Mietminderung wegen nicht verkehrssicherer Treppe?

4 Antworten

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Eine Mietminderung bringt die Treppenstufen nicht auf die Treppe. Eine Instandsetzungsklage auch nicht in den nächsten 6 Monaten. Einzig Erfolg verspricht die Selbstbeauftragung und Ersatzvornahme - schneller Termin mit dem Vermieter, Bauträger außen vor lassen und wegen Insolvenzverschleppung beim Staatsanwalt anzeigen, Vermieter impfen, dass der wegen Betrug Anzeige erstattet. Die Kosten mit dem Vermieter vorläufig teilen und die Vereinbarung schriftlich treffen. Derartig Praktiken der Bauträger sind sattsam bekannt. Deine Kosten von der Miete einbehalten.

hilfesuchend31 
Beitragsersteller
 04.02.2014, 09:18

Danke für deine Antwort.

Die ganze Sache ist bereits beim Anwalt und uns wurde mitgeteilt, dass es ein Beweissicherungsverfahren geben soll.

Nur muss ich eigentlich jetzt die Miete zahlen und ich weiß nicht, wie ich die Treppe mit einbringen soll.

Bezüglich der Rechtsfragen würde sich vermutlich ein Beitritt zum Mieterverein lohnen, alternativ ein Fachanwalt (sofern RSV vorhanden). Hier sind allerdings mehrere Faktoren mit zu bedenken; zum Einen, wie gut Euch die Wohnung gefällt respektive ob ihr langfristig dort bleiben wollt, zum Anderen, ob ihr ggfs. in Kauf nehmt, ein Nutzungsverbot aufgebrummt zu bekommen. Meldet ihr nämlich der zuständigen Baubehörde eine nicht verkehrssichere Innentreppe, kann es Euch auch blühen, dass die Behörde kurzfristig die Nutzung als Treppe untersagt und den Zugang sperren lässt (auf Kosten des Eigentümers). Die fehlenden Treppentrittstufen - bzw. deren Provisorium - sind zweifellos ein Mangel, der zu einer Minderung berechtigen kann, wobei man daraus alleine m.E. keine hohe Minderung geltend machen kann. Anders verhält es sich natürlich mit der Gefährdung; hier wäre zweifellos eine erhebliche Minderung angebracht (von ggfs. zivilrechtlichen Ansprüchen ganz abgesehen). Nur: Wenn der Vermieter schon kein Geld für die Stufen hat (was eher darauf hindeuten würde, dass die ausführende Firma schon für frühere Gewerke nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde), dann hat er erstrecht keines für Bußgelder, die gegen ihn verhängt werden. Zielführend wäre hier also die Fristsetzung, die Minderung nach Ankündigung und (und das würde ich vor allem anderen versuchen) das direkte gespräch mit dem Eigentümer bei einem Termin vor Ort. Wie gesagt - wenn ihr dort trotz aller Widrigkeiten länger bleiben möchtet.

hilfesuchend31 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 15:18

Erst mal Danke! Wir möchten schon gerne länger bleiben und uns gefällt es dort richtig gut! So wie ich heute mitbekommen habe wird wohl ein Beweissicherungsverfahren begonnen...und der VM hat schon bezahlt...der Bauträger leider nicht... Ein Nutzungsverbot? Dann könnten wir Kinderzimmer, Schlafzimmer und 2 Bäder nur noch über das Treppenhaus erreichen....wow...das ist schon knackig...

Uns hat dieser Umzug sehr viele Nerven gekostet und ob ich nochmal alles in Kisten packen will, weiß ich nicht...echt ne dumme Situation :-(

FordPrefect  03.02.2014, 16:05
@hilfesuchend31

Erst mal Danke! Wir möchten schon gerne länger bleiben und uns gefällt es dort richtig gut!

OK, das ist doch mal eine klare Aussage. Es ist nämlich nicht immer so, dass den VM alle Schuld trifft - und wenn ich das hier lese:

So wie ich heute mitbekommen habe wird wohl ein Beweissicherungsverfahren begonnen...und der VM hat schon bezahlt...der Bauträger leider nicht...

...dann deutet das auf eine Zivilstreitigkeit zwischen Bauträger und VM (Eigentümer) hin. Vermutlich hat der VM das bereits gezahlt, aber der Bauträger ist insolvent, und die Fachfirma weigert sich, weiterzubauen, bevor sie nicht einen Vorschuss bekommt. Das kann aber Jahre dauern, bis da ein Urteil ergeht. Solange werdet ihr wohl kaum warten wollen..

Ein Nutzungsverbot? Dann könnten wir Kinderzimmer, Schlafzimmer und 2 Bäder nur noch über das Treppenhaus erreichen....wow...das ist schon knackig...

Sofern die Mängel zumindest provisorisch verkehrssicher behoben werden können, solltet ihr nach dem Beweissicherungsverfahren (bitte unbedingt alles akribisch dokumentieren!) in Absprache mit dem VM (der hier ggfs. auch nur Geschädigter ist) eine vorläufige aber dauerhaftere Abdeckung der Trittstufen samt der Dielenzugänge aufbringen lassen bzw. selbst anfertigen. EIne entsprechende Anzeige bei der Bauaufsicht wäre demzufolge wohl kontraproduktiv.

Trete sofort dem Mieterverein bei ! Anlaufstellen gibt es auch in deiner Naehe ! Die beraten dich kompetent und sind auch rechtlich fuer dich da !! Der Mitgliedabeitrag lohnt sich immer !! Besonders in deiner Situation !! L.G.

Bauamt informieren

hilfesuchend31 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 14:44

Das steht ja außer Frage, aber wie soll ich das mit der Mietminderung halten?

kirsche777  03.02.2014, 15:13
@hilfesuchend31

da es ja ein eklatanter Baumangel ist, informiere den Vermieter, dass du die Miete minderst, um wie viel kann dir die Verbraucherschutzzentrale sagen, aber Info an Vermieter ist wichtig,