Kleingewerbe Gartenarbeiten, darf ich gewerblich Bäume fällen?
Hallo zusammen.
Hab eine Anfrage für einen Auftrag bekommen wo ich 6 Bäume auf einem Privaten Baugrundstück fällen sollte. In wieweit darf ich das gesetzlich und versicherungstechnisch als Kleinunternehmer. Das Grundstück grenzt an einer Hauptstraße der Stadt. Absperrungen Warnschilder usw. hätte ich. (Die Bäume sind nicht Geschütz gegen Fällung) Schneide ansonsten Hecken und Mähe den rasen in der Regel. Deshalb frage ich nach. Motorsägenschein habe ich und auch schon einiges an Praxiserfahrung mit der M-Säge. So auch beim fällen kleiner bis mittelgroßer Obst und Nadelhölzer so auch Laub. (Großvater Pacht)
3 Antworten
das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Laubbaumfällen zwischen 1. März und 30.September. Gibt aber nach Länderrecht Modifikationen, Ausnahmen. In Berlin brauchste zb grundsätzlich ne Behördengenehmigung bei Laubbäumen (pro Baum ca 800 € Gebühr oder die Verpflichtung, dafür zwei neue nachzupflanzen). Mußt dich also in deinem Land/Stadt/Gemeinde direkt erkundigen
Soviel ich weiß läuft das über das Grünflächen und oder Bau Amt. Wäre also zwecks der Bau Genehmigung bzw über diese vom Bauherren einzuholen und glaube somit kein Problem diese außer der dieser Zeit zu fällen. Muss ich aber dann mal abfragen. Danke soweit
Wenn die Bäume dem Staat gehören muss man dies glaube ich in der Stadtverwaltung anfragen und es muss einen Grund haben zb das sie den Karten verschmutzen durch die Blätter
Ist ja mit dem Erwerb des Grundstücks zwecks der bauabsicht Baugenehmigung nicht mehr der Fall denke ich
Hauptsache du hast eine Betriebshaftpflichtversicherung