Wann muß der Kindesunterhalt auf dem Konto sein?

4 Antworten

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Normalerweise solltest du immer den gleichen Betrag zum gleichen Zeitpunkt dein Geld vom Jugendamt erhalten. Wann und wieviel der Kindesvater wirklich an´s Jugendamt überweist, kann dir egal sein. Frag mal nach, was da schief läuft. Gleich beim Jugendamt.

Wenn du schon 6 Jahre lang vom Jugendamt Geld bekommst,hast du Unterhaltsvorschuss bekommen !!! Der steht dir für höchstens 72 Monate zu,längstens aber bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres des Kindes,deshalb bekommst du ihn nicht mehr.Wenn er nun direkt ans Jugendamt zahlt und die Überweisen dir das gezahlte Geld,wird sicherlich auch geprüft werden,was er mit seinem Einkommen zu zahlen hat.Denn auch ein Unterhaltspflichtiger hat ein Recht auf einen Selbstbehalt zum leben.Sollte der gezahlte Betrag nicht ausreichen,kannst du nur auf dem Jobcenter einen Antrag stellen,dann bekommst du von dort den Betrag,der dir zur Deckung des Unterhalts noch fehlt.

Wann muß der Kindesunterhalt auf dem Konto sein?

Am 1. des Monats.

Er zahlt an das Jugendamt und diese überweisen das Geld dann auf mein Konto weiter.

Wieso das ? An sich muß er das Geld zu händen des betreuenden Elternteils zahlen und nicht an das JA.

sandra200479 
Beitragsersteller
 24.09.2013, 13:10

weil der Kindsvater sich sonst ständig komplett vor den Unterhaltszahlungen drücken würde. Das wollte ich so. Als ich für meinen Sohn noch das UVG bekam, mußte er ja auch an das JA zahlen.

Normalerweise läuft es doch in solchen Fällen so, dass das Jugendamt in Vorleistung geht und der Vater den Unterhalt an das Jugendamt zahlen muss. Unterhalt verjährt nicht. Du musst ihn allerdings schon geltend machen.

sandra200479 
Beitragsersteller
 19.09.2013, 09:41

Es besteht ein Unterhalttietel. Das Jugendamt sagte zu mir, daß sie das Geld so an mich weiterüberweisen, wie der Vater es zahlt. UVG kann ich nicht mehr erhalten, da ich das schon 6 Jahre lang hatte.

FeeGoToCof  19.09.2013, 10:57
@sandra200479

Dann musst Du den Titel "BENUTZEN" und notfalls eine Gehaltspfändung - was auch immer-Pfändung - gerichtlich erwirken.

DAFÜR hat Du ja schließlich einen TITEL!!

sandra200479 
Beitragsersteller
 24.09.2013, 13:12
@FeeGoToCof

der Titel liegt bei der Beistandschaft. Dafür hatte ich das eigentlich gemacht, damit die wenn nötig auch mal Pfänden können. Aber irgendwie machen die da nichts. ;(