Vermieter gegen Treppenschutzgitter - erlaubt oder nicht?

5 Antworten

Der Vermieter kann verlangen, dass die Wohnung nach Mietende im selben Zustand übergeben wird wie sie übernommen wurde - normales "abwohnen" eingeschlossen.

Zur Not klemmst du eben noch ein größeres Holzteil zwischen Gitter und Geländer. Dann verteilt sich der Druck und dem Geländer passiert nichts

bwhoch2  02.03.2022, 15:14

Genau So!

Größeres Holzteil und das am besten an der Klemmschraube befestigen, damit es nicht runter rutschen kann. Frag doch mal den Hersteller oder im Laden, wo Du das Gitter gekauft hast, was die empfehlen würden.

RobertLiebling  02.03.2022, 15:26
@bwhoch2

Ich hätte ein Balkonbrett o.ä. vorgeschlagen, das dann mit Kabelbindern o.ä. am Geländerpfosten befestigt wird.

nein, was ihr während der mietdauer macht, geht ihn nix an. wenn ihr auszieht, muss die treppe aber frei von schäden sein.

dem vermieter würd ich auch klar sagen, dass die sicherheit eures kindes wohl mehr wert ist, als die treppe.

Das ist ein vertragsmäßiger Gebrauch der Wohnung, das kann der Vermieter nicht verbieten. Sollte ein Schaden dadurch entstehen dann müsst ihr halt dafür aufkommen.

Verstehe ich jetzt nicht wirklich.

Es handelt sich um Klemmsysteme, geschraubt wurde natürlich nichts.

Die stehen aber doch nicht auf der Treppe auf?

da er um die Treppe fürchtet die durch das Klemmen Abdrücke bekommen könnte.

Die Türen, die ich so kenne, weren beidseitig mit Stellschrauben eingekeilt zwischen Wand und aufgehenden Geländerstreben. Die haben doch gar keinen Kontakt zum Holz der Treppenstufen?
Ansonsten müsst ihr eben bei Auszug die Treppe schleifen und neu lasieren oder versiegeln lassen auf eure Kosten.

Zabini01 
Beitragsersteller
 02.03.2022, 15:32

Nicht zu den Stufen, aber auf einer Seite zum Holzpfeiler, der das Treppengeländer hält.

FordPrefect  02.03.2022, 15:37
@Zabini01

Da kannst du doch einfach eine Dämmplatte dazwischenklemmen.

Zabini01 
Beitragsersteller
 04.03.2022, 09:05
@FordPrefect

Leider nein, die Treppe ist sehr eng, das schmalste im Handel erhältliche Törchen passt gerade so rein. Aber wir werden mal schauen, ob wir eine Balsaholzplatte oder so finden, vielleicht beruhigt ja das die Gemüter...

Natürlich könnt ihr die Treppe sichern. Dass euer Kindes nicht verunfallt, ist sicher wichtiger wie ein paar Kratzer am Holz.

Wenn ihr wieder auszieht, kann man über Minderwert reden.

Der Vermieter darf zudem die Wohnung nur im Notfall oder nach Absprache betreten.