Kindesunterhalt Mehrbedarf. Wo anmelden?
Hallo ihr Lieben,
Folgende Situation: Ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn. Er erhält Leistungen nach dem UVG, da der Kindsvater sich noch im Studium befindet (bis zum 1.08. Ab dem Stichtag ist sein Masterstudium abgeschlossen und er hat einen Arbeitsvertrag).
Soweit so gut. Nun kommt mein Sohn im August in die Schule (30.8.). Aufgrund der Tatsache, dass er frühzeitig eingeschult wird, wollte ihn keine der "Regelschulen" aufnehmen, was bedeutet, dass ich mich für eine Privatschule entschieden habe. Der Vater war mit der Einschulung einverstanden. Die Schulgebühren belaufen sich auf 150,00€ im Monat.
Nun zu meiner Frage: Fällt die Schulgebühr unter "Mehrbedarf"? Und wenn ja, wo kann ich diesen Mehrbedarf geltend machen, bzw. an welche Stelle wende ich mich? An die Beistandschaft oder an die Unterhaltsvorschusskasse? Oder ganz woanders hin?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!
Habt einen schönen Tag.
6 Antworten
Er muss sich dann je nach Einkommen prozentual an diesem Mehrbedarf beteiligen, selbst wenn das Kind auf eine staatliche Schule hätte gehen können, er war mit dieser Entscheidung ja einverstanden !
Würdet ihr angenommen in etwa gleich viel verdienen, dann würden die Kosten zu je 50 % verteilt.
Du könntest zwar versuchen, bis er selber leistungsfähig ist, einen Zuschuss vom Jugendamt zu bekommen, aber selbst wenn das möglich wäre, wirst du einige Wochen, wenn nicht Monate bis zur endgültigen Bearbeitung warten müssen.
Danke dir für deinen Stern !
Vielen lieben dank für die Antwort. Diese Info hilft mir wirklich weiter.
Nein. Das du dich dafür entscheidest deun Kind früher einzuschulen ist allein die Entscheidung und wird nicht als Mehrbedarf angesehen
Da wirst du nichts von anderer Stelle bekommen, der Unterhaltsvorschuss deckt die Mindestversorgung ab.
Du kannst es nur bei einer Stiftung versuchen für begabte oder hochbegabte Kinder, einfach mal Stiftungen googlen und dann durcharbeiten. Vlt. kannst du dort Geld bekommen.
Außerdem wo ist das Problem? Der Kindsvater beginnt am 01.08.18 zu arbeiten, wie du schreibst, dein Sohn kommt am 30.08.18 in die Schule, d.h. Schulgeld kann ja erst Ende August dann für die 2 Tage August und dann den September anfallen. Und wie ihr das untereinander aufteilt, musst du mit dem Kindsvater klären.
Mehrbedarf müssen sich beide Eltern teilen.
Solange der Vater kein Einkommen hat, musst Du den Mehrbedarf wohl oder übel allein tragen. Sollte der Vater in Zukunft genau so viel verdienen wie Du, so wird der Mehrbedarf 50:50 geteilt, d.h. jeder Elternteil trägt 75,- Euro. Sollte der Kindesvater mehr verdienen als Du, muss er mehr als 50% tragen. So ist das System.
Irgendeine andere Stelle, die den Mehrbedarf übernehmen würde, gibt es leider nicht.
Danke für deine sachliche Antwort!
Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt einen festen Betrag. Du kannst hier nur den Vater in die Pflicht nehmen. wenn er leistungsfähig ist, muss er zahlen.
Dass das Kind auf eine Privatschule geht, ist aber keineswegs zwingend notwendig.
Es war schon immer etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben.
Wieso sollte die Allgemeinheit dafür zahlen?