Hallo, muss ich mein Haus verkaufen um den Kindesunterhalt zu zahlen?
Meine Frau hat sich getrennt von mir und ist zu ihrem neuen Freund, mit unseren beiden Kindern gezogen. Untérhalt zahle ich derzeit für die Kinder den Mindestssatz laut Düsseldorfer Tabelle ca.600€. Dadurch bleiben mir im Monat nach Abzug des Kredits und Versicherungen, Strom, Wasser,Gez usw. für mich ca. 100€ zum Leben dafür gehe ich Vollzeit arbeiten. Da das Haus noch hoch verschuldet ist würde beim Verkauf vermutlich noch nicht mal der offene Betrag raus kommen. Durch den Besitzt des Hauses und einen Firmenwagen werden 800€ auf mein Gehalt gerechnet die ich nicht habe denn den Wagen und auch das Haus muss ich ja schließlich bezahlen. Bin am überlegen ob ich eine Umschuldung mache allerdings macht es aus meiner Sicht keinen Sinn dieses zu tun wenn ich das Haus was mal für meine Rentenvorsorge gedacht war trotzdem irgendwann verkaufen müsste. Kann mir jemand sagen wie das ist? Muss ich immer den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen? Klar sind es meine Kinder und ich wusste auch vorher schon das Kinder Geld kosten, aber sie Wohnt mit dem neuen in seinem Haus er verdient ca. 4000€ Netto + Mieteinnahmen von 3Wohnungen und sie hat für sich 1400€ und für die Kinder 1000€ Zahlt keine Miete Strom ... Und es sind ja auch ihre Kinder. Die Kinder sind 9 und 10 Jahre und sind in dem Haus groß geworden und selbst nach 1,5Jahren nach dem Auszug bezeichnen sie es immer noch als ihr Zuhause. Mir würde es sehr schwer fallen dieses den Kinder weg zu nehmen aber ich möchte auch wieder leben und so geht es nicht. Es kann doch nicht sein das man als Mann keine Möglichkeit hat. Oder kenne ich nur die Möglichkeiten nicht? Gibt es Beratungsstellen dazu? Vom Anwalt höre ich immer nur müssen sie zahlen und geben Sie Ihr Zeit... Bin nämlich seit 1,5Jahren auch dabei das Wechselmodell für die Kinder um zusetzten... Die Frau will nicht also muss ich das einklagen. Habe die Kinder jetzt schon 5Tage alle 2Wochen aber die anderen beiden Tage will sie sie mir nicht geben. Selbst den Grund dafür habe ich aufgezeichnet, da sie dann keinen Unterhalt mehr bekommt und sie sich nichts mehr leisten kann. Diese Aufzeichnung ist aber nicht zulässig da sie ohne ihr Wissen gemacht wurde... Kennt jemand eine Beratungsstelle für solche Angelegenheiten? Denn der Anwalt der hat schon mehr als genug Geld bekommen und ich hab auch keine Ersparnisse mehr. Vielleicht auch noch einanderes Forum.
5 Antworten
Ich kann verstehen, dass dir das ganze schwer zusetzt, das ist alles nicht leicht, zu verkraften und in der Tat gibt es hier immer noch eine Schieflage beim Unterhalt. Nur bei halb/halb Betreuung gibt es keinen Unterhalt mehr, auch keinen Unterhaltsvorschuss. Bei fast hälftiger Betreuung ist aber der volle Unterhalt zu zahlen, ein Mittelding gibt es aber nicht. Und es brauchen beide dann ja größere Wohnungen, was auch wieder mehr kostet.
Aber was das Haus betrifft, die Raten werden dir beim Unterhalt nicht angerechnet und egal wie man es dreht oder wendet, es ist das Beste, das Haus so schnell wie möglich zu verkaufen. Du wirst es auf Dauer einfach nicht halten können. Und als Altersversorgung finde ich ein Haus eh nicht so vorteilhaft. Da ist das Haus alt, es stehen massig Reparaturen an und mit der Rente kann man das gar nicht mehr zahlen. Und so viel Platz braucht man alleine oft gar nicht. Bleiben trotz Verkauf Schulden, dann muss deine Frau auch die Hälfte davon übernehmen.
