Neues Hüftgelenk, Reha und kein Erwerbsminderung wie gehts weiter?

3 Antworten

Wenn Du jetzt ein neues Hüftgelenk erhalten hast, solltest Du in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Krankenhauses oder evt der nachfolgenden Rehaeinrichtung einen Verschlimmerungsantrag beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Und wichtig ist dabei, alles anzugeben was deine Leistungsfähigkeit einschränkt.

Die Erwerbsminderung ist gesondert zu betrachten und sollte auch über den Sozialdienst zu beantragen, Leider wirst Du dich in diesem Fall auf eine längere Geschichte einstellen müssen, denn die Rentenversicherung ist nidcht so begeistert, Erwerbsminderngsrente zu zahlen. Ich würde dir raten, dich schon mal um einen guten Anwalt zu bemühen - den kannst du dann in Anspruch nehmen, wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden sollte. Die Mitgliedschaft in einem Sozialverband wie z.B. VdK wäre evtl. hilfreich.

Der grad der behinderung hat jetzt mit der rente erst mal nichts zu tun. Ansonsten ist dazu anzumerken, dass der Grad steigt je mehr schmerzen und bewegungseinschränkungen man erleidet. Lass dich von Arbeitsamt gleichstellen mit schwerbehinderten. = Antrag auf gleichstellung mit schwerbehinderten. Wenn du schon seit 10 jahren nicht arbeiten warst, hast du wahrscheinlich die voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt, da du keine Pflichtbeiträge in den letzten 5 jahren drinhast. Mfg

wasserschlange  14.10.2012, 08:17

Eine Gleichstellung gibt es erst, wenn man einen GDB von 30 hat.

ichhierundda  19.10.2012, 20:07
@wasserschlange

ok. dann erst antrag auf 30 GdB stellen und dann gleichstellung

Hallo Neuercavallo,

Sie schreiben:

**Neues Hüftgelenk, Reha und kein Erwerbsminderung wie gehts weiter?Hallo ich habe nach einen Autounfall im Jahr 1993 am 11.10. 2012 ein neues Hüftgelenk bekommen. davor hatte ich schon zwei OP und Reha. **<

Antwort:

Zunächst einmal müßte man wissen, ob Sie vor dem 1.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind, denn nach dem 1.1.1961 Geborene haben keinen Vertrauensschutz merh bei Berufsunfähigkeit und können jederzeit auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, auch wenn dor überhaupt kein entsprechender Platz zur Verfügung steht.

Des weiteren müßte Ihnen ein REHA-Entlassungsbericht vorliegen oder diesen bei Ihrem Hausarzt oder Rentenversicherung anfordern!

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Sie als arbeitsunfähig oder als arbeitsfähig aus der REHA entlassen worden sind und wie Ihre noch vorhandene Restleistungsfähigkeit seitens der REHA-Einrichtung genau bewertet wird.

Wenn Sie als arbeitsfähig aus der REHA entlassen worden sind, dann ist dies kontraproduktiv im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente!

Denn wer arbeitsfähig ist, der gilt als nicht krank und nicht als Erwerbsgemindert!

Bis heute konnte ich nicht vom Jobcenter vermittelt werden<

Antwort:

Daraus ist also zu schließen, daß Sie nicht arbeitsunfähig krank geschrieben sind?

Haben Sie denn bereits die 78-Wochen-Krankengeldzahlung einschließlich 6-Wochen Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers voll ausgeschöpft oder besteht da noch ein Anspruch und wenn ja, wieviele Wochen wurden innerhalb der letzten 3 Jahre an Krankengeld in Anspruch genommen?

Mir wurden 20% Behinderung vor den neuen Gelenk,nach langen Kampf,bescheinigt<

Antwort:

20 % Behinderung gibt es in der Fachliteratur nicht!

Es muß richtig heißen:

(Grad der Behinderung 20), GDB 20!

Der GDB hat allerdings so gut wie keinen Einfluß auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente!

Denn bei beiden Bewertungsgverfahren kommen grundsätzlich andere Ansätze zur Anwendung!

Als Schwerbehindert gilt man übrigens erst ab einem GDB 50 und höher!

Wie hoch ist meine chance eine höhere Behinderung zu bekommen.

Antwort:

Das richtet sich grundsätzlich nach Ihren Attesten, Arztberichten, Klinikentlassungeberichten, REHA-Entlassungesberichten, Gutachten!

Es richtet sich außerdem danach, welche Gebrechen bei Ihnen vorliegen!

Eine Behinderung ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wie folgt definiert:

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."

Der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Der GdB kann - ebenso wie der GdS - zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".

Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.

Dies ist ein Auszug aus der aktuellen Broschüre des VDK, siehe bitte folgenden Link:

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de9216

Wenn Sie der Ansicht sind, daß Ihre Beschwerden nicht korrekt bewertet sind, sollten Sie Mitglied beim VDK werden und sich dann im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft einen sozialen Rechtsschutz sichern!

Dann nehmen Sie all Ihre Unterlagen einschließlich Ihrer Krankengeschichte und lassen diese durch den VDK prüfen.

Außerdem hat der VDK die Möglichkeit, in Ihrem Auftrag eine Akteneinsicht in IhreKranken-Akte beim Versorgungsamt zu beantragen und kann dann feststellen, ob alles korrekt bewertet worden ist.

Wie hoch ist meine chance eine Erwerbsminderung zu bekommen.<

Antwort:

Die Gewährung der Erwerbsminderungsrente setzt voraus, daß zunächst primär die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sien müßen!

Das heißt:

In den zurückliegenden 5 Versicherungsjahren müßen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge nachgewiesen werden!

Ist dies nicht der Fall, gibt es keine Chance auf Erwerbsminderungsrente, auch wenn die medizinschen Voraussetzungen vorliegen würden!

Die medizinischen Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente sind:

Die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit muß auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein!

Beste Grüße, viel Erfolg+Gesundheit

Konrad

Konrad Huber  13.10.2012, 12:40

Wie hoch ist meine chance eine höhere Behinderung bzw. eine Erwerbsminderung zu bekommen. Das Jobcenter ist in den letzten 10 Jahren nicht in der Lage gewesen, mir einen sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln.<

Antwort:

Hier unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Das Netz für alle Fälle".

Dort ist alles sehr plausibel beschrieben, welche Voraussetzungen erfüült sein müßen!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad