Wegen Kindesunterhalt?


16.02.2020, 20:41

Steuerbrutto war gemeint.

1 Antwort

Man geht vom Bruttoeinkommen eines Jahres aus. Zieht sämtliche Abgaben ab wie Kranken- Pflege- und Rentenversicherung und die Steuerlast und erhält dann das Nettoeinkommen (also die Summe, die auf der Jahresabrechnung am Ende raus kommt). Ebenso wird eine Steuererstattung dazu gezählt etc.

Davon kann man dann nochmal mind. 5% Pauschale abziehen und ggf. weitere Abzüge vornehmen, so dass man auf das bereinigte Netto kommt. Und das ist die Rechengrundlage.

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kann man den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen.

Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen.

https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2020/unterhaltsleitlinien-hamm-1-1-2020.pdf

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Das gilt zumindest für "normale" Arbeitnehmer. Bei Selbstständigen wird in der Regel das Einkommen der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt.