Darf Geld von Oma vom Unterhalt abgezogen werden?

3 Antworten

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Das Geld wäre also quasi eine Schenkung deiner Oma?

Stammt das Vermögen des Kindes aus einer Schenkung, muss genauer geprüft werden, ob über den Rahmen des §§ 1602 Abs.2 ein weiteres Vermögensverwertungsverbot greift. Es gilt im Unterhaltsrecht der allgemeine Grundsatz, dass freiwillige Leistungen Dritter, nicht unterhaltsrelevant sind. Daher kann geschenktes Vermögen dem Verwertungsverbot unterliegen, wenn der Schenker nicht bestimmt hat, dass das Vermögen dem Unterhalt des Kindes dienen soll. Mit Zweckschenkungen kann also gesteuert werden, ob das Vermögen des Kindes unterhaltsrelevant wird oder eben nicht.

https://www.familienrecht-ratgeber.com/de/vermoegen-kindesunterhalt.html#II.2

Dann darf dein Vater das natürlich nicht abziehen! Anders würde es aussehen, wenn du selbst über verwertbares Vermögen verfügen würdest.

Warumk zahlt Deine Oma nicht einfach von ihrem Konto das Auto für Dich? Dann wäre das Problem erledigt.

Name11Unbekannt 
Beitragsersteller
 22.03.2022, 20:58

Ich weiß es leider nicht..

Selbstverständlich nicht - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun

das eine ist ein Geschenk Deiner Oma

das andere Unterhalt