Kindesunterhalt Überweisung

22 Antworten

Laut Unterhaltsrecht muss das Geld auf das Konto der Kindesmutter überwiesen werden. Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes kannst du es direkt an das Kind überweisen.

FragestellerX 
Beitragsersteller
 01.10.2010, 12:23

Auch hier. Gibt es eine Verordnung oder Gesetz, wo dies schriftlich geregelt ist und man es nachlesen kann?

Es läuft rechtlich so, dass du den Unterhalt auf das von der Kindesmutter schriftlich angegebene Konto überweisen musst. Wem das gehört darf Dich nicht interessieren. Deine Verpflichtung ist mit der -nachweisbaren- Zahlung des Kindesunterhalts erfüllt. D.h. Dein Kontoauszug - Überweisung des Unterhalts mit Angaben zum Kind und jeweils dem Monat/Jahr für den der Unterhalt geleistet wird.

FragestellerX 
Beitragsersteller
 01.10.2010, 12:21

Gibt es eine Verordnung oder Gesetz, wo dies schriftlich geregelt ist und man es nachlesen kann?

tasianka  04.10.2010, 08:42
@FragestellerX

Bücher zum Thema z.B. hier:

http://www.soldan.de/ Gesamtkatalog Recht> Bürgerliches Recht> Ehe- und Familienrecht

Diskussion/Austausch zum Thema z.B. hier:

123recht.net

Hebe Deine Kontoauszüge zusammen mit der Erklärung einfach gut auf. Dann passiert da auch nichts! Gründe könnte sie viele haben. Kontopfändung, Gemeinschaftskonto etc.

würde ich nicht machen, der Unterhalt steht der Kindesmutter zu und nicht ihrem Lebenspartner. Vielleicht geht es um einen Steuertrick oder anderen Betrug?

Eifelmensch  01.10.2010, 12:23

Das Warum hat den Vater nicht zu interessieren. Er muss auf das von der Mutter genannte Konto überweisen!

Schriftliche Bestätigung geben lassen.

Darin sollte stehen, dass sie allein, die Verantwortung trägt.

Hier mal ein Auszug aus einem Antrag zum Unterhaltvorschuss:

"Sofern Sie die Zahlung der Leistung auf ein anderes als Ihr eigenes Konto wünschen bzw. ein fremdes Konto angeben,

kann die tatsächliche und rechtzeitige Auszahlung an Sie nicht garantiert werden.

Das Risiko der Überweisung auf Fremdkonten tragen Sie allein."

Diesen Satz würde ich etwas umformulieren, sodass er zur Situation passt und ihn auf jeden Fall mit in die Bestätigung setzen.

Wenn schon ein(e) Amt/Behörde keine Verantwortung tragen kann, Gelder auf Fremdkonten zu überweisen, dann Du als normaler Bürger auch nicht.