Kindesunterhalt Überweisung
Hallo.
Ich bin Vater eines nicht ehelichen Kindes und überweise regelmäßig den fälligen Unterhalt auf das Konto der Kindesmutter. Nun möchte die Mutter aber, dass ich den Unterhalt nicht auf ihr Konto sondern auf das Konto ihres jetzigen Lebenspartner überweisen soll. Eine Begründung warum, blieb sie mir schuldig. Sie bietet mir nur eine schriftliche Erklärung an, dass sie es ab sofort so möchte. Meine Frage ist nun, ist dies rechtlich zuläßig und was wäre wenn die Kindesmutter später einmal behauptet, von mir keinen Unterhalt erhalten zu haben und von mir Nachzahlungen verlangt?
22 Antworten
Laut Unterhaltsrecht muss das Geld auf das Konto der Kindesmutter überwiesen werden. Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes kannst du es direkt an das Kind überweisen.
Auch hier. Gibt es eine Verordnung oder Gesetz, wo dies schriftlich geregelt ist und man es nachlesen kann?
Es läuft rechtlich so, dass du den Unterhalt auf das von der Kindesmutter schriftlich angegebene Konto überweisen musst. Wem das gehört darf Dich nicht interessieren. Deine Verpflichtung ist mit der -nachweisbaren- Zahlung des Kindesunterhalts erfüllt. D.h. Dein Kontoauszug - Überweisung des Unterhalts mit Angaben zum Kind und jeweils dem Monat/Jahr für den der Unterhalt geleistet wird.
Bücher zum Thema z.B. hier:
http://www.soldan.de/ Gesamtkatalog Recht> Bürgerliches Recht> Ehe- und Familienrecht
Diskussion/Austausch zum Thema z.B. hier:
123recht.net
Hebe Deine Kontoauszüge zusammen mit der Erklärung einfach gut auf. Dann passiert da auch nichts! Gründe könnte sie viele haben. Kontopfändung, Gemeinschaftskonto etc.
würde ich nicht machen, der Unterhalt steht der Kindesmutter zu und nicht ihrem Lebenspartner. Vielleicht geht es um einen Steuertrick oder anderen Betrug?
Das Warum hat den Vater nicht zu interessieren. Er muss auf das von der Mutter genannte Konto überweisen!
Schriftliche Bestätigung geben lassen.
Darin sollte stehen, dass sie allein, die Verantwortung trägt.
Hier mal ein Auszug aus einem Antrag zum Unterhaltvorschuss:
"Sofern Sie die Zahlung der Leistung auf ein anderes als Ihr eigenes Konto wünschen bzw. ein fremdes Konto angeben,
kann die tatsächliche und rechtzeitige Auszahlung an Sie nicht garantiert werden.
Das Risiko der Überweisung auf Fremdkonten tragen Sie allein."
Diesen Satz würde ich etwas umformulieren, sodass er zur Situation passt und ihn auf jeden Fall mit in die Bestätigung setzen.
Wenn schon ein(e) Amt/Behörde keine Verantwortung tragen kann, Gelder auf Fremdkonten zu überweisen, dann Du als normaler Bürger auch nicht.
Gibt es eine Verordnung oder Gesetz, wo dies schriftlich geregelt ist und man es nachlesen kann?