Unterhaltsvorschuss ohne Vater angeben?

8 Antworten

Sie können Unterhaltsvorschuss natürlich insbesondere auch dann beantragen, wenn noch keine Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Das ist ja auch ein wesentlicher Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschusses.

Sie müssen bei der Beantragung den oder die möglichen Vater angeben und bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirken oder diese betreiben.

Sie können beim Jugenamt eine Beistandschaft beantragen. Durch die Beistandschaft wird das Kind dann durch das Jugendamt bei der Vaterschaftsfeststellung und der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche vertreten. 

trotzdem hat er Angst vor den Rechtlichen und Finanziellen Folgen die das für ihn hat.

An den Folgen kommt man natürlich nicht einfach dadurch vorbei, das man die Vaterschaft nicht anerkennt.



Hallo Mesan 95,

in solchen Situation haben schon viele Frauen gesteckt. Aber hier der Reihe nach:

- Der Vater muss nicht in der Geburtsurkunde stehen. Die Urkunde wird nach der Geburt ausgestellt. Wenn Du bei der Geburt angibst, dass der mutmaßliche Vater "noch festgestellt werden muss", weil er an seiner Vaterschaft zweifelt, wird er nicht eingetragen.

Nach Feststellung/Anerkennung der Vaterschaft kann der Name des Vaters in der Geburtsurkunde nachgetragen werden. Das ist überhaupt kein Problem.

- Dem Jugendamt gegenüber solltest Du aber bei Antragstellung auf Unterhaltsvorschuss den mutmaßlichen Vater angeben und eine "Beistandschaft" beantragen. Diese beinhaltet, dass sich das Jugendamt als neutraler Dritter um den Kindesunterhalt kümmert, also auch mit dem Kindsvater als Unterhaltspflichtigem kommuniziert, seine Einkommensnachweise anfordert usw. Das erspart Dir Streit mit dem Ex und Nerven.

- Falls Dein Ex die Vaterschaft nicht anerkennt, sollte auf alle Fälle ein DNA-Test gemacht werden. Dein Ex kann sich freiwillig dazu bereit erklären, wenn ihn das Jugendamt dazu auffordert. Dann reicht ein Speicheltest. Der ist billiger, genauer und kann zeitnah und ohne Schmerzen nach der Geburt gemacht werden.

Verweigert er das, wird er möglicherweise vom Gericht aufgefordert. Das verlangt meistens einen Bluttest. Dazu muss das Kind erst 6 Monate alt sein. Der Bluttest ist teurer und für das Kind schmerzhaft (Blutentnahme am Kopf).

- Beide Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, auch Väter. Auf dieses Recht des Kindes können/dürfen Eltern (auch die Mutter nicht) verzichten.

- Du hast sogar selbst als Kindsmutter dem Kindsvater gegenüber Anspruch auf Unterhalt, ich glaube in den ersten 3 Jahren.

- Verzichtest Du freiwillig darauf, können Ämter Dir die Zahlung von Sozialleistungen verweigern, weil Du Deinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindsvater nicht wahrgenommen hast.

- Evtl. musst Du ihm gegenüber sogar auf Unterhalt klagen, nur damit dann rauskommt, dass Dein Ex vorerst nicht zahlen kann. (das hat mir ein der Anwalt eines zahlungsunwilligen Kindsvaters verraten)

- Allerdings muss er ja nicht immer arbeitslos bleiben. Er kann eine Ausbildung machen, er kann einen Job finden. Er hat keinen Grund, sich auf Kosten der Allgemeinheit, in die soziale Hängematte zu legen und sich leid zu tun, statt sich seiner Verantwortung für sich selbst und sein Kind zu stellen.

- Du hingegen wirst es viel schwerer haben, Dich als Alleinerziehende finanziell und beruflich auf eigene Füße zu stellen. Der Kindsvater kann sich dagegen mit ein paar Euro Unterhalt von fast allen Verpflichtungen freikaufen. Er muss seine Jobsuche, Berufswahl, Arbeitszeiten und Urlaube nicht nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten richten. Er muss für die Kinderbetreuung nicht extra zahlen, er hat am Wochenende und am Feierabend frei, muss nachts nicht dauernd aufstehen, seine Freizeitgestaltung nicht nach Baby/Kind richten, kann sogar den Umgang mit seinem Kind verweigern, kann leichter eine neue Partnerin finden, etc. .... und er bekommt später eine bessere Rente, weil er keine Ausfallzeiten hatte und immer ganztags arbeiten konnte, was für Dich in den ersten Jahren Anfang schwierig sein dürfte.

