Wo ist beim Kleingarten der Unterschied zwischen Pächter und Mitglied?
Hallo, Meine Schwiegermutter hat einen Schrebergarten, wo sie fast 40 Jahre Mitglied war. Nun da sie ihn abgeben wollte, kam es mit dem Verein zum Streit. Sie wird den Garten nicht los, ist aber auch kein Mitglied mehr, nur noch Pächter! Wo ist den nun der Unterschied? vielen Dank im voraus
8 Antworten
Das sind zwei Paar Stiefel. Als Mitglied im Schrebergarten-/Kleingartenverein bestimmt sie gemäß der Satzung über die Angelegenheiten der Anlage selbst im Rahmen ihrer Mitgliedsrechte mit (Mitgliederversammlung etc.). Als Pächterin hingegen ist sie lediglich eine Mieterin eines Gartengrundstückes. Sollte sie also lediglich die Mitgliedschaft gekündigt haben, heißt das noch lange nicht, dass die Pachtverpflichtung für den Kleingarten ebenfalls rechtswirksam gekündigt wäre, das hängt von der jeweiligen Vertragssituation ab. Insofern muss sie ggfs. den Pachtvertrag fristgemß separat kündigen, wobei die Kündigungsfristen dort sehr lang sein können.
Als Pächter kann man die Erzeugnisse, welche auf dem gepachteten Land erwirtschaftet werden, behalten. Als Mitglied im Verein, ist man halt Vereinsmitglied ;-)
Ich denke du kannst zum einen Mitglied im "Kleingartenverein" sein, so eine Art "Eigentümergemeinschaft". Hier wird meines Erachtens alles geregelt, was die Gemeinschaft betrifft und auch über die Mitgliedsbeiträge finanziert.
Pächter bist du dann für ein einzelnes Gartengrundstück!
Pachten ist eine Art Miete vom Eigentümer des Grund und Bodens. Mitglied in einem Verein brauch ich doch nicht wirklich zu erklären oder?
normalerweise musst Du Vereinsmitglied sein um zu pachten. Ist mehr eine traditionale Regel. Gesetzlich uninteressant, aber ohne Mitgliedschaft ist es zumindest schwerer. Richtig würklisch ist es sinnlos, aber reasl brauchste das. Pachtverträge lassen sich kündigen, Mitgliedschaften auch. Normalerweise gilt wie bei einem Zeitschriften-ABO eine Kündigungsfrist. Ansonsten Klage wegen: wider des guten geschmacks/der Gewohnheit. Eigentlich reicht die Zahlung des Mitgliedbeitrages bis zum Jahresende.