Wie hoch können die Fahrtkosten angesetzt werden bei Berechnung von Kindesunterhalt?
Hallo zusammen,
mein Exmann zahlt ab sofort keinen Unterhalt mehr für unsere gemeinsamen Töchter, da er 820 € jeden Monat als Fahrtkosten ansetzt. Darf er soviel überhaupt ansetzten? Er muss einfach 65 km in die Arbeit fahren mit dem PKW. Könnte aber auch mit der Bahn fahren... Ich bin auch schon einfach 110 km gefahren und habe niemals im Leben 820 € gebraucht. Mit dieser hohen Berechnung fällt er nun unter die Selbstbehaltgrenze. Angeblich kann er auch aus gesundheitlichen Gründen keinen Nebenjob annehmen sagt er über seinen Anwalt. Kann ich das irgendwie überprüfen lassen? Meiner Meinung will er einfach nicht zahlen und sucht einen Weg da raus...
8 Antworten
da beantragst du über das jugendamt einfach unterhaltsvorschuss. den gibt es bis zum 18 Lebensjahr des kindes. das jugendamt wendet sich dann an den vater zwecks unterhalt. du bekommst den dann vom jugendamt und das holt sich das geld beim vater zurück. das ist für das kind am besten
auf jeden fall kann er dem jugendamt da gern erzählen warum er weniger zahlen will. die werden sich da erst mal nichts draus machen
Hast Du eine Bestandschaft vom Jugendamt?
Die ziehen ihm diesen Zahn ganz schnell.
Laut Düsseldorfer Tabelle darf 5% berufsbedingte Kosten abziehen, aber höchstens 150€ insgesamt und die Mehrkosten über.
Steht in der Düsseldorfer Tabelle unter Anmerkungen. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf
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Berufsbedingte Aufwendungen
, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens-mindestens 50 EUR, bei gering fügiger Teilzeitarbeit
auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie insgesamt nachzuweisen
So hab ich das auch im Internet gelesen.
Termin für Beistandschaft hab ich diese Woche
Sicher kannst du einen Nachweis fordern,die berufsbedingten Aufwendungen müssen notwendig und nachweisbar sein,könnte er z.B. auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln in angemessener Zeit fahren oder in Fahrgemeinschaft und das dann auch noch billiger,dann könnten nur diese Aufwendungen in Abzug gebracht werden !
Wenn sich das nicht schon wieder geändert hat kann man mit einem KFZ - pro Km für Hin - und Rückweg 0,30 € in Abzug bringen,darin sind dann auch Anschaffungskosten,Benzin,Reparaturkosten usw.enthalten,ab 30 Km sind dann diese Pauschale auf 0,20 €.
Muss er tatsächlich am Tag für die einfache Fahrt 65 Km zurücklegen,dann wären das am Tag 130 Km also 26 € am Tag.
Geht man also pro Jahr von 220 Arbeitstagen aus,würden das 5720 € im Jahr und verteilt auf den Monat rund 477 € ergeben,also etwa monatlich 350 € weniger als angegeben.
Lass dir die Berechnung und den Bedarf nachweisen,am besten suchst du dir auch einen Anwalt,wenn es da keine Einigung geben sollte,wenn du kein hohes Einkommen hast kannst du dir beim Amtsgericht sicher auch einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen,dass würde dich dann alles nichts weiter kosten.
Ähm, nö.
Beim Unterhalt wird nicht gerechnet wie bei den Steuern.
So hat sein Anwalt das aber auch gerechnet. Warum macht der dann das so?
Vor der Beantwortung der Frage habe ich extra noch mal im Internet nachgesehen und das gefunden !
Denkst du ich sauge mir diese Angaben aus den Fingern ?
Da musst du schon den Anwalt fragen,der soll ja das bestmögliche für seinen Mandanten heraus holen und was ein Anwalt für seinen Mandanten fordert bzw.angibt muss ja rechtlich gesehen nicht korrekt sein !
Gib im Internet mal ein ,, Unterhalt kürzen mit Sonderausgaben ",da solltest du dann etwas von einer Kanzlei Hasselbach finden,da kannst du es dann selber nachlesen !
Steuerlich kann er 293 EUR pro Monat ansetzen. Er kann sich dafür auch einen Freibetrag eintragen lassen, dann werden ihm weniger Steuern unterjährig abgezogen.
Ich denke auch, dass er einfach keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Du solltest Dir selbst einen Anwalt nehmen und klagen (sofern Du nicht ohnehin einen Titel hast).
Titel hab ich eh schon.
Anwalt kann ich mir leider keinen leisten.
Hab aber diese Woche Termin beim Jugendamt.
gab es bisher einen Tittel ??
Titel hab ich schon
Dann besteht die Pflicht , bis zu einer Abänderung durch das Gericht , die im Titel bezeichnete Höhe zu zahlen.
Wenn er das ändern möchte bedarf es deines Einverständnis oder einer gerichtl. Entscheidung
Mein Einverständnis bekommt er nicht. Da muss er schon klagen.
Wunderbar, dann gib den Titel der Beistandschaft und die pfändet ihn dann.
Anteag ist heute raus gegangen. Termin für Beistandschaft hab uch auch diese Woche.
Hoffe das geht alles recht zügig....