Zahlt das Sozialamt rückwirkend Miete?
Hallo zusammen,
ich möchte in eine andere Stadt ziehen. Im Moment bin ich noch nicht von den Ämtern abhängig, da aber meine Arbeit wegfallen würde, müsste ich Grundsicherung beantragen. Der Sozialdienst hat mir gesagt, ich muss die zukünftige Wohnung NICHT genehmigen lassen, da ich noch nicht beim Sozialamt angegliedert bin. Müsste also erst den Mietvertrag unterschreiben und dann zum Sozialamt gehen. Jetzt die Frage, wenn ich zum 1.11. einziehe und eine Woche später Grundsicherung beantrage, übernimmt das Amt dann rückwirkend für November die Mietkosten? Bezahlt das Amt im gleichen Atemzug wie ich die Wohnung nehme?
4 Antworten
Wenn die Wohnung von Preis und Größe her angemessen ist, sehe ich persönlich keine Probleme.
Von welcher Grundsicherung ist die Rede? Wenn Du aktuell arbeitest, kann es nicht die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sein. Die bekommt man vom Sozialamt.
Aufgrund der Schilderung vermute ich, daß hier Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter gemeint ist.
ALG 2 - Leistungen werden immer rückwirkend zum Ersten des Monats der Antragstellung bewilligt, wenn sie denn bewilligt werden.
Nicht unbedingt! Wer umzieht und dann die Arbeit aufgibt verschuldet die abhängigikeit von sozialgelder erst einmal selbst. Wenn aber "gute " Gründe vorliegen zb. Gesundheit, oder Familäre Gründe Zb. Kannst dich besser um Mutter/Vater kümmern( bei getrennt leben) gibt es ausnahmen. Da die "Sozialkassen" leer sind gibt es in der Regel Ablehnungen. Widerspruchsverfahren dauern und dauern. (ca.6 Monate)-oft "Hornberger schießen" Anträge immer vorher stellen, da erst ab Antragstellung die Behörde kenntniss nimmt und tätig wird. Im übrigen ohne Arbeit ist die BA zuständig dann gibt es ALG I oder ALG II ( Hartz), jedoch muß man mit einer "Sperre" rechnen, wenn ohne gewichtige Gründe arbeit aufgegeben wurde. Wende dich an einen Selbst- Hilfe Verein. Im Internet gib es zb. Tacheles und ähnliches. Gruß Flashclash
nein, sozialleistungen können nur für die "zukunft" beantragt werden. rückwirkend gibt es nicht.
u.u. übernehmen ämter mietschulden, dies aber nur in form von darlehen und nicht in einem fall wie diesem.
Also, wir gehen in solchen Fällen sofort zur Kripo und stellen eine Strafanzeige wegen Verdacht auf Mietbetrug, da die Urkunden zwar unterzeichnet wurden, aber die entsprechenden Haushaltsmittel zur Bedienung des Vertrages gar nicht vorhanden sind. Viel Glück.
Naja, wovon denn? Es wurde ein MV unterzeichnet, Geld dafür ist gar nicht vorhanden, soll erst beschafft werden, bzw. gibt es vielleicht.
Und alles mit Vorsatz!
Aus der Fragestellung geht nicht hervor, daß kein Geld vorhanden ist.
Wenn Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII besteht, würde ich diesen durchaus als "geldwerten Ersatz" sehen.
Ich kann hier keine Betrugsabsicht erkennen.
Zitat aus der Frage:
... aber meine Arbeit wegfallen würde, müsste ich Grundsicherung beantragen.
Es können durchaus Rücklagen vorhanden sein. Mit oder ohne Rücklagen - was hat das alles mit Betrug zu tun?
Hier ist in keinster Weise der Vorsatz erkennbar, den Mietziens nicht pünktlich zahlen zu wollen ...
Ich nehme zur Kenntnis, dass Du kein echter/richtiger Vermieter bist.
Ich fahre in meinem Bestand inzwischen Rückstände von rd. 150.000 EUR, Kosten und Zinsen kommen hinzu.
Ich kenne also die Rücklagen der Hartz IV-Patienten, wenn es um geschuldete Miete geht.
Wo ist denn davon hier die Rede?