Kleingewerbe Namensgebung, Impressum
Hallo zusammen,
ich stehe kurz davor mir einen Gewerbeschein zu holen. Bei der anmeldung muss ich soweit ich weiß nur meinen Vor und Nachnamen eintragen und die Art der Tätigkeit. Hierbei gebe ich aber keinen Firmennamen (ich weiß dass ich keine Firma gründe, weiß nur nicht wie ich es sonst nennen soll) an. Das Gewerbe fällt unter § 19 UStG zur Kleinunternehmerregelung.
Für das Projekt würde ich gerne eine Homepage erstellen. Die Domain kann heißen wie sie will denke ich... Habe vor CS-Mustermann.de als Domain zu nehmen.
Oben im Banner würde ich dann ausschreiben Computerservice-Mustermann. Zusätzlich würde ich im Impressum meinen Vollständigen Namen und Adresse schreiben.
Reicht das oder muss überall mein vollständiger Name sichtbar sein?
Ähnliche Frage für Visitenkarten: Darf ich Computerservice-Mustermann als quasi Firmennamen angeben mit den normalen Zusätzen ( Name, Anschrift)?
Es wäre schön, wenn mir jemand dabei helfen kann.
Viele Grüße JT
4 Antworten
Auf den Visitenkarten kannst du dich nennen wie du willst. Auch auf deinen Geschäftsbriefen kannst du Fantasienamen verwenden. Im Netz muss dein Impressum aber vollständig sein (§ 5 Telemediengesetz). Das ist mehr, als der vollständige Name und die Adresse ! Auf den übrigen Seiten muss dein Name nicht stehen, denn dafür gibt es ja das Impressum.
Das ist nicht richtig. Die Verpflichtung zur Namensangabe auf Geschäftsbriefen ist 2009 durch Streichung des § 15b GewO entfallen, ebenso wie die Pflicht, am Eingang eines Ladengeschäfts den Namen anzubringen (§ 15 a GewO).
Eine Pflicht zur richtigen Namensnennung gibt es nur noch für Firmen, die dem § 35a GmbH-Gesetz unterliegen.
Also, die Kleinunternehmerregelung interessiert das Gewerbeamt nicht,
Wie Du Deine Unternehmung benennen willst interessiert die auch nicht.
Jedoch gibt es ganz klare Regularien wie Du Dich in der Öffentlichkeit bezeichnen kannst und darfst
Demnach hat auf Deiner Visitenkarte immer Deine Vor und Zuname zu stehen und darunter was Du machst. Also demnach
Heini Kowalksi
Dachschubser
So muss das auch im Impressum aussehen, wobei im Impressum natürlich auch andere Dinge einzubringen sind.
Nun du beantragst einen Gewerbeschein und gibst dort an nur im Sinn von § 19 tätig werden zu wollen.
Dazu benötigt man keinen Firmen Namen
Nur die Art der Tätigkeit
Danach meldet sich das Finanzamt bei Dir
die Fragen dann nach Umsatzerwartung ets
erteilen dir eine Steuernummer
gruß
Bei der Gewerbeanmeldung interessiert der § 19 UStG überhaupt nicht !
Bei der Anmeldung gibt es eine Spalte für das Kleingewerbe und das ist $ 19 da bin ich mir sehr sicher, da ich selbst einen Schein habe
Und natürlich gibt es eine Steuernummer, die gehört auf jede Rechnung die du schreibst,
Wenn du dir eine gewerbliche WWW Seite erstellst gehört ins Impressum
Vorname, Nachname
Straße
PLZ , Ort
Tel.
Steuernummer
Sowie der Hinweis auf $ 19
der gehört im übrigen auch auf jede Rechnung
Du hast einen Schein ? Na dann verrate mir mal bitte, in welchem Feld das stehen soll ? Es interessiert das Gewerbeamt schließlich nicht die Bohne, ob man dieses Steuererleichterungsverfahren in Anspruch nimmt oder nicht.
In Rechnungen gehören Steuernummer Sowie der Hinweis auf $ 19 UStG.
Ins Impressum gehört aber nur die internationale UmsatzsteuerID, falls man überhaupt eine hat. Die normale Steuernummer vom deutschen Finanzamt muss nicht ins Impressum und geht dort auch niemanden was an.
Der Hinweis auf $ 19 UStG gehört in der Homepage in die Seite, wo Preise angegeben werden, oder wo es um AGB geht. Im Impressum muss er nicht stehen.
Oh, das ging schnell mit einer antwort.
Es soll ja ein Kleingewerbe sein, da bekomme ich doch keine Steuernummer oder?
Vg
Und wie willst du ohne Steuernummer die Steuererklärungen abgeben?
Was heitß denn "überall" für dich? Ein Impressum reicht doch und ist Pflicht. Computerservice ist ja kein imaginärer Unternehmensname, sondern nur ne Beschreibung deiner Dienstleistung. Dagegen spricht nichts.
So habe ich noch gar nicht gedacht aber das klingt logisch ;).
Also darf ich es auch auf den Visitenkarten so schreiben?
Auch auf den Geschäftsbriefen muss die korrekte Firmenbezeichnung - also Vor- und Nachname stehen, sowie alle Angaben wie im Impressum.