vielmehr habe ich das gefühl dass der ag zu lasten der firmenkasse und der steuer privat spart.

StephN  23.03.2012, 20:11
@Lucullus

Wie keine Extra bezahlung ! Du machst das umsonst ? Oder kriegst du dein normalen Arbeitslohn ? Ja das da im Vertrag nicht steht Rasen mähen ist mir auch klar ! Die Frage ist als was bist du eingestellt und was sind deine nAufgaben laut Arbeitsvertrag und zwar wort wörtlich ! Und ist es eine Einzelfirma also Firma Meier oder eine GmbH oder sowas und ist das Haus vieleicht Eigentum der GmbH ?

helmutgerke  23.03.2012, 20:00

Altenativ könnte man ja auch die Frage stellen; darf mich mein Chef aufgrund Arbeitsmangel entlassen, obwohl an seinem Privathaus vieles zu erledigen wäre.