Darf der Vermieter die Kaution wegen Reinigung kürzen? (Untervermietung)?
Folgendes Szenario: ( Untermiete)
Ich erhielt eine Abrechnung für meine Mietkaution. Laut dieser behält der Mieter einiges der Kaution für sich ein.
Gründe des Mieters sind:
1) Reinigung: Bei der Wohnungsübergabe wurde nichts bemängelt und auch im Mietvertrag steht nichts von einer Reinigung, welche durch mich durchgeführt werden sollte. Nichts desto trotz habe ich meinen Raum und das Bad gesaugt und die Schränke sauber abgewischt.Meines Erachtens habe ich also meine zur Verfügung gestellten Räume sauber wieder abgegeben.
2) Übernachtung eines Freundes in meinem Zimmer. Im Mietvertrag steht nichts, dass für eine zusätzliche Person Geld verlangt wird. Trotzdem wurden diese beiden Nächte berrechnet.
Darf der Vermieter alles so machen?
3 Antworten
1) Reinigung: Bei der Wohnungsübergabe wurde nichts bemängelt
Dann kann der Vermieter hier auch nichts in Rechnung stellen. Er ist in der Nachweispflicht, dass Du das Zimmer unsauber abgegeben hast.
2) Übernachtung eines Freundes in meinem Zimmer. Im Mietvertrag steht nichts, dass für eine zusätzliche Person Geld verlangt wird.
Dann kann der Vermieter ebenso nichts in Rechnung stellen. Selbst wenn das im Mietvertrag vereinbart wäre, könnte der Vermieter nichts in Rechnung stellen.
Der Mieter hat das Recht, Besuch zu empfangen.
Bis zur Jahresendabrechnung kann jeder Vermieter eine Kaution einbehalten....
Nur wenn Vorauszahlungen f. BK vereinbart sind. Hier ist eine Bruttowarmmiete vereinbart,. Da gibt es keine Abrechnung.
Aber nicht vollständig.
Laut dieser behält der Mieter
Du meinst sicher den Vermieter?
Die beiden Punkte sind keine Gründe, einen Teil der Kaution einzukassieren. Allerdings darf ein angemessener Teil der Kaution bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung zurück behalten werden.
Sorry, meine natürlich den Vermieter.Eine nebenkostenabrechnung ist nicht vorgesehen. Hatte einen festen Betrag pro Monat zu bezahlen, in diesem war alles enthalten.