Wie lange müssen Eltern nach dem Studienabbruch des Kindes Unterhalt zahlen?
Das Kind hat nach sechs Semestern das Erststudium abgebrochen und ein zweites Studium begonnen. Jetzt sieht es so aus, als ob auch dieses Studium abgebrochen wird und es stehen zwei Fragen im Raum: Bis wann müssen die Eltern Unterhalt zahlen? Das Kind wohnt nicht mehr zu Hause. Und zweitens: Bis zu welchem Alter kann man eine Berufsausbildung machen?
7 Antworten
Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende einer ersten Ausbildung. Dabei ist es möglich, dass eine begonnene Ausbildung als Orientierungsphase abgebrochen wird. Eine Altersgrenze gibt es im Gegensatz zum Kindergeld nicht.
Das Kind muss allerdings nachweisen, dass es zielgerichtet studiert (Scheine, Zwischenprüfungen....).
Einen dritten Versuch müssen die Eltern aber nicht mehr finanzieren.
Hilfreich ist der Beitrag von vor zwei Jahren: siehe unten, Text und Link von heirote.
Ich sehe übrigens, dass ich im falschen Feld bin: Deine Frage wurde vor 11 Jahren gestellt. Keine Ahnung, wieso die plötzlich auftauchte.
glaube 27 bzw bis ne ausbildung beendet ist..war mal so...ob es noch so ist????
Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn das Kind in Studium oder Berufsausbildung ist. Das Kind hat den Eltern zu Beginn der Ausbildung den geplanten Weg auf zu zeigen. Das dient den Eltern zur Lebensplanung. Bei der Berufsausbildung git es keine Altersgrenze. Das liegt im Ermessen des Ausbildungsbetriebes.
Eine Ausbildung muss finanziert werden. Und es gibt ein Höchstalter (ich habs vergessen, ist so lange her... 25??). Wenn das Kind ohne triftigen Grund die Ausbildung abbricht, kann das ein Grund sein, dass kein Unterhalt mehr gezahlt werden muss.
Man kann auch noch mit 40 Jahren eine Berufsausbildung machen!
ja, aber nicht auf Kosten der Eltern