Muss ich Fototapete bei Auzug entfernen und neu tapezieren?
Hatte bei Mietbeginn eine Fototapete angebracht. Bin vor zwei Wochen ausgezogen aber muss noch diesen Monat die volle Miete zahlen zwecks der Frist. Vor zwei Wochen meinte der Vermieter ich solle die Fototapete entfernen. Habe extra gefragt ob ich dann neu tapezieren muss und man verneinte es. Nun verlangt man, ich solle die Fototapete entfernen und soll neu tapezieren. Im Mietvertrag steht bei Auszug nur besenrein übergeben. Zudem beschwert man sich nun, dass im Bad zwei Löcher in die Kacheln gebohrt wurden, Kacheln sind nicht gerissen, nun möchte man es von der Kaution abziehen. Muss ich überhaupt nun etwas machen? Und darf er das mit den zwei Löchern von der Kaution abziehen?
4 Antworten
Dübellöcher gehören zum normalen Gebrauch der Mietsache. Dafür darf der Vermieter keine Kaution einbehalten.
Bei der Fototapete gilt das gleiche wie bei kunterbunten Wänden. Der Vermieter muss das nicht akzeptieren und hat Anspruch auf neutrale Farben. Da sich die Fototapete kaum überstreichen lässt, zumal sie ja auch entfernt wurde, wirst du ums neu tapezieren nicht herumkommen. Dabei ist es unerheblich, dass im Mietvertrag eine besenreine Übergabe vereinbart wurde. Es handelt sich dabei nicht um eine Endrenovierung, sondern um eine Schadensersatzleistung.
Fototapete: Neu tapezieren wohl unumgänglich
Dübellöcher dürften normale Nutzung sein
Generell musst du es nicht machen wenns nicht in dem Vertrag steht, aber Man sollte die Wohnung schon so übergeben wie man sie bezogen hat. Also die Wände neutral streichen oder tapezieren und Löcher in den Wänden füllen.
Bohrlöcher kannst du ganz einfach mit weißer Zahnpasta füllen, solang die Fliesen nicht glänzen. Falls sie glänzen einfach ein bisschen Klarlack drüber.
Was denkst du wer für deine extras bezahlen soll?? der VM oder der NM??