Zahlt das Sozialamt rückwirkend Miete?
Hallo zusammen,
ich möchte in eine andere Stadt ziehen. Im Moment bin ich noch nicht von den Ämtern abhängig, da aber meine Arbeit wegfallen würde, müsste ich Grundsicherung beantragen. Der Sozialdienst hat mir gesagt, ich muss die zukünftige Wohnung NICHT genehmigen lassen, da ich noch nicht beim Sozialamt angegliedert bin. Müsste also erst den Mietvertrag unterschreiben und dann zum Sozialamt gehen. Jetzt die Frage, wenn ich zum 1.11. einziehe und eine Woche später Grundsicherung beantrage, übernimmt das Amt dann rückwirkend für November die Mietkosten? Bezahlt das Amt im gleichen Atemzug wie ich die Wohnung nehme?
4 Antworten
Wenn die Wohnung von Preis und Größe her angemessen ist, sehe ich persönlich keine Probleme.
Von welcher Grundsicherung ist die Rede? Wenn Du aktuell arbeitest, kann es nicht die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sein. Die bekommt man vom Sozialamt.
Aufgrund der Schilderung vermute ich, daß hier Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter gemeint ist.
ALG 2 - Leistungen werden immer rückwirkend zum Ersten des Monats der Antragstellung bewilligt, wenn sie denn bewilligt werden.
Nicht unbedingt! Wer umzieht und dann die Arbeit aufgibt verschuldet die abhängigikeit von sozialgelder erst einmal selbst. Wenn aber "gute " Gründe vorliegen zb. Gesundheit, oder Familäre Gründe Zb. Kannst dich besser um Mutter/Vater kümmern( bei getrennt leben) gibt es ausnahmen. Da die "Sozialkassen" leer sind gibt es in der Regel Ablehnungen. Widerspruchsverfahren dauern und dauern. (ca.6 Monate)-oft "Hornberger schießen" Anträge immer vorher stellen, da erst ab Antragstellung die Behörde kenntniss nimmt und tätig wird. Im übrigen ohne Arbeit ist die BA zuständig dann gibt es ALG I oder ALG II ( Hartz), jedoch muß man mit einer "Sperre" rechnen, wenn ohne gewichtige Gründe arbeit aufgegeben wurde. Wende dich an einen Selbst- Hilfe Verein. Im Internet gib es zb. Tacheles und ähnliches. Gruß Flashclash
nein, sozialleistungen können nur für die "zukunft" beantragt werden. rückwirkend gibt es nicht.
u.u. übernehmen ämter mietschulden, dies aber nur in form von darlehen und nicht in einem fall wie diesem.
Also, wir gehen in solchen Fällen sofort zur Kripo und stellen eine Strafanzeige wegen Verdacht auf Mietbetrug, da die Urkunden zwar unterzeichnet wurden, aber die entsprechenden Haushaltsmittel zur Bedienung des Vertrages gar nicht vorhanden sind. Viel Glück.