Darf ein Kleingartenverein Geld aus Verkäufen zwischenlagern?
In unserem Kleingartenverein wurde jetzt vom Vorstand beschlossen, das die Käufer das mit dem Verkäufer vereinbarte Geld auf das Vereinskonto zu zahlen haben. Das Geld soll dann erst nach Prüfung, auf offene Beträge an den Verkäufer überwiesen werden und offene Beträge gleich abgezogen werden, so das der Verkäufer nur den Restbetrag ausbezahltbekommt. ( Einige Vereinsmitglieder sind damit nicht einverstanden)
Nun stellen sich für mich die Fragen:
- Mit welchem Recht erfährt der Vorstand, wieviel Geld bei dem Verkauf vereinbart ist?
- Darf der Verein sich überhaupt diesbezüglich in Geldabgelegenheiten einmischen?
- Darf der Verein Geld einfach einbehalten ( ohne Mahnlauf )?
- wenn der Verein das Geld erhalten darf, wie lange darf die Prüfung und Auszahlung dann dauer.
Ich habe keine offenen Beträge und möchte auch nicht das der Verein, erfährt für welche Summe mein Garten verkauft wird. Da es aus meiner sich meine Privatangelegenheit ist, auf welche Summe ich mich mit dem Verkäufer einige. Auch möchte ich nicht, das der Verein mein Geld erhält, da ich selbst wenn es nur z.B. 3 Tage sind bereits das Geld anlegen könnte und damit arbeiten.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen, denn der Vorstand hat sich nach seiner Wahl sehr verändert und sieht sich, benennen wir es mal freundlich, als das Oberhaupt, das was diese 4 Personen beschliessen ist Gesetz. Ja 4 denn das 5 Mitglied ist schon aus dem Vorstand ausgetreten, da es die Zustände nicht mehr mit tragen konnte. Es ist ein einziger Machtkampf, den es in den letzten 30 Jahren nicht gab. Was mich sehr traurig stimmt, denn ich war als Kind dort gerne und wollte nun meine eigenen dort mit Aufwachsen lassen. Unter den aktuellen umständen werde ich das wohl nicht mehr.
4 Antworten
Moin.
Nachvollziehen kann ich diesen Beschluss sicherlich. :-) Gibt ja genug säumige Pächter. Allerdings bezweifel ich doch sehr stark, das diese Verfahrensweise ihre Berechtigung hat.
Richtig und normalerweise üblich ist es, offene Forderungen mit dem Verkaufserlös zu verrechnen. Allerdings wird sowas schon im Vorfeld geklärt und schriftlich festgehalten, wenn der bisherige Pächter seine Kündigungsabsicht bekannt gibt.
Das Gelder aber auf ein Drittkonto überwiesen werden müssen, das wird wohl rechtlich auf mehr als wackligen Beinen stehen.
Allerdings muss man gerade in Bezug auf Kleingartenrecht sagen, das etwas was hier vollkommen richtig und legitim ist, 3 Orte weiter schon wieder ganz anders sein kann. Nicht ganz einfach die Thematik.
Kurzer Nachtrag:
Ich habe gerade mit unserer Vorsitzenden gesprochen.( Lief mir gerade zufällig über den Weg )
Diese Regelung, welcher euer Vorstand da gefunden hat ist absolut unzulässig.
Selbst der Möglichkeit der von mir erwähnten Verrechnung, muss der Alt-pächter zustimmen. Ansonsten wird das nämlich auch nichts. Der Verein hat also keinerlei Anspruch auf den Verkaufserlös oder auch nur Teile davon.
Diese Regelung ist unzulässig und hochproblemstisch. Auch ein Verein kann Pleite gehen und wenn euer Verein insolvent würde und ein Käufer würde einen Kaufpreis auf das Vereinskonto überweisen, fiele der Kaufpreis in die Insolvenzmasse und der Verkäufe bekäme bestenfalls einen Bruchteil des Verkaufserlöses.
Was steht in der Vereinssatzung, bezüglich Vertragsende und Neupächter.
Hat der Verein eine Zustimmungsklausel?
Die Bungalows sind ja vermutlich nicht auf einem Erbbaurecht basierend. Also es gibt keine grundbuchliche Eintragung.
Das ist ein normaler privatschriftlicher Vertrag. Da kann der Verein nichts fordern.
Der Verein hätte da nur ein Recht, wenn es in der Satzung stände.
Aber man könnte auch über die Satzung die Bestimmung einführen, das der Käufer Beitragsrückstände zu der Laube automatisch übernimmt.
Ich verstehe das Problem nicht ganz. Um den Kauf oder Verkauf von was geht es genau? Ist nicht der Verein Eigentümer des Geländes?
Der Verein ist nur Pächter, der an seine Mitglieder weiter verpachtet. Bei den Verkäufen geht es um die Bungalow und das was noch auf dem Grundstück ist. ( Diese Gehören dem Pächter, also der Bungalow auf meinem Grundstück ist mein Eigentum) Wenn ich den Garten abgebe, verkaufe ich den Bungalow, an den Nachpächter, den ich mir auch selber suchen muss.
Meine Hauptfrage ist eigentlich, darf der Verein Geld zwischenlagern, das aus meinem Eigentum erzielt wird.
Ich weis ist sehr kopliziert..