kleingarten pachten, wohnhaft in Deutschland?
Muss man um einen kleingarten zu pachten, immer einen Sitz in Deutschland haben, oder kommt das immer auf den jeweiligen Vertrag an? Oder gibt es ein umfassendes gesetzt, das sagt, das man immer wohnhaft in Deutschland sein muss? Ich stelle die Frage, weil ich einen Garten besitze, in Sachsen, und jemand aus Tschechien sich für den Garten interessiert. Leider erreiche ich den Vorstand derzeit nicht, um ihn zu fragen.
Danke
5 Antworten
Eine rein gesetzliche Vorschrift gibt es dafür nicht. Es kommt letztlich darauf an was in der Vereinssatzung steht. Du wirst daher auf den Vorsitzenden wartenh müssen oder in Deiner Satzung nachsehen, die Du eigentlich haben solltest.
Du musst sowieso den Vorstand fragen, wenn du den Garten weitergibst, also der muß zustimmen. Möglicherweise gibt es im Verein eine Warteliste, dann haben ersteinmal die Zugriff, die schon länger auf einen Garten warten.
Ein Pachtvertrag ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft zu bekommen. Die Frage ist nur, ob man mit X einen Pachtvertrag schließen möchte.
Das wird von eurem Verein geregelt.
Bei kommerziellen Anbietern i.d.R. ja
Bei Vereinen gelten Regeln. Der Garten muss z.B. gepflegt sein und genutzt werden. Ob das aus Tscheschien so geht regelkonform zu sein, keine Ahnung. Das weis dann mit Sicherheit nur der Vorstand
Stimmt. Sollte im Vertrag stehen, dass nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder einem Erstwohnsitz in Deutschland einen Pachtvertrag bei dem jeweiligen Verein bekommen, dann kann man daran nichts rütteln. Es ist eine gültige Vertragsbedingung. Wäre in der Vereinssatzung so ein Punkt nicht angegeben, sollte man den Verein fragen und das BGB zurate ziehen. Allerdings muss es von Seiten des Vereines nicht zu einer Willenserklärung kommen, nur weil es im BGB geregelt ist.
Ich denke, dass diese Einschränkung im Pachtvertrag gemacht wird, um sicher zu stellen, dass der Garten ganzjährig genutzt und gepflegt wird.