kindesunterhalt nach Jobwechsel?

3 Antworten

Da Du bei einem Bruttoeinkommen von 1600 Euro lediglich ca. 1160 Euro netto verdienen wirst, muss der Unterhalt neu festgesetzt werden.

http://www.brutto-netto-rechner.info/

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/selbstbehalt-kindesunterhalt/09/

Der Selbstbehalt liegt aktuell bei 1080 Euro für Erwerbstätige, die minderjährige Kinder haben.

Also suche das Gespräch mit der Kindsmutter und dem Jugendamt um den Unterhalt entsprechend Deiner Zahlungsfähigkeit neu festsetzen zu lassen.

Ist Dein Verdienst jetzt schon so gering, besteht vermutlich / wahrscheinlich die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu beantragen, um nahezu kostenfreie Rechtsberatung zu erlangen:

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

http://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html

Es gibt auch bei Kindesunterhalt den Selbstbehalt, schau mal hier rein:

http://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/selbstbehalt-kindesunterhalt/09/

Bei 1600 Brutto wirst Du wohl kaum Unterhalt zahlen müssen.

Wird man bei der Zeitarbeit trz gleich bezahlt wie die ungelernten oder hat man einen Vorteil wenn man ein Gesellenbrief hat?

Wenn Du Dich als Straßenbauer oder ähnlichen  bewirbst, bekommst Du natürlich mehr.

Bei Zeitarbeitsfirmen wird man in Gehaltsstufen eingeteilt, EG 1, EG 2 usw.

Ja nach Qualifikation kommt man in eine entsprechende Stufe.

Schau mal hier rein:

https://www.randstad.de/polopoly_fs/1.315949!/download/downloadFile/Tarifvertrag_ZA_A5_2017_final_web.pdf

das macht auf anfrage , die behörde die den unterhalt einst festsetzte .

nicht selbst in tabellen fummeln !