Gewerbeanmeldung KFZ Handel und Werkstatt
Hallo, habe zur Zeit eine Vollzeitbeschäftigung und will nebenbei mein Hobby zum Beruf machen.
Ich würde gerne ein Kleingewerbe anmelden. Ich miete keine Werkstatt o.ä. sondern kaufe Fahrzeuge ein, richte die etwas her (in meiner Garage) und verkaufe diese wieder. Hierbei handelt es sich um 1 bis 2 Fahrzeugen im Jahr. Zusätzlich möchte ich auch noch einige selbst hergestellte Teile (carbon) im Internet verkaufen.
Nun meine Fragen:
Welches Gewerbe muss ich anmelden? Welche Kosten kommen auf mich zu? Was ist wenn ich ein Jahr mal kein Auto verkaufe?
4 Antworten
Als erstes solltest du deinen Chef fragen, ob er mit der Nebentätigkeit einverstanden ist. Lass es dir schriftlich geben, denn sonst könnte das ein Kündigungsgrund werden.
Wenn du Fahrzeuge kaufst und verkaufst, bist du KFZ-Händler. Dass du in der Zwischenzeit Reparaturen oder Verbesserungen vornimmst, ist unerheblich. Wegen der Teile empfehle ich dir das Gewerbe so anzumelden: Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen. Da ist alles drin. Und ob du die Waren persönlich oder über´s Netz verkaufst ist gewerberechtlich unerheblich.
Wichtig ist, dass du keine Reparaturaufträge für andere annimmst, wenn du kein in der Handwerksrolle eingetragenen Meister hast.
Keiner zwingt dich viel zu arbeiten. Wenn du also lange Zeit nichts verkaufst, dann ist auch nicht schlimm.
Ein Fahrzeughändler darf nur bis zu 10 % an den Fahrzeugen Reparieren. Davon ausgenommen sind Sicherheitsrelevante Teile wie Achsteile, Bremsen und Airbagsystem. Solche sachen darf er nicht reparieren. Macht er das und es passiert was wird er voll zur Rechenschaft gezogen und keine Versicherung zahlt.
Das Wesentliche wurde schon gesagt, nur soviel noch von mir:
Wenn Du gewerblich Fahrzeuge verkaufst, sprich als gewerblicher Händler auftrittst, trifft Dich die volle Händler-Gewährleistung und die damit verbundenen Nachteile in den ersten 6 Monaten nach Kaufabwicklung - dies solltest Du in Deinen Überlegungen mit einbeziehen. Stell Dir vor, Du verkaufst 2 Autos im Jahr und in einem Fall hast Du einen Gewährleistungsfall von mehreren tausend EUR - das wird teuer
Erstmal könntest du das lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung
Da sollten einige Fragen beantwortet werden. Wichtig ist das du das als Kleingewerbe beim Finanzamt angibts, ansonsten musst du Umsatzsteuer zahlen.
Melde ganz normal einen
Kfz.-An- und Verkauf sowie Vermittlung von Kfz.
an.
Außerdem Handel mit Kfz.-Teilen
Die "Werkstatt" in der Garage solltest du weg lassen. Dazu musst du Auflagen erfüllen die du nicht erfüllen kannst. z.B. Ölabscheider.