Noch ein Grund mehr, den Kindsvater nicht einfach aus seiner Minimalverantwortung in Form von Unterhaltszahlung zu entlassen.

Also, alles, was tu tust, hat (auch finanzielle) Konsequenzen, die Du jetzt vielleicht noch gar nicht absehen kannst, aber mit Deinem Kind zusammen ausbaden musst. Bevor Du irgendwas entscheidest, lass Dich von kompetenter Stelle beraten (Beratung über das Jugendamt, evtl. Sozialamt, Pro Familia oder so).

Es gibt sowieso Ärger mit dem Kindsvater. Allerdings bekommst Du noch mehr Probleme, wenn Du auf Deine Rechte und die Rechte Deines Kindes verzichtest, um Ärger zu vermeiden. Du verlierst damit viel mehr, als Du gewinnst.



wenn du uv willst, musst du bei der vaterschaftsfeststellung mitwirken. Das bedeutet, du musst ihn nennen und ggf auch eine Beistandschaft errichten. Das Jugendamt wird dann dafür sorgen, dass er in dieGeburtsurkunde kommt, freiwillig oder nicht, auch wenn da etwas dauert.

wenn er unter dem selbstbehalt liegt uns das dem amt mitteilt, muss er erst mal nichts zahlen.

Mesan95 
Beitragsersteller
 21.10.2017, 08:50

Was wäre aber in Fällen wenn ich nichts über ihn wüsste. Ich kenne ihn zwar schon super lange, aber ich weiß weder wo er wohnt, noch in welchem Jahr er geboren ist oder ob er einen 2 Vornamen hat.. das verrät er mich jetzt natürlich auch nicht mehr..

Wenn Du den Vater kennst, dann ist es Betrug, wenn Du Unterhaltsvorschuss beantragst.

Wenn das herauskommt, darfst Du alles zurückzahlen... Und bist das Kind los, weil du wegen Sozialbetrug im Knast sitzt. Und weil Du dem Kind das Recht auf Unterhalt, Umgang und Erbe verweigert hast.

Das würde ich an Deiner Stelle nicht riskieren.

Das Kind hat ebenfalls ein Recht darauf mit dem Vater in rechtlicher Beziehung zu stehen. Der ist heute vielleicht arm, aber keiner kann sagen, was er in 40 Jahren ist, da kann sich viel ändern.

petrapetra64  18.10.2017, 21:44

wieso sollte es ein Problem sein, den Vater zu kennen, wenn man UV bezieht und was hat das mit Betrug zu tun, das ist doch meistens so. Ich kenne auch die Väter meiner Kinder und bekam UV.

Und niemand bekommt wegen Sozialbetrug sein Kind weggenommen. Absurd!

Menuett  18.10.2017, 22:49
@petrapetra64

Wenn sie UVG beantragt und den Vater nicht nennt, dann ist das Betrug.

Und dafür kann sie sehr wohl ins Gefängnis kommen und da kommt das Kind nicht mit. Das ist nicht absurd.

Wenn du die finaziellen Mittel hast, dein Kind OHNE die Gesellschaft in Form von Unterhaltsvorschuss großziehen zu können, dann gib ihn nicht an.

Wenn du Leistungen willst, dann nenn den Namen, den Rest macht das Jugendamt.

Vivienne61  18.10.2017, 12:07

Witzbold. Wer zahlt den den Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater sich verpisst? Die Gesellschaft, also wir als arbeitende Bevölkerung in Form von Steuern.

Wenn der KV den Unterhaltsvorschuss nicht an das Jugendamt zurückzahlt, bleibt der Staat (also wir) auf den Kosten sitzen.

Der Unterhaltsvorschuss ist meistens nur etwas weniger als die Hälfte von dem, was einem Kind lt. Düsseldorfer Tabelle normalerweise zusteht. Super Aussichten.