Ich denke, es hängen bei dir eine Menge Erinnerungen an dem Haus, aber du solltest ins Auge fassen, dass du dich auch davon trennen musst.
Das Proplem ist die dt. Rechtsprechung welche den Mann zum Zahlmeister deklariert. Seitdem bei Scheidungen die Schuldfrage abgeschafft wurde nimmt das alles ziemlich groteske Züge an.
Als Mann kann man sich irgendwie glücklich schätzen Single und kinderlos zu sein wenn man das hier liest!
Für Frauen läuft der Deal gar nicht schlecht ab:
Mann1 :1500 netto Einkommen
Frau: 1500 netto Einkommen
gemeinsamer Haushalt somit 3000€ p.M.
Frau sucht sich Mann2 mit wieder 1500€ Einkommen
Mann1 hat nun pi mal Daumen 400€ an die Frau zu Zahlen (ich glaub irgendwo bei 1100€ liegt die Pfändungsgrenze??!?)
So Frauchen hat somit (mit Mann2) zusammen ein Einkommen von
3400€ - da kann man sich dann schonmal den teureren Urlaub leisten ;) und Mann1 darf für nix schuften und sieht die Kinder nichtmal wenn er Pech hat.
Den Tipp was zu tun wäre kann ich dir nicht geben, aber hier mal ne aufheiternde Website von einem dem es ähnlich ergeht:
https://das-maennermagazin.de/
.... Und auf der anderen Seite wundert man sich das die Geburtenrate im Keller ist ....
Wenn du dich nicht mit ihr einigen kannst, und sie auf die Zahlungen besteht, wirst du das Haus wohl oder übel verkaufen müssen.
Kindes-Unterhalt ist verständlicherweise nicht diskutierbar in Deutschland. Es ist sozusagen persönliches Pech, wenn dich das arm macht. Tut mir leid, das so hart sagen zu müssen.
Und nicht zahlen ist auch keine Option. In dem Fall würde das Jugendamt das Geld vorschießen und sich dann von dir zurück holen. Haus wieder futsch.
Tut mir leid für dich, und ich kann dich verstehen, dass sowas einen ausrasten lassen kann. Aber es gibt leider keine Garantie auf die Ehe. Ich bin selbst Scheidungskind und weiß, was Menschen, die sich mal liebten gegenseitig antun können, wenn sie nur noch zerstören wollen.
Und wenn das mit ihrem Freund nicht bereits seit Jahren läuft und sie so lange schon bei ihm wohnt, sind das noch keine Ehe-ähnlichen Umstände. Und deshalb braucht er gar nichts zu zahlen.
Woher kennst du das Einkommen vom Freund? Wenn er 1000€ für deine Kinder zahlt, dann kannst du dich darüber ja sehr freuen. Besser könnte es deinen Kindern nicht gehen.
Da das Haus ja noch sehr hoch mit Krediten belastet ist, ist es sicher sehr viel besser du kümmerst dich um einen Verkauf. Wahrscheinlich kannst du es sogar mit Gewinn verkaufen. Als Altersabsicherung ist es so nicht zu benutzten.
Wenn deine Frau bei dir geblieben wäre, hättest du ja auch nicht mehr Geld gehabt. Denn dann müsstest du ja auch die Lebenshaltung von den Kindern und euch Beiden bezahlen. Das wären mehr als 700€.
Du hast die Kinder 5 Tage von 14 Tagen. Die Mutter möchte ihre Kinder aber auch weiterhin sehen. So geht es deinen Kindern sicher auch umgekehrt.
Dein Anwalt hat recht. Den Unterhalt kannst du nicht reduzieren.
Die Beratungsstellen nennen sich Rechtsanwalt.