wie kann man ein Blumenkastenverbot von aussenhängenden Kästen vermeiden?
ich wohne zur Miete. An Hand meiner Nachbarn konnte ich beobachten das diese nach und nach ihre Blumenkästen alle nur noch nach innen hängend umgehangen haben. Da ich meine Kästen erst neu gekauft habe, im Mietvertrag nichts drin steht und der Balkon nur 2qm gross ist möchte ich das nach innen Hängen vermeiden. Auch sind Blumenkästen die mitte auf den Gländer befestigt sind keine Option für mich. Ich wurde vom Vermieter noch nicht angeschrieben, da meine Kästen erst nach den Fotos der Balkons durch den Vermieter angefertigt wurde. Ich vermute das diese Fotos und die abanahme der Blumenkästen in einen Zusammenhang steht. Da erst danach die Blumenkästen umgehangen wurden.
Im Internet habe ich dazu nur das gefunden: Das Mietrecht schweigt zum Thema Balkonkästen. ... Daher dürfen sie Balkonkästen in Einzelfällen verbieten, wenn sie eine erhebliche Gefahr für Passanten oder unter dem Balkon geparkte Autos darstellen. Oder weil die Kästen schlampig angebracht sind. Dann müssen die Kästen innen am Geländer angebracht werden.
Quelle: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2835/
Mein Standort: Unter minen Balkon befinden sich noch 2 weitere Wohnungen. Direkt unter meiner Wohnung befindet sich ein weiterer Balkon, darunter im E Geschoss befindet sich eine Terrasse, welche plattenmässig mit den aussenmaßen von meinen Balkon abgeschlissen. Über deren terassenplatten befindet sich ein Aussengarten. Da die Mieterin im E Geschoss Rollstuhlfahrein ist nutzt sie diesen nie.
Wichtig zu erfahren ist, was schlampig angebrachte Blumnekäste genau sind.
Frage: was ist eine schlampige befestigung? ich habe meine Blumenkästen mit den beiden üblichen Standarthaltern befestigt.
Einen weiteren anhaltspunkt gibt dieses Urteil: Landgericht Hamburg: Blumenkästen an der Außenseite müssen gut gesichert sein. Das Landgericht Hamburg entschied: Mieter müssen ihre Blumenkästen lediglich so befestigen, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ist das gewährleistet, dürfen Blumentöpfe auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden (LG Hamburg, Az.: 316 S 79/04).Frage: Würde eine weitere Fixierrung mit Kabelbindern als nicht schlapige befestigung gewertet werden? Oder reicht meine Standartbefestigung aus? Wie kann ich mich gegen ein ausgesprochenes aufhängeverbot von aussenhängenden Blumenkästen wehren?
6 Antworten
Es gibt für die Kästen spezielle Halterungen, die man verwenden kann. Das sollte in dem Fall ausreichen.
Kabelbinder zusätzlich anzubringen, halte ich für relativ sinnlos. Ein voller und bewässerter Kasten bringt ein paar Kilo auf die Waage und ich bezweifele, dass ein paar Kabelbinder dieses Gewicht halten.
Wie schon erwähnt, gibt es kein gesetzliches Verbot, bzw. ein höchst richterliches Urteil dazu. Bestehende Urteile beziehen sich ja nur auf die Verkehrssicherheit.
Wenn es kein pauschales Verbot gibt, muss das aber nicht unbedingt positiv sein. Wenn der Vermieter nämlich ein solches Verbot ausspricht, müsstest Du rechtlich dagegen vorgehen.
Letztendlich hast Du nur eine Option: Bring die Kästen an und schau, was passiert.
Im Übrigen müssen die anderen Mieter geringfügige (!) Verschmutzungen durch herabfallende Blätter dulden.
Ansonsten auch hier noch etwas Lesestoff:
Darf man als Mieter Blumenkästen am Balkon befestigen? (juraforum.de)
Blumenkästen anzubringen zählt zur ordnungsgemäßen Nutzung einer Wohnung und seines Balkons. Sind die Kästen fachgerecht angebracht, geht von ihnen auch keine Gefahr aus, die eine Abschaffung rechtfertigen könnte.
Bei mir im Haus und den Nachbarhäusern hängen die Balkonkästen alle sehr unterschiedlich, manche außen, manche innen, manche oben drauf.
