ADHS+Mehrbedarf+Kindesunterhalt
Hallo und guten Tag,
ich habe einen 8 jährigen Sohn, bei dem ADHS festgestellt wurde. Trotz hohem IQ sinkt seine Leistung in der Schule extrem ab. Ein Übertritt in eine höhere Schule ist mehr als ungewiss.
Ich bin Vollzeit berufstätig. Meine Arbeitszeit würde ich für meinen Sohn reduzieren, doch dies bedeutet einen finanziellen Verlust. Gibt es bereits Urteile über Mehrbedarf wegen ADHS?
Es geht mir hier nich um das Schröpfen des Vaters, aber wenn wir als eine Familie zusammen leben würden, dann würden wir ja auch alles versuchen, damit unserem Sohn die bestmöglichste Erziehung und Jugend ermöglicht wird.
MFG Sina
6 Antworten
Als Mehr- oder Sonderbedarf könnten eventuell Kinder-Betreuungskosten, Nachhilfe... geltend gemacht werden - die dann von beiden Eltern anteilig (entsprechend dem jeweiligen Einkommen) getragen werden müssten. Ein "Einkommensausgleich" gehört dazu nicht.
Der Unterhalt für ein Kind wird von beiden Eltern geleistet - ein Elternteil ist "zuständig" für die Betreuung des Kindes ("Naturalunterhalt"), der andere Elternteil für die finanzielle Bedarfsdeckung (Nahrung, Kleidung, Freizeit, Geschenke, anteilige Miete...).
Wenn der "Bedarf" eines Kindes sich verändert, muss dieser vom jeweils "zuständigen Elternteil" angepasst werden.
So wie sich die Barunterhaltssätze (z.B. laut Düsseldorfer Tabelle) erhöhen, kann sich eben auch der Betreuungsaufwand erhöhen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Wie oben beschrieben steigt der durch die Mutter zu leistende BETREUUNGSBEDARF des Kindes bei ADHS evt. an, nicht der vom Vater zu zahlende BARUNTERHALT.
Das Urteil zum "Mehrbedarf" bezieht sich auf eventuelle Nachhilfe, nicht auf die Diagnose ADHS.
Eine ledige Mutter gilt im "Normalfall" ab dem dritten Geburtstag eines Kindes als "voll erwerbsfähig".
ahh gibt es denn hierzu schon Urteile? Gerade wegen Nachhilfe, das wäre ja ein Thema, denn seitdem er Medikamente bekommt, registriert er erst, welche Lücken er hat und ist um so frustrierter. Erst jetzt kann er sich konzentrieren und jetzt könnte ich mit der Lernarbeit so richtig beginnen....
"....Die Kosten einer Nachhilfe sind von dem OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf 08.07.2005 - 3 UF 21/05) zwar nicht als Sonderbedarf, aber als regelmäßiger Mehrbedarf anerkannt worden. Hinsichtlich der Beauftragung urteilten die Richter, dass es sich um eine Entscheidung des täglichen Lebens handele, die der Elternteil allein treffen könne, bei dem das Kind lebt. Nach der Entscheidung OLG Hamm 22.05.2006 - 6 WF 302/05 sind die Kosten der Nachhilfe kein Sonderbedarf (aber Mehrbedarf) wenn sich die Notwendigkeit der Förderung aufgrund der Entwicklung der schulischen Leistungen ankündigt und nicht unerwartet eintritt...."
Um hier mehr Unterhhalt vom Vater zu bekommen, müsste sich dein Sohn verschiedenen Psychologen zum Test stellen und es muss ein Gutachten erstellt werden. Nur weil ein Arzt das festgestellt hat, gibt es wegen ADHS nicht mehr Unterhalt, da die Medikamente (Ritalin) ja von der Kasse übernommen werden. Willst du dein kind wirklich diesem Stress aussetzen ? Ich würde an deiner STelle versuchen, dass dein Sohn eine Schule besuchen kann mit Hausaufgabenbetreuung usw. NAchhilfestunden musst du vom Unterhalt den du bekommst bezahlen. Da gibt es auch ein Preisleistungsgefälle, du solltest dich da mal schlaumachen. Wenn du eine spezielle Betreung brauchst oder auch wegen der Nachhhilfestunden, dann gibt es die Möglichkeit, diese Kosten zusammenzufassen (also schriftlich belegen) und beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme zu stellen. Unterstützung bekommst du aber nur, wenn du nicht zuviel verdienst. Würde ich mal testen.
Jedes Kind kann nun mal nicht auf die Uni später. Wenn Du einen Vollzeitjob hast, ist der Kleine doch tagsüber betreut, also kein Problem vorhanden. Bekommt er Ritalin, das zahlt doch sicher die KK. Manche Kids sind halt so, ADHS wird heutzutage doch viel zu schnell diagnostiziert, manchmal sind es eher Erziehungsdefizite. Lass Dein Kind Kind sein, das wird schon alles werden. Alles Gute.
ADHS wurde nicht vorschnell diagnostiziert, sondern von 5 verschiedenen Stellen abgeklärt und bestätigt. Muss nicht auf die Uni, aber mit einem IQ von 130 MUSS er auch nicht unbedingt NUR den Quali machen. Mit Erziehungsdefizite - find ich witzig - das ist ja gerade das, was ich versuchen möchte, aufzufangen, indem er NICHT MEHR komplett FREMDBETREUT wird ;o)
Ich denke du hast dich mit dem Thema ADHS noch nicht wirklich befasst, ADHS ist auch keine fehlende Erziehung, sondern eine medizinische Diagnose, da bei ADHS ein Botenstoff fehlt. Informieren....
Ich schrieb "manchmal", sollte man schon richtig lesen und einordnen. Danke für die zusätzlichen Infos, wäre hilfreich gewesen, wenn Du die vorher geschrieben hättest. Ich weiss schon was ADS und ADHS ist, ich weiss aber auch, dass viele Kids damit abgestempelt werden, wenn Eltern nicht mehr klar kommen. Was ja nicht auf Dich zutreffen muss.
Hallo TwoDelta, verstehe ich jetzt zwar nicht, denn ich habe ja geschrieben, dass bei ihm diese Diagnose festgestellt wurde. Dann habe ich geschrieben, dass er einen hohen IQ hat... ;o))
Wo kommst du denn her? In Baden Württemberg z. B. gibt es ein Gymnasium NUR für AD(H)S Kinder. Da hätte er sicher Chancen. Das Schulgeld ist zwar sehr hoch, aber JEDEN Cent wert. Diese Kosten müsste der Vater sicher mittragen.
Ich kann Dich sehr gut verstehen.
Aber die Zwickmühle, in der Du da stehst... si ist nicht lösbar, denn:
Entweder ( das Beste !!!! )
Job weg und 100% Kind..
oder Geld und Job und Kindverlust ( im Sinne von... es gleitet Dir aus der Hand !!!! )
Sorry... Aber das ist die Realität...
Drück Dir die Daumen.
Mal aus meiner persönlichen Erfahrung....
Kinder fangen sich oft... wenngleich später.
Er kann später immer noch alles geben...
Lasse ihn bei dem Lenken der Politik unserer Gesellschaft bitte noch KIND bleiben....
Falsch der bedarf des Kindes steigt nicht, der Vater muss nicht mehr zahlen. Denn bei Minderjährigen wird ja alles an Kosten von der kasse getragen. Ab 8 jahren ist die Mutter verpflichtet ganztags zu arbeiten. Ich kenne viele kinder mit ADHS da bekommt keins Mehrbedarf vom Vater und keine Mutter konnte ihre Stelle reduzieren.