Vermieter lässt Baumreste im Garten liegen?
Hallo, wir haben eine Mietwohnung im EG mit Gartenteil, den nur wir nutzen. Dort stand ein großer Baum (Weide glaub ich). Der Vermieter hat diesen im Januar 2021 fällen lassen.
Jetzt ist Mai 2022, und die Schnittreste liegen immer noch herum. Es sind mehrere schwere große Stücke, also definitiv nichts für die Bio-Tonne oder was man "mal eben so entsorgen" könnte. Ca. 50 Stücke mit Gewicht je ca. 25kg und Durchmesser 40cm bei 50cm Länge. Ein Baum eben...
Wir mähen außenrum Rasen und schneiden die Hecke, aber weil das Zeug noch da liegt, können wir diesen Teil nicht ordentlich pflegen. Er wuchert immer mehr zu.
Wer muss die Baumreste entsorgen (lassen)? Gibt es hierzu ein Urteil o. ä. worauf ich mich berufen kann? Kann ich das machen und dem VERmieter in Rechnung stellen? Welche Frist muss ich ihm setzen?
Ist das ein klassischer "Mangel"? (Garten nicht voll nutzbar, Pflege nicht durchführbar, optisch unschön, falls was umfällt: Achtung Verkehrssicherungspflicht)
6 Antworten
Dann kannst Du das Holz bestimmt abfahren lassen, die Kosten des Vermieters kämen ja sowieso in Deine BK-Abrechnung.
Ist also egal, wer wann bezahlt.
Weil Kosten und Lasten des Grundstücks in eine BK-Abrechnung gehören.
Ruf beim Ordnungsamt an ob er die überhaupt fällen durfte.
Am Ende fliegt er deswegen noch aus der Wohnung
So leicht fliegt man nicht.
Es war EIN Ast morsch, woraufhin der GANZE Baum gefällt wurde. Man sieht ja auf den Bildern, dass der Baumstamm selbst nichts hat.
Bäume fällen darf man nicht ohne Genehmigung.
Es kommt darauf an, ob es eine Baumschutzverordnung in der Gemeinde/der Stadt gibt.
Ich würde an deiner Stelle mit ihm das Gespräch suche.
Es ist doch besser ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter zu haben statt Stress.
Hatte auch Stress mir meinem Vermieter und musste dann gehen.
Vielleicht will er das Holz verkaufen. Wenn nicht frage ihn ob du es haben kannst. Das lässt sich sicher gut verkaufen.
In meinem Naturgarten habe ich gezielt solche Holzstapel liegen. Insekten aber auch andere Tiere lieben solchen Unterschlupf.
In einem Ziergarten - wie das wohl bei euch ist - passt es sicher weniger.
Erst mal abklären wem es gehört. Wenn Ihr es entsorgen dürfte dann Anzeige in Kleinanzeigen für Selbstabholer Holz zu verchenken und es ist schneller weg als du die Anzeige schreiben kannst,
Aber auch in einem Ziergarten kann man Altholz durchaus optisch in Szene setzen.
Ich würde einen kurzen Breif schreiben ohne Vorwürfe und nur fragen was mit dem Holz passieren soll.
Insekten aber auch andere Tiere lieben solchen Unterschlupf.
Schnecken, Igel, Mäuse, Ratten....
gegen mäuse und Ratten gibt es Köderfallen nur das gift nie frei auslegen das ist strikt verboten. Schnecken kann man aufsammeln und wenn Igel da sind fressen diese die Schnecken.
Ach diese armen Tiere möchtest Du also nicht haben und ihnen Unterschlupf bieten...
richtig. Die einzigen Tiere die mit Gift bekämpft werden sind Mäuse und Ratten. Sie sind potenetielle Krankhietsüberträger aber der Hauptgrund ist ein anderer - sie haben zu wenige natürliche Feinde und vermehren sich zu stark.
Gegen Schnecken Blattläuse und co setzen wir auf natürliche Gegenspieler. Igel Blindschleichen gegen Blattläuse Raubwanzen Marienkäfer und co.
Soweit ich das mitbekommen habe, dürft ihr den Garten mit nutzen. Der ist also nicht ausdrücklich mit angemietet oder?
Idee: Habt ihr mal den Vermieter gefragt, wann die Reste vielleicht wegkommen?
Doch, er ist ausdrücklich unserer. Nein haben wir nicht, weil die Fronten verhärtet sind. Die Vermieter haben schon 2 mal gegen uns "den kürzeren gezogen"...
ja dann ! wird er weiter bockig sein - bis zu anderen mietern ?
Warum sollten die Kosten da auftauchen?