Als Vermieter wäre es vermutlich das letzte worüber ich mir Gedanken machen würde, in welcher Position mein Mieter die Balkonkästen anbringt.
VG :)
Weshalb sollte einen der Blumenkasten über einem stören?
Wenn man regelmäßig beim Gießen nicht in der Lage ist den Kasten zu treffen, kann ich das verstehen, aber ansonsten?
wie du siehst, hast du alle Unterlagen.
Mehr können wir nicht dazu sagen. Wenn dir das so wichtig ist, wäre es hilfreich einem Mieterverein beizutreten.
Es gibt - egal wie - im zweifelsfalle genug Urteile für oder gegen.
Fakt ist auch: der Ist - Zustand ist egal (also Argument, die Behinderte unten geht nie raus) zieht nicht. Die kann ja auch wegziehen mal.
Für die unteren sind obere Blumenkästen immer ein Ärgerniss. Würdes du so im EG wohnen, hättest du keinen Bock drauf, ständig die herabregenden vergammelte Blüten von oben aufzufegen. oder gar in Kauf zu nehmen, dass Wasser überläuft (passiert öfters als man denkt).
Von einem nach außen hängenden Balkon, tropft auf jeden Fall überschüssiges Wasser nach unten ´(und kann die Fassade verschmutzen). Aber wenn es nicht eindeutig geregelt ist, ist es auch nicht verboten.
Meine Kästen besitzen alle Wasserspeicher. Von diesen tropft bestimmt kein Wasser nach unten.
oh doch, das mit diesen Wasserspeicher funktioniert nicht IMMER so, wie man das gerne hätte. Da braucht die Anzeige nur mal wegen Wurzeln verstopft zu sein.
Du kommst nur weiter mit deiner Anfrage hier, wenn du unsere Antworten durchdenkst und gegebenen falls in einen Mietrverein eintrittst.
dann müsste der Kasten aber schon überlaufen. Wer giesst schon 20 l in seinen Blumenkasten. Spätestens wenn über der Erde eine Fütze sichtet hört man mit den Gießen auf.
Es kann aber auch gerade nachdem du gegossen hast ein Sturzregen kommen, dann läuft dein Blumenkasten über. Wenn er nach innen hängt ist das nur DEIN problem.
Bei solch einer herrangehensweise könnte man aufgrund von wahrscheinlichkeiten und möglicher Gefahr alles verbieten.
Ich wollte dir damit nur deutlich machen, dass du ein Überlaufen gar nicht verhindern kannst.
mag sein das die Möglichkeit besteht. Sein wir aber mal ehrlich, wie oft kommt solch ein Szenario im Jahr mal vor. Solch ein seltenes Naturereignis steht in keinen Verhältnis um irgendein Komplettverbot deswegen auszusprechen ? Wir reden hier über Blumenwasser, nicht über hochätzende Säure. Ich verstehe was du mir sagen möchtest. Nachvollziehen kann ich ein Verbot aus diesen Grunde rein aus Vernunft aber nicht
Das Urteil ist von einem Landgericht. Nicht vom BGH. Bei solchen Sachen ist immer der Einzelfall Ausschlag gebend.
Wenn z. B. die Terrasse darunter weit über den Balkon der OGs hinaus ragt, kann es durchaus sein, dass von den Blumenkästen, Dreck, Wasser, Blütenblätter, sonstige Pflanzenteile immer mal wieder nach unten fallen und dann als Belästigung wahrgenommen werden. Insbesondere im Essen und in Getränken, die zufällig darunter stehen. Dann ist es wohl nicht statthaft, solche Blumenkästen außen aufzuhängen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass von der eigenen Wohnung keine unzumutbare Belästigung für andere Bewohner oder gar Gefahren ausgehen dürfen. Dazu gehören dann auch außen angebrachte Balkonblumenkästen, wenn sie belästigen oder gefährden können.
Richtige Befestigung:
Kabelbinder würde ich nicht zur zusätzlichen Absicherung nehmen, denn diese könnten durch Sonneneinstrahlung brüchig werden und halten im Zweifelsfall dann nichts mehr.
Besser wäre grün ummantelter Draht, wie er z. B. bei Zäunen Verwendung findet. Gibt es in unterschiedlichen Stärken im Eisenwarenhandel oder im Baumarkt.
guter Tipp.... Danke
der Vermieter vielleicht nicht, aber evt. die, die drunter wohnen.....