Kleingarten einfach gekündigt was tun?

5 Antworten

Wenn ihr oft laute Musik laufen lässt, braucht ihr euch nicht zu wundern. Nur weil die anderen Nachbarn bisher nichts gesagt haben, heißt das noch lange nicht, dass denen euer Lärm gefällt. Der Nachbar hat das Recht, in seinen Bereich zu entspannen, egal ob er gartelt oder schlafen will, solange er dort nicht ständig wohnt. Der Platz dient der Erholung aller, er ist keine Freiraum Disco. Eine Lärmbelästigung ist nirgends gewünscht.

Nun, offensichtlich habt ihr euch nicht an die Regeln gehalten. Habt ihr euererseits denn den vorstand darüber infomiert, daß der Nachbar dort schläft und es dokumentiert?

Vor einer Kündigung sollte ein Gespräch stattfinden und ggf. eine Auffroderung, schriftlich, diese Dinge abzustellen, sonst würde die Kündigung erfolgen. Schau einmal in die Statuten des Vereins. Darin solltest du finden, wann und unter welchen Umständen eine Kündigung erfolgen kann.

Und so ganz beliebt könnt ihr ja nicht gewesen sein, wenn die anderen sich so schnell auf die Seite des "Neuen" schlagen, oder?

Felix968629  20.08.2021, 23:35

Was wäre so sozialschädlich an einer ruhigen Übernachtung?

Denn1s97 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 16:59

Naja wir haben den garten seit 15 jahren...davor war ein altes paar da die hatten nichts dagegen. Wir haben bis dahin bis dieser nachbar da war noch nie ein Problem gehabt. Plötzlich ist da ein alter verschimmelter Opa und ist nur am rum petzen ist und am Wochenende dort schläft. Nur am beschweren.

sassenach4u  20.08.2021, 17:01
@Denn1s97

Dann wäre der erste Weg für Euch ein Gespräch mit dem vorstand zu suchen. Und laute Musik stört vlt. nicht nur den neuen Nachbarn sondern auch andere. Die haben vlt. nur bisher nichts gesagt und sind nun froh, einen Sprecher gefunden zu haben...

FordPrefect  20.08.2021, 17:06
@sassenach4u
Dann wäre der erste Weg für Euch ein Gespräch mit dem vorstand zu suchen

Nachdem die Kündigung - vermutlich unter Verweis auf besagten § 8 BKleingG - bereits ausgesprochen wurde, ist es dafür wohl zu spät. Zumal der OP ganz offenbar auch nicht anzuerkennen willens bzw. bereit zu sein scheint, sein eigenes Fehlverhalten zu erkennen und zu ändern, auf dem ja die Kündigung beruht.

sassenach4u  20.08.2021, 17:08
@FordPrefect

Das Gespräch hätten sie viel früher suchen müssen. Zum anderen stimme ich dir zu, sieht er wohl ganz anders...

miqona  21.08.2021, 08:27
@sassenach4u

Schon die Menschenverachtende Titulierung: " verschimmelter Opa" lässt darauf schließen dass es Niveaulose Elemente sind ind ihrer Gossensprache..

Wir besitzen seit über 15 Jahren einen Schrebergarten

Dann sollte euch dessen Satzung bekannt sein.

Wir haben seit 1 Jahr einen neuen Nachbar der vom Teufel geschickt wurde.

Nein, sondern einen Nachbarn, der seinen Schrebergarten eben auch genießen will.

Seit der neue Nachbar da ist und jedes Wochenende dort schläft was eigentlich nicht erlaubt ist

Die meisten Satzungen von Kleingartenvereinen verbieten lediglich das dauerhafte Wohnen mit Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen des BKleingG; das gelegentliche Übernachten am Wochenende wird meistens mindestens geduldet - zumindest, solange sich niemand beschwert.

hat er sich wegen der lauten Musik mehrmals beschwert

Das würde ich allerdings auch.

und hat auch die anderen Nachbarn auf uns gehetzt die eigentlich nichts gegen uns haben

Das war dann wohl eine Fehleinschätzung eurerseits. Sehr wahrscheinlich ist die laute Musik auch den anderen Nachbarn auf ihren Parzellen schon längst auf die Nerven gegangen, sie haben nur stillgehalten.

Die haben eine sammel Kündigung gemacht und gedroht wenn wir nicht weg sind gehen die.

Ebent.

Jetzt hat uns der Vorstand gekündigt.

