Mietrecht: Mietminderung wegen nicht vorhandenem Treppengeländer in Mietwohnung möglich?
Hallo Leute,
eventuell kann mir ja jemand einen Rat geben oder eine klare Antwort auf o.g Frage.
Die Mietwohnung wird seit 2.5 Jahren bewohnt.
Ist ein ausgebautes Dachgeschoss mit Treppenaufgang diese hat 10 Stufen und endet auf einer "Platform" von wo man dann im "Flur" ankommt.
Bei Einzug wurde versichert das ein Handlauf und Geländer noch kommt, da die Renovierung gerade frisch abgeschlossen worden sei.
Bis dato kein Einbau, obwohl so im 6 Monats takt er erinnert worden ist, Persönlich & Telefonisch.
Da leider ein Gast auch schon runter gefallen ist würde ich echt gerne das behoben haben...
Die letzte Stufe endet auf der Plattform und der max Höhenversatz liegt bei ca 2,5 m.
Zur veranschaulichung siehe Bild.
Wie würdet ihr vorgehen?
Wie viel % Mietminderung sollte man ihm androhen bis zur beseitigung ?
Vielen Dank für die Mühen
7 Antworten
10 %
Amtsgericht Jülich (Urteil vom 10. April 2012, Az. 4 C 85/11)
Fristsetzung (ca. 4 Wochen). Du kannst die Minderung auch 6 Monate rückwirkend geltend machen, sofern der Vermieter darüber auch informiert war.
http://www.mietrecht.org/mietminderung/mietminderung-rueckwirkend/
Du hast die mangelbehaftete Mietsache ohne VORBEHALT einer Beseitigung unter Fristsetzung übernommen und damit ist Mietminderung jetzt nicht mehr möglich. Allerdings hast du immer noch Anspruch auf Herstellung der Verkehrssicherheit. Daher Fristsetzung und Androhung einer Erfüllungsklage mit Hinweis auf die Bauordnung. Es ist auch eine Vereinbarung über Mieterinstandsetzung mit dem Vermieter möglich. Dabei werden dir die kalkulierten Kosten zu erstatten sein.
Da hier auf beiden Seiten Wände sind, ist IMO kein Geländer notwendig.
Wenn Du eine schriftliche Zusage hast, daß ein Geländer angebracht wird, hast Du anspruch auf Mietminderung. Über die Höhe informiert Dich ein Anwalt oder der Mieterverein.
Es geht wohl eher um ein Geländer oben und nciht um einen Handlauf.
Ich denke aber, dass Handläufe ab 4 Treppenstufen vorgeschrieben sind. Müsste man nochmal nachlesen.
Mir geht es ansich darum von oben nicht in das "Treppenloch" zu fallen. Und nicht das umfallen auf der Treppe nach rechts oder links zu verhindern.
Die bestehende Gefahr wird durch eine Mietminderung nicht beseitigt.
Daher letzte kurze Fristsetzung und Hinweis nach Fristablauf wird durch euch der Mangel beseitigt und die Kosten mit den nächsten Mietzahlungen verrechnet.
Ich verstehe nur nicht, dass man mit diesem Mangel 2,5 Jahre lebt und fruchtlose Aufforderungen hinnimmt.
Ich würde gar nicht mit Mietminderung drohen, sondern mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen bezüglich des weiteren Vorgehens. ME ist das fehlende Geländer eine Gefahr und stellt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung dar. Kläre mit dem Anwalt ab, ob du dem Vermieter eine kurze Frist setzen kannst und dann selbst einen Metallbauer mit dem Anbringen eines Geländers beauftragen kannst. Diese Kosten dürften mWm von den Mietzahlungen abgezogen werden.
LG