Kind hat keinen Schulplatz bekommen, wie ist das mit der Schulpflicht?

8 Antworten

Vielleicht dort hin mal wenden: https://www.smk.sachsen.de/52.htm

KaffeeFreak009 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 10:44

Das ist gut, das schicke ich ihr mal. Danke.

Persönlich beim Amt ein Gespräch führen. Wegen Notfall ohne Telefonat hingehen und den Amtsleiter verlangen.

Allmählich läuft in diesem Staat gar nichts mehr ...

Vielmehr als weiter anrufen oder persönlich vorbeigehen bleibt nicht. Hast du es mal beim Landesschulamt versucht? Vielleicht noch mal schreiben und das ganze als Einschreiben senden damit du was in der Hand hast

KaffeeFreak009 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 10:37

Ja, beim Amt wurde angefragt, aber der Mitarbeiter, dies bearbeitet sei im Urlaub. Kam noch 1 Woche raus, wo nichts passierte.

Zu welcher Schule und in welche Klasse soll das Kind denn gehen? Grundsätzlich ist die fachlich geeignete Schule, die am nächsten zum Wohnort liegt, IMMER zuständig für die Aufnahme des Schülers. Andere können, müssen aber nicht.

Die Frage ist, warum das Kind keinen Schulplatz bekommen hat.

Haben die Schulen abgelehnt, weil...
... sie nicht für den Bezirk in dem das Kind wohnt zuständig sind?
... sie finden, dass es die falsche Schulform oder Klassenstufe für das Kind ist?
... die Anmeldeformulare für die Schule nicht vollständig waren?
... die Schule auf Grund der aktuellen Schülerzahlen der Jahrgangsstufe keine neuen Schüler aufnehmen kann?
... nicht genug Lehrer vorhanden sind um beispielsweise eine Klassenteilung vorzunehmen, die dann (mehr als dringend) nötig wäre?
... es sich um Privatschulen handelt, die sich ihre Schüler aussuchen dürfen bzw. deren Aufnahmekriterien nicht erfüllt wurden?

Prinzipiell weiter beim Schulamt anrufen und nicht locker lassen.

Sich auch selbst nochmal an die Schulen wenden, die vorher abgelehnt haben.
Versuchen die Gründe zu sammeln, diese gesammelt an das Schulamt geben.
Und sich evtl. noch an die nächsthöhere Stelle wenden.
Schulplätze können unter gewissen Voraussetzungen auch eingeklagt werden.
Wenn die Familie eine Rechtsschutzversicherung hat, dann würde ich mich unverbindlich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und dies auch dem Schulamt mitteilen.

Und dann kann die Familie nichts weiter tun als abwarten.
Leider.