Kann der Kindesunterhalt gekürzt werden, wenn das Kind länger im Krankenhaus ist?

9 Antworten

die Betreuungskosten für das Kind verringern sich deshalb überhaupt nicht, denn der zu tragende Eigenanteil ist teils höher als die Essenskosten und die Mutter muss schließlichh zusätzlich sämtliche Kosten für Fahrten ins Krankenhaus und zurück tragen, sowie meist noch Parkkosten am Krankenhaus. Es ist ganz einfach lächerlich hier von geringeren Kosten zu sprechen - deshalb sollte man denken, bevor man frägt.

Lissy832  08.11.2010, 11:52

ahhhh, die mutter nimmt also den KINDESUNTERHALT und tankt davon bzw kauft sich fahrscheine??? sie bezahlt vom unterhalt fürs kind die parktickets??? weißt was? genau das ist lächerlich!!!! und nichts anderes!!!!!!!!!!!

Geht doch einfach mal auf einander zu und klärt das unter Euch ab, oder seid ihr beide so sehr verfeindet ????? Für mich stellt sich die Frage, kann der Kindesvater den Unterhalt locker bezahlen oder nagt er am Hungertuch. Von beiden Seiten ein bisschen Einsicht wäre nicht schlecht, dazu braucht mann keinen anderen Entscheidungsträger.

klar steht dem kind der unterhalt weiterhin zu,nur die aussagen hier von einigen,das nur die mutter fahrtkosten hat und geschenke kauft oder taschengeld abgibt,nerft mich ungemein.der vater wird ja wohl sein kind auch besuchen und ihm dinge mitbringen die es benötigt und wenn weiter weg muss er auch tanken und das alles zusätzlich zum unterhalt.in anderen ländern ist das besser geregelt,nicht so kompliziert wie hier.nur wer trägt dann dessen ausgaben???ist doch lächerlich!

Hallo Jeannie1408,

eine Alternative, muß man bedenken, wäre wenn das Kind stirbt, dann ist der Vater nicht mehr Unterhaltspflichtig!... Makaber!!! Oder?

Jeannie1408 
Beitragsersteller
 07.11.2010, 21:40

Tut mir leid, aber was hat das damit zu tun? Von einer tödlichen Krankheit war hier nicht die Rede sondern vom Unterhaltsrecht.

der unterhalt darf nicht gekürzt werden. das kind braucht ja weiterhin was zum anziehen, die miete für sein zimmer muß weiterbezahlt werden, die schulbücher wurden bezahlt, obwohl das kind derzeit nicht zur schule geht etc. das gericht sagt auch, dass die kostenersparnis durch strom/wasser/essen dadurch "wettgemacht" wird, dass man das kind öfter besucht (fahrtkosten, parkgebühr), es bzw. seine eltern für seinen fernseher aufm zimmer und das telefon zahlt (obwohl daheim schon gez/kabel und telefon bereitstehen) und man ihm möglicherweise auch geschenke macht wie dvds, zeitschriften, süßigkeiten usw.