Ist es rechtens das ich zu wenig bezahlten Kindesunterhalt für ein Jahr nachzahlen soll - Es besteht kein Titel, wurde immer vom Anwalt geregelt?
Ich bezahle seit 12 Jahren Kindesunterhalt für unsere jetzt 16 Jahre alte Tochter. Es besteht kein Titel. Ich bezahle immer das was von ihrem Anwalt gefordert wird und der richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die letzte Neuberechnung fand vor 4 Jahren statt. Seitdem zahle ich 377€. Heute kam ein Brief von ihrem Anwalt das sich die Düsseldorfer Tabelle 2015 und 2016 geändert hat und ich daher meiner EX Frau eine Nachzahlung in Höhe von 236€ zahlen muss und ab jetzt jeden Monat 400€ zahlen muss. Die 400€ ab jetzt ist klar...aber die Nachzahlung...? Das kann doch nicht rechtens sein....Ich habe ja immer das bezahlt was der Anwalt gefordert hat. Es gab da nie irgendein Problem. Muss ich wirklich jetzt nachzahlen?
6 Antworten
Es geht doch um deine Tochter! Es hat ihr etwas mehr Unterhalt zugestanden als der Anwalt gefordert hat. Nun ist der Fehler aufgefallen und soll korrigiert werden. Was soll deine Tochter von dir denken, wenn du wegen 236 Euro Krakeel machst? Dass sie dir nichts wert ist? Nur dass, was du nicht umgehen kannst? Das wird dem Selbstbewusstsein deiner Tochter richtig guttun!
Wenn dich ihr Rechtsanwalt nicht schriftlich aufgefordert hat mehr zu zahlen,Auskunft über Einkommen zu geben und das erst jetzt geschehen ist,dann musst du meiner Meinung nach rückwirkend keinen Unterhalt zahlen,denn nur wenn er das vorher gemacht hätte,würdest du mit der Zahlung in Verzug gesetzt und müsstest nachzahlen !
Selbst wenn ein Titel vorhanden wäre,käme meiner Ansicht nach auch nur dann eine rückwirkende Zahlung in Betracht,wenn du vorher schriftlich zur Auskunft deines aktuellen Einkommens aufgefordert wurdest bzw.mehr Unterhalt zu zahlen.
Ja so sehe ich das eben auch. Was ich so gelesen habe ...bei einem dynamischen Titel muss sich der Unterhaltspflichtige selber darum kümmern und halt immer wissen wenn sich an der Tabelle was ändert.
Wenn tatsächlich kein Titel gegen dich ausgestellt worden ist, bräuchtest du theoretisch nichts zahlen oder nur so viel, wie du willst....
Auch wenn ein Titel bestehen würde, in dem ein "Festbetrag" vereinbart wurde, bräuchtest du erst ab dem Monat mehr zahlen, in dem die erhöhte Forderung an dich herangetragen wurde. Eine "Nachzahlung" für zurückliegende Monate könnte nicht eingefordert werden. [Dies wäre nur bei einem "dynamischen" Titel möglich, bei dem sich der Unterhalt "automatisch" erhöht (durch höheres Einkommen bzw. Erreichen der nächsten Altersstufe bzw. Anpassung der Düsseldorfer Tabelle...)]
Vermutlich hat der Anwalt versäumt, Änderungen der Düsseldorfer Tabelle dem Kindesunterhalt anzupassen. Das ist sehr ärgerlich, aber nicht zu ändern. Du könntest dir auch einen Anwalt nehmen, aber was erreichst du dadurch? Die Gebühren für ihn dürften noch höher sein. Schlucke den Ärger herunter und zahle die geforderte Nachzahlung, es geht ja auch um dein Kind.
Künftig solltest du immer ein Auge auf die Düsseldorfer Tabelle werfen, Änderungen werden oft in der Presse angekündigt.
Wenn du definitiv zu wenig gezahlt hast, kann eine Nachforderung durchaus berechtigt sein.
Sogar für 3 Jahre plus dem laufenden.
Auf welcher Grundlage denn wenn gar kein Titel besteht ? Nur weil der Anwalt das fordert ? Da kann ja jeder kommen und was fordern ....