Ist der Wasserschaden in der Kleingartenanlage umlagefähig?
Es ist ein Wasserschaden ausserhalb meines Kleingartens in der Kleingartenanlage entstanden. Dadurch sind erhöhte Wassermengen versickert, die nun in der Jahresabrechnung gefordert werden.
Muss ich es zahlen, obwohl ich doch nur die Pacht für meinen Garten zahlen muss?
Gibt es eine max. Hafftungshöhe für Pächter?
2 Antworten
Meine Gartenanlage hatte vor einigen Jahren auch mal so einen Fall. Bei uns ist es nach diesem Schadensfall jetzt so geregelt, dass für alle Leitungen und Absperrhähne bzw. Schieber bis zur Grundstücksgrenze der jeweilige Pächter zuständig und haftbar ist, alles außerhalb nach seinem Schieber bzw. Absperrhahn ist Anlagensache.
Wir hatten einen Schaden von um die 10 000 Euro. Die Wasserwirtschaft will ihr Geld haben, da sie nicht für die Zustände der Leitungen verantwortlich ist. Die Hälfte des Schadens deckte damals die Versicherung des Verursachers ab, die andere Hälfte bezahlten alle Gartenpächter über eine Sonderzahlung. Gern gemacht hat das auch keiner. Aber wir haben uns dazu entschieden, als Gartengemeinschaft zusammenzuhalten.
Für diese Sonderzahlung gab es einen Gutschein. Und bei Austritt aus dem Verein wird das Geld zurückerstattet.
Wann ist der Schaden denn entstanden? Jetzt im Winter? Oder im laufenden Gartenjahr? Und wie hoch ist der Wasserschaden?
Bei Gutschriften erklärt eigentlich die Logik, dass weniger Wasser verbraucht wurde. Der jährliche Abschlag darauf verringert sich dann folgerichtig.
Bei uns wurde bis zum geschilderten Fall auch nur so verfahren, dass nur jeder seine Pacht, Umlagen und Versicherungen bezahlt.
Aber wenn es ein Schaden auf den Wegen zum Beispiel ist, die jeder aus der Anlage benutzt, dann wird das zur Sache aller Vereinsmitglieder.
Dass die bestehenden Rohrleitungen nicht im Neuzustand sind, ist jedem Verein klar. Jeder Verein zittert, dass mal ein hoher Schaden entsteht. Wir sind auch jedes Jahr heilfroh, wenn bei uns noch alles hält. Die bestehenden Leitungen sind schon an die 40 Jahre alt!
Seid ihr ein förderungswürdiger Gartenverein? Dann könnt ihr Anträge bei eurer Kommune stellen. Mit finanziellen Zuwendungen könnte zumindest ein Teil alter Leitungen erneuert werden.
Ansonsten müsst ihr in einer Mitgliederversammlung mal darüber reden, dass im Interesse aller Pächter für die nächsten Jahre die Umlagen erhöht werden, damit marode Leitungen erneuert werden können.
Ihr als Mitglieder eurer Anlage habt in den jährlichen Mitgliederversammlungen Auskunftsrecht. Der Vorsitzende, Arbeitseinsatzverantwortliche und Schatzmeister sind in der Aufklärungs-und Revisionspflicht.
Und die Höhe der Umlagen sollte auf jeder Rechnung ausgewiesen sein. Dann kann sich jeder selbst ausrechnen, wie hoch die jeweiligen Gesamtsummen sind.
Bei uns waren nicht die Reparturkosten das Thema, sondern die Verbrauchskosten vom Wasserversorger.
Die Gutschrift 2015 des Wasserversorgers war um ein Mehrfaches größer als die bis dahin gezahlten Wasserpauschalen. Vermutlich lag es an der Beanstandung des Vorstandes unseres Vereins, dem gar nicht in den Sinn kam, dass ein Rohrbruch die Ursache war.
Wir kennen gar nicht die beanstandete Rechnung 2015, erst die Gutschrift in unserer Betriebskostenabrechung zeigt uns, dass da was nicht richtig ist. Allerdings überprüft niemand eine Gutschrift, freut sich eher auf den unerwarteten Geldsegen.
Bei einer Gutschrift ist aber kein Wasser weggelaufen. Das ergibt kein Sinn.
Sagte ich dem Vorstand auch, der meinte, dass die Wasserrechnung nochmal geändert wurde und so nicht mehr gilt. Im Endeffekt war es keine Gutschrift mehr, sondern eine Schuld, die nachträglich bezahlt und verrechnet werden sollte.
Den Überblick haben wir nicht, weil der Vorstand nichts konkretes zeigt.
Der Schatzmeister des Vereins muss doch aber jedes Jahr eine Revision vorlegen und von der Revisionskommission geprüft werden. Und zur Mitgliederversammlung wird alles vorgetragen, sodass alle Mitglieder über die Finanzen und deren Verwendung informiert sind.
Ist das bei euch nicht so?
Der Vorstand muss versuchen, den Schaden zu begrenzen, ansonsten ist das Umlage. Wer sonst soll das bezahlen?
Steht nicht in meinem Pachtvertrag. Ich nehme an, diese Kosten sind nicht umlagefähig und müssen von der kassierten Pacht gezahlt werden.
Der Vorstand hat keine Vorsorge getroffen, um überhaupt den Schaden frühzeitig erkennen zu können.
Wir haben einen neuen See und einige Gärten sind nicht mehr nutzbar.
Der Schaden wurde im Sommer 2016 festgestellt, ich vermute aber dass es schon viel früher (2015) bemerkt wurde, weil es Gutschriften des Wasserversorgers gab, die der Vorstand nicht erklären wollte. Die Schadenshöhe beläuft sich auf einige 10 000 Euro.
Die Zahlung des Wasserverbrauchs ist im Pachtvertrag geregelt und betrifft nur den Verbrauch der gepachteten Fläche. So betrachtet hat der Verein keine legalen Ansprüche.
Aber durch die Mitgliedschaft soll trotzdem die Forderung nach Ansicht des Vorstandes bestehen, obwohl die Leitungen teilweise marode sind.
Fragen zu den Instandhaltungen und Instandhaltungsrücklagen beantwortet der Vorstand nicht.