Kind hat keinen Schulplatz bekommen, wie ist das mit der Schulpflicht?
Im Bekanntenkreis gab es jetzt den interessanten Fall:
Sie zog mit ihrem Kind in die Stadt ( Sachsen), und beantragte dort die Aufnahme an eine Schule (8 Klasse).
Die Schulen lehnten alle ab, man müsste sich an das Schulamt wenden. Wurde gemacht, dort wurde gesagt, man kümmert sich darum , aber es dauert, weil viel Andrang ist.
Nach 5 Wochen war immer noch nichts (Ferien) wurde in der letzten Woche noch mals angerufen und die Mitarbeiterin war freundlicher, sagte jedoch, dass derjenige der sich darum kümmern soll im Urlaub ist. Bis letzte Woche kam kein Anruf, nichts.
Folge: Das Kind hat keine Schule und bleib nun zu Hause. Kann ja schlecht einfach so in eine Schule ohne Aufnahme geschickt werden. Aber wir haben ja in Deutschland Schulpflicht.
Was kann sie nun tun? Montag wurde niemand erreicht beim Amt.
Ich schlug vor, dass man vielleicht mal einen Abgeordneten vom Landtag anfragt, die haben hier so etwas wie "Bürgerbüros" ...
WAS könnte man in diesem Fall noch tun?
Die Namen, der jeweiligen Telefonpartner vom Amt sind dokumentiert.
PS: Zurück in die alte Schule geht nicht ,da diese 3h Zugfahrt + Umsteigen entfernt ist.
8 Antworten
Vielleicht dort hin mal wenden: https://www.smk.sachsen.de/52.htm
Das ist gut, das schicke ich ihr mal. Danke.
Persönlich beim Amt ein Gespräch führen. Wegen Notfall ohne Telefonat hingehen und den Amtsleiter verlangen.
Allmählich läuft in diesem Staat gar nichts mehr ...
Vielmehr als weiter anrufen oder persönlich vorbeigehen bleibt nicht. Hast du es mal beim Landesschulamt versucht? Vielleicht noch mal schreiben und das ganze als Einschreiben senden damit du was in der Hand hast
Ja, beim Amt wurde angefragt, aber der Mitarbeiter, dies bearbeitet sei im Urlaub. Kam noch 1 Woche raus, wo nichts passierte.
Zu welcher Schule und in welche Klasse soll das Kind denn gehen? Grundsätzlich ist die fachlich geeignete Schule, die am nächsten zum Wohnort liegt, IMMER zuständig für die Aufnahme des Schülers. Andere können, müssen aber nicht.
Die Frage ist, warum das Kind keinen Schulplatz bekommen hat.
Haben die Schulen abgelehnt, weil...
... sie nicht für den Bezirk in dem das Kind wohnt zuständig sind?
... sie finden, dass es die falsche Schulform oder Klassenstufe für das Kind ist?
... die Anmeldeformulare für die Schule nicht vollständig waren?
... die Schule auf Grund der aktuellen Schülerzahlen der Jahrgangsstufe keine neuen Schüler aufnehmen kann?
... nicht genug Lehrer vorhanden sind um beispielsweise eine Klassenteilung vorzunehmen, die dann (mehr als dringend) nötig wäre?
... es sich um Privatschulen handelt, die sich ihre Schüler aussuchen dürfen bzw. deren Aufnahmekriterien nicht erfüllt wurden?
Prinzipiell weiter beim Schulamt anrufen und nicht locker lassen.
Sich auch selbst nochmal an die Schulen wenden, die vorher abgelehnt haben.
Versuchen die Gründe zu sammeln, diese gesammelt an das Schulamt geben.
Und sich evtl. noch an die nächsthöhere Stelle wenden.
Schulplätze können unter gewissen Voraussetzungen auch eingeklagt werden.
Wenn die Familie eine Rechtsschutzversicherung hat, dann würde ich mich unverbindlich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und dies auch dem Schulamt mitteilen.
Und dann kann die Familie nichts weiter tun als abwarten.
Leider.