Kindergeld und Unterhalt nach 2. Fachwechsel Studium
Hallo,
Ich werde zum Wintersemester das zweite Mal meine Studiengang wechseln. Bafög bekomme ich keins, daher gibt es da sowieso keine Probleme. Wie sieht es aber mit Kindergeld aus? Und wie sieht es mit dem Unterhalt der Eltern aus?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen!
Vielen Dank!
3 Antworten
Kindergeld wirst du nach wie vor bekommen, wenn du weiter studierst und dies nachweist.
Allerdings wird beim Unterhalt schwierig. Generell steht dir Unterhalt bis zum Abschluss der 1. Ausbildung zu.
Die Rechtsprechung geht bei einmaligem Wechsel immer noch von der 1. Ausbildung aus. (Nach dem Motto: Einmal kann man irren)
Beim 2. Wechsel hingegen wird in der Regel der Unterhaltsanspruch verweigert.
Dann ist das Betrug. Was das bedeutet, kannst du selbst nachgoogeln.
Du wirst bestraft und musst den zu unrecht kassierten Unterhalt zurückzahlen.
kindergeld bekommst du ganz normal, wenn du deine immatrikulationsbestätigung einreichst!
egal wie oft ich meinen Studiengang wechsel?
Ja, spielt keine Rolle.
Schau zum "Spaß" einfach ins Einkommensteuergesetz. §32 bzw. §63 bzw. §62 EStG.
Es gibt "Schranken", z.B. 25 Jahre.... aber ich kenne keine "Schranke wegen mehrmaligen Studienfachwechsels.
wichtig ist nur, dass du das auch brav immer angibst, sonst könnte ein betrugsvorwurf ins haus flattern!
Und was passiert, wenn man seinen 2. Fachwechsel einfach nicht angibt?