Das kann er. Regelungen zu Fristen und Verfahren findet ihr in der Satzung - bzw. im BKleingG. Siehe dort § 8, Zitat:

"Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn

(...)

2.

der Pächter oder von ihm auf dem Kleingartengrundstück geduldete Personen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbesondere den Frieden in der Kleingärtnergemeinschaft so nachhaltig stören, daß dem Verpächter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann."

Zitat Ende.

https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/__8.html

Dann kam die Kündigung weil der Hund dort schlafen will!

Charmante Ausdrucksweise.

Kann man dagegen Gerichtlich oder gehen einen Anwalt vorgehen?

Sicher. Man kann das Geld auch im See versenken oder in eben jenem Garten verbuddeln. Das bleibt sicher euch überlassen. In Anbetracht der Falllage dürfte eure Kündigung gerechtfertigt sein; allenfalls ließe sich m.E. über die Fristen diskutieren, zu denen die Pachtsache zu übergeben wäre. Vielleicht solltet ihr es aber lieber sparen, denn ihr habt die Parzelle geräumt und frei von jeglichen Ein- und Ausbauten zu übergeben.

miqona  20.08.2021, 16:56

Vollkommen richtig! D H.. So ne Flodder Familie möchte ich auch nicht neben uns

miqona  20.08.2021, 17:20
@miqona

Seht ihr.! Und über meiner Antwort beleidigt er den User weil ihm seine sehr gute Antwort nicht passt- hoffentlich werden die rausgeschmissen von der Anlage..

Und den Nachbarn noch Hund heissen. Pfui Teufel vor solchen

UnterhaltungNRW  24.05.2022, 21:20

Alles vollkommen korrekt. Ich bin selber Gartenvorstand. Im Übrigen kann man eine ausgesprochene Kündigung nicht mehr zurücknehmen. Man hat sicher vorab mit dem Pächter gesprochen. Uneinsichtig. Raus damit.

Denn1s97 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 16:56

Danke karen. Nicht hilfreich. Du kleiner miesepeter du. Wenn ich sage das wir den Garten seit über 15 Jahren besitzen und es sich niemand beschwert hat wie kann man dann in den 15 Jahren stillhalten? Seit dieses Wesen da ist haben die Nachbarn plötzlich was gegen uns. Nicht die neben uns auch nicht die vor uns Sondern der Nachbar hinter uns mit 2 3 anderen.

FordPrefect  20.08.2021, 17:02
@Denn1s97
Du kleiner miesepeter du

Ein klarer Fall von "mimimi".

Wenn ich sage das wir den Garten seit über 15 Jahren besitzen

Irrelevant.

und es sich niemand beschwert hat

Tja, jetzt eben schon.

Und Ruhestörung (und genau darum handelt es sich) ist kein Kavaliersdelikt. Der Kleingarten dient der Erholung, und den gärtnerischen Aktivitäten. Es ist ja meistens sogar bis ins Detail vorgschrieben, wie das Areal zu nutzen ist (Anteil Grünpflanzung/Nutzpflanzung etc.pp). Niemand stört sich daran, wenn man zum Buddeln oder zum Sundowner mal leise Musik laufen lässt, aber Partylautstärke ist ein no-go.

Nun eine Schrebergarten un Kleingartenanlage ist keine Partymeile mit Musik-dies geht ja gar nicht.

Gut ihr habt bis jetzt halt Glück gehabt, normal wird man bei so einem Verhalten früher rausgeschmissen.

ÜBERDIES gibt es eine Regeln in jeder Anlage an die man sich halten muss- nicht kann.

Und wenn mehrere Menschen zusammenwohnen ist Unbedingt Rücksicht angesagt.

Also der Mann neben euch, hat vollkommen Recht.. Wenn ihr euch nicht mal an Ruhestörung haltet

Ein Fall für das Amtsgericht. Bevor du dort Klage einreichen solltest, mach dich erst mal dort bei der Rechtsberatung schlau. Die kostet für Arbeitende so 10 € etwa, für Arbeitslose ist sie meist kostenlos. Solltest du indes eine Rechtsschutz Versicherung haben, dann kannst du erst recht klagen, am besten führst du dann ein Gespräch mit deiner Versicherung.

Felix968629  20.08.2021, 23:38

Irrtum, die Rechtsschutz bezahlt dir nur ein einziges Beratungsgespräch.

Wenn dann der RA sagt, dass eine Klage deinerseits sinnlos wäre, zahlt die Versicherung gar nichts.

Vielleicht bekommst du nicht einmal einen Beratungstermin.