Vergütung der Pflichtstunden im Kleingartenverein?
seit einigen Jahren dreht der Vereinsvorstand die Spielregeln um und nimmt und gibt immer aufs neue mündliche Pflegeverträge für einzelne Objekte im Verein welche dann wieder spontan nicht angenommen werden weil sich ältere Garten"freunde" darüber aufgeregt haben das sie so etwas nicht haben ...
für das Letzt zugeteilte Objekt ( Rosenrabatte an einem nicht vergebenen Garten ) gibt es nun einen Pächter der sich wöchentlich an die Rabatte macht, welche uns nun wieder als nicht erbrachte Stunden in Rechnung gestellt wird...
- den Vorstand / Kolonieleiter erreicht man übrigens nur dann wenn Rechnungen gestellt wurden ... und sonst gibt es im halben Jahr genau 2 Termine zur Ableistung der Pflichtstunden ... welche aber meist so gelegt sind das die pensionierten Mitglieder ( Vorstand und alle die mit denen in der Gartenkneipe sitzen ) diese ableisten können, jedoch die Termine meist mit meinem Arbeitsplan kollidieren... :-(
- Die Kosten für die Stunden sind in den letzten Jahren von 8 auf 10 auf 12 auf 15 und zuletzt direkt auf 30€/Stunde festgelegt ...
deshalb
1. Dürfen die jedes Jahr aufs neue festlegen ob Pflegeverträge für einzelne Objekte spontan angesehen werden oder nicht ?
2 Wenn jemand meine Arbeit erledigt weil er zu viel Zeit hat... kann mir das dann in Rechnung gestellt werden ? ( zumal man den Vorstand so auch nicht wirklich erreichen kann um sowas zeitnah abzuklären ( deswegen nurnoch schriftlich mit 2 Wochen Bearbeitungszeiten.... )
3 sind 30 €/h ein Durchsetzbarer Stundensatz ?! ... weis nicht mehr genau wo aber irgendwo gabs Infos zum KLeingartengesetz und da stand das die Höhe des Satzes dem durchschnittlichem Stundenlohn eines in der freien Wirtschaft arbeitendem Menschen entsprechen soll
4 sind 2 Termine im Halben Jahr genug Angebot mit dem ich mich abfinden muss ? oder befindet das außer mir noch jemand für ziemlich wenig ?
2 Antworten
Es werden Stundensätze durch einen Vorstandsbeschluss festgelegt, oder darf die Mitgliederversammlung darüber bestimmen, wie hoch diese Stundensätze sind.
Der Verein darf keine Gewinne machen, bspw wenn die Pflichtstunden von einem EURO Jobber gemacht werden und viel Geld deshalb in die Vereinskasse landet.
Der Vorstand ist Rechenschaftspflichtig gegenüber der Mitgliederversammlung.
Ich denke, wenn die Pflichtstunden gar nicht von einer anderen Person nachweislich gemacht worden sind, dann hat auch der Vorstand keine Recht einen Kostenersatz zu fordern.
Und wenn dann noch satzungswridige Ausgaben gemacht werden, dann könnte der VErein sogar die Gemeinnützigkeit verlieren.
Im Kleingartenervein waren es 20,- Euro für Die Stunde, beim Amtsgericht Gelsenkirchen wurde der Betrag als unangemessen bewertet, weil ei 1 Euro Jobber die Stunden erledigt hatte,
Moin,
sie als Mitglied des Vereins, haben das Recht Veränderungen im Verein zu bewegen.
Mein Vorschlag ist, dieses in den Versammlungen des Vereins deutlich zu machen. Nur durch die aktive Teilnahme am Vereinsleben kann eine Gemeinschaft funktionieren.
Die aktive Teilnahme scheint das entscheidende Problem insbesondere in Kleingartenvereinen zu sein. Ich zitiere hier einen mir bekannten Vereinsvorsitzenden: "Immer mehr Leute wollen nur Grillen und Party machen". Er hat das Problem, dass immer weniger Leute bereit sind sich an der Entwicklung des Vereins und des Gebietes zu beteiligen. Dann kommt es zu den von Ihnen beschriebenen Problemen.
Sie haben das Recht auch eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und für sich als Vorsitzende zu werben. Hiermit können sie dann die Regeln anders aufstellen.