Kindergeld und Unterhalt nach 2. Fachwechsel Studium

3 Antworten

Kindergeld wirst du nach wie vor bekommen, wenn du weiter studierst und dies nachweist.

Allerdings wird beim Unterhalt schwierig. Generell steht dir Unterhalt bis zum Abschluss der 1. Ausbildung zu.

Die Rechtsprechung geht bei einmaligem Wechsel immer noch von der 1. Ausbildung aus. (Nach dem Motto: Einmal kann man irren)

Beim 2. Wechsel hingegen wird in der Regel der Unterhaltsanspruch verweigert.

kleineaugust 
Beitragsersteller
 25.09.2014, 12:21

Und was passiert, wenn man seinen 2. Fachwechsel einfach nicht angibt?

Interesierter  25.09.2014, 12:26
@kleineaugust

Dann ist das Betrug. Was das bedeutet, kannst du selbst nachgoogeln.

Du wirst bestraft und musst den zu unrecht kassierten Unterhalt zurückzahlen.

kleineaugust 
Beitragsersteller
 25.09.2014, 12:29
@Interesierter

Okay, also keine Option :D

Danke!

kindergeld bekommst du ganz normal, wenn du deine immatrikulationsbestätigung einreichst!

kleineaugust 
Beitragsersteller
 25.09.2014, 12:16

egal wie oft ich meinen Studiengang wechsel?

Hefti15  25.09.2014, 13:01
@kleineaugust

Ja, spielt keine Rolle.

Schau zum "Spaß" einfach ins Einkommensteuergesetz. §32 bzw. §63 bzw. §62 EStG.

Es gibt "Schranken", z.B. 25 Jahre.... aber ich kenne keine "Schranke wegen mehrmaligen Studienfachwechsels.

Chrisgang  26.09.2014, 12:51
@kleineaugust

wichtig ist nur, dass du das auch brav immer angibst, sonst könnte ein betrugsvorwurf ins haus flattern!