Unterhalt: Mehrberdarf / Sonderbedarf bei Brillen
Hallo zusammen,
weiß jemand wir die aktuelle Rechtssprechung zum Thema Mehrbedarf / Sonderbedarf bei Brillen aussieht?
Mein Sohn braucht seine erste Brille und meine Ex-Frau hat ohne mein Wissen eine erste Brille für über 100 EUR gekauft und mir die Rechnung gegeben. Meine Fragen:
- Darf sie das einfach so über meinen Kopf hinweg? Sie hätte auch ein günstiges Modell nehmen können.
- Wie sieht es mit der Brille Nr. 2 aus? Ist das auch noch Sonderbedarf? Es ist doch jetzt absehbar und sie könnte aus dem Unterhalt Rücklagen bilden.
Grüße Angel33335
8 Antworten
Wenn ihr Kind erst 2 Jahre alt ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Sehhilfe (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übrigens: > Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch auf Sehhilfen, wenn diese zum Ausgleich der (Seh-)Behinderung medizinisch erforderlich sind. Zur Verbesserung der Sehschärfe kommen in erster Linie Brillengläser in Betracht. Anspruch auf Kontaktlinsen und andere Sehhilfen besteht nur in begründeten medizinischen Ausnahmefällen wie z.B. bei Myopie (Kurzsichtigkeit) ab 8,0 dpt, Hyperopie (Weitsichtigkeit) ab 8,0 dpt., bestimmte Fälle von Astigmatismus, Anisometropie (Unterschiedliche Brechungskraft links/rechts) ab 2,0 dpt sowie Aphakie (Linsenlosigkeit). Ein Anspruch auf Kunststoffgläser besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen. Für Sehhilfen sind Festbeträge festgesetzt, die die Höhe des Leistungsanspruches bestimmen. Für Sehhilfen, die nicht festbetragsgeregelt sind, richtet sich die Höhe der Leistung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Kostenübernahme von Brillengestellen ist generell ausgeschlossen, auch bei Kindern !
Und hier das Urteil, dass Sie nicht zahlen müssen: http://www.streifler.de/kindesunterhalt-3a-die-kosten-fuer-eine-neue-brille-begruenden-keinen-sonderbedarf-_2634.html
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Ja, darf sie.
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Warum muss das Kind darunter leiden, dass Deine Ex und Du Euch nicht einig seid? Sowas ist echt mies! Im übrigen ist es selten so, dass man vom Unterhalt etwas sparen kann...
Eben! Und gute Kinderbrillen müssen einiges aushalten, das kostet nun mal mehr.
Und du meinst pauschal also das eine Brille für über 100 EUR eine Misshandlung eher übersteht als ein 10 EUR Gestell?
Nein, nicht pauschal. Aber ein 10-Euro-Gestell hält garantiert nicht lange!
Naja, das ist ja eine pauschale Aussage... ich glaube sowas beruht auf Erfahrungswerten und es von Anfang an auszuschließen halte ich für (um bei den Brillen zu bleiben) kurzsichtig ;)
Allein die Gläser kommen um die 30 Euro Minimum. Dazu dann ein halbwegs vernünftiges Flexgestell, dann ist man schon locker über 100 Euro - für eine ganz normale halbwegs belastbare Kinderbrille ohne irgendwelche Übertreibungen.
Die Gläser übernimmt bei Kindern generell meine Krankenkasse (Barmer). Es ist also wirklich nur das Gestell.
Du hättest für dein Kind also lieber ein Gestell, was günstiger ist, er aber nicht leiden mag und deshalb die Brille auch nicht trägt?
Ich glaube mögen oder nicht mögen war nicht in meiner Fragestellung enthalten ;)
Augenroll Einige dich doch einfach mit deiner Ex, dass du die nächste Brille kaufst. Dann kannst du dein Kind ja überzeugen, dass der Preis viel wichtiger ist als das Gefallen. Vielleicht verstehst du dann, was ich meine...
jep das ist gut möglich.
"generell" übernimmt das keine Krankenkasse auch nicht die Barmer. Die Krankenkasse zahlt einen Festsatz von rund 10 € pro Glas, die Fassung trägt man selber. Entspiegelung und Härtung auch.
Du solltest besser sagen: Die krankenkasse zahlt generell nur das billigste Glas, dann aber komplett. Schön dass dir die Sehqualität deines Sohne so viel wert ist.
Frage verfehlt, es geht nicht um Sehqualität, sondern die Rechtslage
Nein, es geht darum, dass du dich an dem Preis der Brille störst. Und dieser kann nunmal durchaus mit der Sehqualität zusammenhängen.
s.o.
Für Kinder gibt es die Brille von der Krankenkasse. Wieso leidet man darunter?
ich glaub nicht das das heute noch so ist das ein kind eine komplette brille bezahlt bekommt.
Da die Kasse nicht alles zahlt, leidet das Kind durchaus, wenn der Vater sich jetzt so anstellt.
Ich stelle mich nicht an, ich will nur wissen was man darf und was nicht. Ich zahle sehr gerne für meinen Kleinen, werfe aber mein Geld deswegen nicht aus dem Fenster raus ;)
Ob das überhaupt richtig ist?
"Es muss sich um einen Bedarf handeln, der überraschend und der Höhe nach nicht abschätzbar war"
100 € ist bei einer brille schon recht günstig. immerhin muss das modell auch zum gesicht passen denn wie anno dazumal will ja keiner gehen wenn man schon eine sehhilfe braucht.
allerdings hab ich nie davon gehört das dann der vater die ganze rechnung auf dem tisch liegen hat, du zahlst ja sicher auch unterhalt.
aber davon hab ich nicht so ahnung
Eine Brille ist ein Mehrbedarf und trotz Unterhaltszahlungen musst du dich zu 50 % daran beteiligen..
Hi Silberwind,
hast du dazu irgendeinen hilfreichen Link wo ich diese Information finde?
Grüße
aber bei gemeinsamen Sorgerecht kann die mutter nicht einfach ein teures Brillengestell aussuchen und dem vater dann die Rechnung präsentieren......sowas muß abgesprochen werden , da gibt es für so kleine kinder sicher auch günstigere modelle......zumal die ja auch bei kindern schnell kaputt gehen und man regelmäßig eine neue brille benötigt................und es ist ja keineswegs so das teure gestelle länger halten als günstige............ich hab über 20 jahre "brillenerfahrung" mit 2 kindern , ich weiß wovon ich rede.....
Wo leidet es denn? Am wichtigsten ist doch das es was sehen kann oder nicht? Es handelt sich hier um ein 2-jähriges Kind.