Strom abstellen in Kleingartenanlage
Hallo,
meine Eltern sind Pächter in einer Kleingartenanlage.
Der Vorstand des Vereins möchte jetzt in der Mitgliederversammlung beschließen, dass bei Nichtzahlung (oder lediglich Teilzahlung) der Stromrechnung nach einmaliger Mahnung der Strom sofort abgestellt werden darf.
Geht das so einfach?
Immerhin dürfen die Stromanbieter (wie Stadtwerke, eon etc.) gem. § 19 StromGVV auch nicht nach einmaliger Mahnung den Strom abstellen.
In dem Gartenverein gibt es jedes Jahr Streitigkeiten über die Richtigkeit der Abrechnung. Meine Eltern zahlen dann immer einen Teil und bitten für den restlichen Teil um Einsichtnahme in die Unterlagen des Vorstandes.
Nach beabsichtigter Beschlussfassung des Vorstand würde das aber bedeuten, dass der Strom abgestellt werden darf, da ja nur ein Teil bezahlt wurde.
Wer kann mir helfen?
7 Antworten
Da immer noch die Stadtwerke als Stromanbieter zuständig für die Stromlieferung sind, kann der kleinkarierte Gartenanlage keiner eine Abstellung des Stromes veranlassen, auch wenn sie das gerne so hätten.
Das stimmt leider so nicht ganz. Im Regelfall wird bei einer Kleingartenanlage der Stromliefervertrag zwischen dem EVU und einer Stromgemeinschaft geschlossen. Das ist fast immer der Kleingartenverein. Der einzelne Kleingärtner bezieht den Strom dann vom Verein. Gemäß seiner Satzung wird er dann auch bei Nichtzahlung der Stromrechnung den Strom abstellen dürfen.
wir haben in unserer anlage für jede parzelle einen eigenen stromzähler,jeweils für 2 gärten untergebracht in einem abschließbaren betonkasten am weg. kann das nicht bei deinen eltern beschlossen werden?
ich würde anstelle Deiner Eltern erst Einsicht nehmen,und dann den Betrag zahlen,es ist sicher schwierig für den Gartenvorstand,jedem Pächter hinterher zu laufen wegen der Zahlung,daher bestimmt dies Maßnahme,denn irgend jemand muss ja dem Stromversoger die Rechnung begleichen,und wenn viele nicht zahlen,wer soll das verauslagen?
Der Vorstand könnte den Strom abstellen. Bei uns hat jede Gartenparzelle eine Stromuhr und der Verbrauch wird auf der Jahresrechnung anhand des Stromzählers berechnet. Ein Vorstand sollte sich aber nicht als Diktator aufführen, schliesslich werden sie von den Mitgliedern gewählt. Rein rechtlich muss der Verein belegen wieviel Strom jeder einzelne Verbraucht hat, sonst haben sie bei Streitigkeiten vor Gericht keine Chance.
Das geht! Der Verein ist ja Kunde des Stromlieferanten und verteilt und berechnet nach eigener Abrechung an die Pächter weiter. Wenn aber jedes Jahr Streit darüber ausbricht, sollte erstmal geklärt werden, warum. Und natürlich ist es möglich über einen Beschluss die Modalitäten über das Verhalten bei Nicht- oder Teilzahlung fest zu legen oder zu ändern.