Hallo zusammen,meine Ex-Frau verlangt die Hälfte der Mietkaution?
Hallo zusammen,meine Ex-Frau verlangt die Hälfte der Mietkaution?Wir stehen beide auf dem Mietvertrag, allerdings wurde nachweislich die Kaution von meinem Konto bezahlt. Wir sind nun seit 3 Jahre getrennt und seit einem Jahr geschieden. Sie ist nie aus dem Mietvertrag abgetreten. Jetzt will ich heiraten und möchte, dass sie aus dem Mietvertrag raus genommen wird, aber Sie verlangt die Hälfte der von mir bezahlten Kaution. Hat Sie Anspruch darauf? Vielen Dank im voraus Ferda
4 Antworten
es ist nicht maßgebend, von welchem Konto die Kaution bezahlt wurde, sondern wer im Mietvertrag steht. Wenn ihr beide unterschrieben habt, wirst du wohl die Hälfte abdrücken müssen. (es sei den, du schenkst ihr statt dessen einen Ferrari, dann lässt sie sich bestimmt erweichen)
Die Kautionsrückgabe ist grundsätzlich erst nach Mietende, also nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig. Vorher ist sie unantastbar. Kündigen könnt ihr die Wohnung nur gemeinsam. Du hättest hier ein Druckmittel um die EX zur gemeinsamen Kündigung zu bewegen, falls sie sich bisher weigert.
Es könnte auch ihre Entlassung aus dem Mietverhältnis betrieben werden. Dieser müssen aber beide Mieter und der Vermieter zustimmen. Aber ich sähe dabei noch keinen Grund, dass du ihr die Hälfte der Kaution bei Fortbestehen deines alleinigen Mieverhältnisses auszahlen solltest, diese ist ja nach wie vor gebunden. Das wäre also nur (m.M.nach) erst bei Beendigung deines alleinigen Mietverhältnisses durchsetzbar.
Falls eine gemeinsame Kündigung zu stande käme, ist dir nicht gesichert, dass der Vermieter mit dir für diese Wohnung einen (neuen) Mietvertrag abschlösse. Das müsste im Vorfeldbesprochen und vereinbart werden (du und dein jetziger Vermieter.
Also ein Erpressungsversuch ihrerseits ?! Sie willigt dem Ausscheiden aus dem Mietvertrag nur ein, wenn sie die halbe Kaution ( noch einmal ) bekommt. Solange Sie nachweisen können, dass Sie diese Hälfte bereits ausgezahlt haben, hat sie keine Ansprüche. Der Vermieter rückt die Kaution eh nicht raus, da das Mietverhältnis mit Ihnen fortbesteht.
Wie unten bereits geschrieben. Verlangen Sie die halbe Monatsmiete, auch rückwirkend von ihr. Schriftlich. Per Einschreiben.
Ich hatte einen ähnlichen Fall auch schon. Der Mieter musste schlussendlich kündigen und sich eine neue Wohnung suchen, um seine Ex los zu werden. Alles andere hat sie blockiert.
Nichts ist schlimmer, als die Rache einer verschmähten Frau.
Dann würde ich an deiner stelle rückwirkend Miete Verlangen.