Vermieter gegen Treppenschutzgitter - erlaubt oder nicht?
In unserer Mietwohnung gibt es eine Treppe zur Maisonette die wir, um unseren 1,5 Jahre alten Sohn daran zu hindern die Treppe hoch- oder runterzuklettern, mit Treppenschutzgittern verschlossen haben. Es handelt sich um Klemmsysteme, geschraubt wurde natürlich nichts.
Nun hat unser Vermieter das neulich gesehen und uns nun mehrmals darauf hingewiesen, dass er diese Gitter gerne entfernt haben möchte, da er um die Treppe fürchtet die durch das Klemmen Abdrücke bekommen könnte. Da das Holz der Treppe recht weich ist kann es theoretisch schon passieren, dass es tatsächlich Abdrücke gibt (obwohl vom Hersteller so Gummiunterlagen mitgeliefert wurden), aber ich kann die Treppe nun doch auch nicht ungesichert lassen, zumal die Stufen offen sind und nicht nur ein Runterfallen, sondern auch ein Durchfallen möglich ist. Eine alternative Treppensicherung in unseren Gegebenheiten fällt mir nicht ein, wir können ja nicht ständig eine Kiste oder so davorstehen haben - zumal das nicht mehr lange ein Hindernis sein würde.
Wir sind nun etwas ratlos. Kann der Vermieter das Entfernen der Gitter verlangen? Hatte da jemand vielleicht schon eine ähnliche Situation?
5 Antworten
Der Vermieter kann verlangen, dass die Wohnung nach Mietende im selben Zustand übergeben wird wie sie übernommen wurde - normales "abwohnen" eingeschlossen.
Zur Not klemmst du eben noch ein größeres Holzteil zwischen Gitter und Geländer. Dann verteilt sich der Druck und dem Geländer passiert nichts
Ich hätte ein Balkonbrett o.ä. vorgeschlagen, das dann mit Kabelbindern o.ä. am Geländerpfosten befestigt wird.
nein, was ihr während der mietdauer macht, geht ihn nix an. wenn ihr auszieht, muss die treppe aber frei von schäden sein.
dem vermieter würd ich auch klar sagen, dass die sicherheit eures kindes wohl mehr wert ist, als die treppe.
Das ist ein vertragsmäßiger Gebrauch der Wohnung, das kann der Vermieter nicht verbieten. Sollte ein Schaden dadurch entstehen dann müsst ihr halt dafür aufkommen.
Verstehe ich jetzt nicht wirklich.
Es handelt sich um Klemmsysteme, geschraubt wurde natürlich nichts.
Die stehen aber doch nicht auf der Treppe auf?
da er um die Treppe fürchtet die durch das Klemmen Abdrücke bekommen könnte.
Die Türen, die ich so kenne, weren beidseitig mit Stellschrauben eingekeilt zwischen Wand und aufgehenden Geländerstreben. Die haben doch gar keinen Kontakt zum Holz der Treppenstufen?
Ansonsten müsst ihr eben bei Auszug die Treppe schleifen und neu lasieren oder versiegeln lassen auf eure Kosten.
Nicht zu den Stufen, aber auf einer Seite zum Holzpfeiler, der das Treppengeländer hält.
Da kannst du doch einfach eine Dämmplatte dazwischenklemmen.
Leider nein, die Treppe ist sehr eng, das schmalste im Handel erhältliche Törchen passt gerade so rein. Aber wir werden mal schauen, ob wir eine Balsaholzplatte oder so finden, vielleicht beruhigt ja das die Gemüter...
Natürlich könnt ihr die Treppe sichern. Dass euer Kindes nicht verunfallt, ist sicher wichtiger wie ein paar Kratzer am Holz.
Wenn ihr wieder auszieht, kann man über Minderwert reden.
Der Vermieter darf zudem die Wohnung nur im Notfall oder nach Absprache betreten.
Genau So!
Größeres Holzteil und das am besten an der Klemmschraube befestigen, damit es nicht runter rutschen kann. Frag doch mal den Hersteller oder im Laden, wo Du das Gitter gekauft hast, was die empfehlen würden.