Abgezockt Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen?

6 Antworten

  1. Benutze Absätze. Ich hab nach der Hälfte aufgehört zu lesen.
  2. Ein Anwalt kann nicht zwangsvollstrecken. Hier ist der Weg über das gerichtliche Mahnverfahren zu gehen. Vollstreckung passiert nur, wenn man Gerichtspost ignoriert.
  3. Gegen Rechnungen kann man binnen 8 Wochen Widerspruch einlegen. Ein Anbieter ist verpflichtet vorzuwarnen, wenn sich eine ungewöhnlich hohe Rechnung anbahnt

Seit wann macht 1&1 Inkasso für irgendwelche Pr0n-Seiten?

Oder geht es um Mobilfunk? Warum ist keine Drittanbietersperre eingerichtet?

Man hätte vielleicht prüfen können, ob dein Sohn tatsächlich die Leistung in Anspruch genommen hat. Manchmal kommt es vor, dass mehrere Leute ich einen Internetanschluss teilen, und dann ist es unklar, wer im Netzwerk die Leistung genutzt hat. Das wäre ein Ansatz gewesen.

Aber das ist jetzt zu spät. Denn wenn es Vollstreckungsmaßnahmen bereits gibt, dann bedeutet das, dass auch ein Vollstreckungstitel vorliegt. Und dieser ist nicht mehr anfechtbar, nachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Daher gibt es nun keine Möglichkeit mehr.

Im Übrigen kann ich nicht nachvollziehen, warum du von Abzocke sprichst. Vielleicht magst du mir das erklären. Dein Sohn sollte wissen, dass man zu bezahlen hat, wenn man kostenpflichtige Dienste nutzt.

ingi1 
Beitragsersteller
 14.10.2018, 13:12

ja da kann ich jetzt auch keine Auskunft darüber geben, soviel ich weiss nutzt er keine solche Seiten, na ja aber mann weis nie, aber über 7Stunden durchgehend hmmm

Renick  14.10.2018, 13:23
@ingi1
soviel ich weiss nutzt er keine solche Seiten

Es ist für 1&1 technisch überhaupt kein Problem zu beweisen, dass die Seiten von dem Anschluss aus besucht wurden. Das zu leugnen bringt nichts. Es wird alles nachweisbar protokolliert.

Wie angedeutet wäre noch die Frage, ob noch eine andere Person den Internetanschuss deines Sohnes mitnutzt. Wenn ja, würde die Möglichkeit bestehen, dass diese andere Person die besagten Seiten besucht hat und nicht dein Sohn. Das solltest du klären. Denn wenn dem so sein sollte, kann man gegenüber der anderen Person vielleicht Schadenersatzansprüche geltend machen.

ingi1 
Beitragsersteller
 14.10.2018, 13:27
@Renick

Super Danke für die Info, das werde ich morgen gleich in Angriff nehmen

Er hätte sofort schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) Widerspruch gegen die Forderung einlegen müssen. Und zwar in dem Moment, als erstmals die Rechnung mit der Forderung auf dem Tisch lag.

Jetzt gibt es nur noch Schadensminderung. Ohne Rechtsanwalt kommt er da nicht mehr raus.

Das Girokonto in ein Pfandschutzkonto wandeln und eine Ratenzahlung mit dem Anwalt aushandeln.

ingi1 
Beitragsersteller
 14.10.2018, 12:55

Haben wir schon probiert, keine Chance mehr

Dimido  14.10.2018, 12:59
@ingi1

Wieso weigert sich die Bank das Konto auf P-Schutz umzustellen?
Öffentliche Rechtshilfe kann beantragt werden, das funktioniert in allen Bundesländern etwas anders.
Schuldnerberatung gibt es überall. Sofort Termin vereinbaren.

ingi1 
Beitragsersteller
 14.10.2018, 13:08
@Dimido

Vielen dank aber während der Pfändung wird es nicht umgestellt, eigentlich geht es darum das die 2900Euro ja überhaupt nicht gerechtfertigt sind,ich möchte auch darauf hinweisen das so was jeden treffen kann, vielleicht wäre es sinnvoll an die Medien zu gehen?

Dimido  14.10.2018, 13:15
@ingi1

Verklag den Anwalt auf Pfändungsmissbrauch.
Wenn Du dir so sicher bist das Du im Recht bist. Der Richter entscheidet wer Recht bekommt, der Unterlegene zahlt alles.
Wenn Du gewinnst kostet es dich nichts :-)

Jeder weiß das es jeden treffen kann. Das allgemeine Lebensrisiko ist nichts was die Medien verstärkt interessiert.