Darf ein Kleingartenverein Geld aus Verkäufen zwischenlagern?

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Moin.

Nachvollziehen kann ich diesen Beschluss sicherlich.  :-)  Gibt ja genug säumige Pächter. Allerdings bezweifel ich doch sehr stark, das diese Verfahrensweise ihre Berechtigung hat.

Richtig und normalerweise üblich ist es, offene Forderungen mit dem Verkaufserlös zu verrechnen. Allerdings wird sowas schon im Vorfeld geklärt und schriftlich festgehalten, wenn der bisherige Pächter seine Kündigungsabsicht bekannt gibt.

Das Gelder aber auf ein Drittkonto überwiesen werden müssen, das wird wohl rechtlich auf mehr als wackligen Beinen stehen.

Allerdings muss man gerade in Bezug auf Kleingartenrecht sagen, das etwas was hier vollkommen richtig und legitim ist, 3 Orte weiter schon wieder ganz anders sein kann. Nicht ganz einfach die Thematik. 

derBertel  06.08.2016, 15:46

Kurzer Nachtrag:

Ich habe gerade mit unserer Vorsitzenden gesprochen.( Lief mir gerade zufällig über den Weg )

Diese Regelung, welcher euer Vorstand da gefunden hat ist absolut unzulässig.

Selbst der Möglichkeit der von mir erwähnten Verrechnung, muss der Alt-pächter zustimmen. Ansonsten wird das nämlich auch nichts. Der Verein hat also keinerlei Anspruch auf den Verkaufserlös oder auch nur Teile davon.

Diese Regelung ist unzulässig und hochproblemstisch. Auch ein Verein kann Pleite gehen und wenn euer Verein insolvent würde und ein Käufer würde einen Kaufpreis auf das Vereinskonto überweisen, fiele der Kaufpreis in die Insolvenzmasse und der Verkäufe bekäme bestenfalls einen Bruchteil des Verkaufserlöses.

Was steht in der Vereinssatzung, bezüglich Vertragsende und Neupächter.

Hat der Verein eine Zustimmungsklausel? 

Die Bungalows sind ja vermutlich nicht auf einem Erbbaurecht basierend. Also es gibt keine grundbuchliche Eintragung.

Das ist ein normaler privatschriftlicher Vertrag. Da kann der Verein nichts fordern.

Der Verein hätte da nur ein Recht, wenn es in der Satzung stände.

Aber man könnte auch über die Satzung die Bestimmung einführen, das der Käufer Beitragsrückstände zu der Laube automatisch übernimmt.

Ich verstehe das Problem nicht ganz. Um den Kauf oder Verkauf von was geht es genau? Ist nicht der Verein Eigentümer des Geländes?

nirtak112 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 13:22

Der Verein ist nur Pächter, der an seine Mitglieder weiter verpachtet. Bei den Verkäufen geht es um die Bungalow und das was noch auf dem Grundstück ist. ( Diese Gehören dem Pächter, also der Bungalow auf meinem Grundstück ist mein Eigentum) Wenn ich den Garten abgebe, verkaufe ich den Bungalow, an den Nachpächter, den ich mir auch selber suchen muss.

Meine Hauptfrage ist eigentlich, darf der Verein Geld zwischenlagern, das aus meinem Eigentum erzielt wird.

Ich weis ist sehr kopliziert..