Ich bin geschiedener Vater von 2 mind. Kindern und werde dieses Jahr nach Norwegen ausreisen. Welches Unterhaltsrecht gilt zur Festsetzung des Kindesunterhalts?
Hallo Gemeinde,
Ich bin geschiedener Vater von 2 minderjährigen Kindern. Die Kindesmutter wohnt weiter in DE und hat einen Jugendamts-Unterhaltstitel für den deutschen MIndesunterhalt. Ab Sommer 2017 werde ich in Norwegen arbeiten und leben. Welches Recht findet dann Anwendung zur Unterhaltsberechnung für die Kinder. Deutsches oder Norwegisches? Die Aussagen bzw. Informationen dazu sind sehr widersprüchlich.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
5 Antworten
Das deutsche Recht wird angewendet. Du selbst wirst aber einen hoeheren Selbstbehalt haben, weil die Lebenshaltungskosten in N hoeher sind als in D.
wir haben das allerdings vor JAHREN GEHABT wenn du das Sorgerecht hast darst du glaube ich nicht ausreisen,damals war das so
Nö. Wenn du, trotz Sorgerecht, auswanderst, kann es sein, das du es verlierst, wenn sie klagt, mit der richterlichen Begründung: auf Grund der Distanz kannst du ja gar nicht deinen Anteil an der elterlichen Sorge ausführen. So live erlebt bei einem guten Freund!
Ganz ehrlich? Nachdem das dt. Unterhaltsrecht nichts anderes als die Unterstützung weiblicher Bereicherung darstellt, solltest du mit dem Tag deiner Auswanderung nur noch Mindestunterhalt zahlen. Und zwar nicht nachverfolgbar. Die Ex wird sicher nicht genügend Barmittel aufbringen, um dich von D aus großartig auf mehr Geld klagen zu können.
Du hast lang genug geblutet und Norwegen ist dein neues Leben. Lass es dir nicht kaputt machen!
Du wärst nicht der Erste aus meinem Bekanntenkreis, dem es so geht. Die meisten, die genauso vom dt. Staat, der grundsätzlich nur den Ex-Frauen zuspielt, gebeutelt wurden, sind in die Schweiz und nach Österreich ausgewandert. Zahlen nur noch den untersten Satz der Düsseldorfer Knechtschaftstabelle und die Ex´n wüten fröhlich in Deutschland, weil sie ihnen so lange den Umgang verweigert haben, das sie sich jetzt pissig fühlen, da sie keine Meldeadresse mehr vom Goldesel haben. Pech gehabt. Kein Gesetz verlangt von dir, das du dich vom Ausland aus in Deutschland mit neuer Anschrift zu melden hast. Es zählt immer nur die Meldelage im Gastland, in dem du untergekommen bist. Es werden auch keine Fahndungen ausgestellt wegen z. B. nicht mehr gezahltem Unterhalt. Das ist ein Ammenmärchen. Ich bin selbst Auswanderer und habe gar keine Lust mehr, Kontakt mit Deutschland zu haben. Wozu? Um für die zu zahlen, die meine Ex verbrochen hat? Ihr Schulden weiter abstottern? Nö.
Wenn schon ein Unterhaltstitel vorhanden ist, bleibt dieser gültig, das ja die Kinder weiterhin in Deutschland leben.
Das deutsche Recht da sie hier wohnhaft sind?!
Hei Guenther, offensichtlich hast Du die Situation geahnt. Danke für Deine Nachricht. Du hast es erfasst und es tut sehr gut zu erleben, dass andere Menschen nachfühlen können, wie es unsereins hier geht. Ich hab jetzt 8 Jahre pünktlich gezahlt und kann temporär nun nicht mehr. Es ist hart so eine Entscheidung treffen zu müssen und sein eigenes Land zu verlassen. Leider sorgt es nicht für seine Menschen. Nicht mehr. Dir alles Gute!