Sind die Eltern unterhaltspflichtig (beim Psychologie-Studium nach abgeschlossener Erzieherausbildung)?
Ich werde diesen Sommer meine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin absolvieren und dann gleich im Anschluss, also zum diesjährigen Wintersemester, ein Psychologie-Studium beginnen.
Unterhaltspflicht besteht für die Eltern streng genommen nur für die Erstausbildung - es sei denn, sie steht im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Zweitausbilung (z.B. Bankkaufmann-Ausbildung und BWL-Studium).
Ich weiß aber nicht, ob dieser Zusammenhang auch zwischen Erzieher-Psychologe besteht (immerhin hat die Erzieherausbildung auch einige psychologische Komponenten).
Kennt sich jemand aus? Müssen die Eltern mich in meinem Studium finanziell unterstützen? (Aufgrund meiner Ausbilung und Vergütung werd ich vermutlich nicht Bafög-berechtigt sein :( )
10 Antworten
der sachliche Zusammenhang ist hier schon recht weit auseinander (ich kenne beide Berufsbilder gut)- so wie ich diese Regelung immer verstanden habe muss der Bezug schon sehr eng sein und würde hier wie gesagt nicht vorliegen.
der Einzefall bezieht sich auf den Klageweg - sprich die Partei die einen Zusammenhang feststellen lassen will (oder das Gegenteil) muss klagen und ein Gericht entscheidet.
Klagen will und werde ich natürlich keinesfalls, aber danke dir für die Antwort! :)
Was für eine Vergütung bekommst Du während des Studiums?
Wahrscheinlich sind Deine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig, allerdings würde ich voraussetzen, dass Du auch selbst einiges verdienst, denn Du hast eine sehr lange Ausbildungszeit und solltest nicht alles bei Deinen Eltern lassen.
Wichtig ist natürlich auch Dein Alter, denn Deine Eltern müssen Dich nicht mehr unterstützen, wenn Du schon 30 Jahre alt bist.
Während der Erzieherausbildung verdient man nur im letzten Jahr etwas, allerdings dafür nicht besonders schlecht (ca. 1000€ netto). Allerdings fallen auch einige Kosten noch vor dem Studium bzw. im Studium an (insbesondere Mietgeld etc.).
Wenn ich das richtig weiß, bekomme ich ja auf jedenfall das Kindergeld!?
Bafög bekomme ich vermutlich keines, eben wegen dem Geld, das ich im letzten Ausbildungsjahr verdient habe. (Außer ich gebe es jetzt noch vorher schnell aus? ^^ )
Hab also damit sozusagen keine Vergütung während des Studiums, weshalb sich mir die Frage überhaupt gestellt hat.
Ob Deine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen, hängt erst mal von Deinem eigenen Alter ab, das gleiche gilt für die Krankenversicherung.
Du kannst aber, wie viele andere auch, während des Studiums arbeiten. Bei uns in der Familie war es selbstverständlich, dass die Kinder immer nebenher gearbeitet haben. Natürlich kommt es hierbei auch auf die Einkommensverhätlnisse der Eltern an und ob noch Geschwister da sind.
Also ich bin Anfang 20, von daher ging ich davon aus, dass ich bspw. das Kindergeld in Anspruch nehmen darf bzw. dieses noch gezahlt wird.
Ja, das werde ich vermutlich auch tun - nebenher Geld verdienen - aber es hat mich interessiert, gerade weil ich gleich im Anschluss studiere (also kein großes Vermögen im dem Sinne aufbauen konnte) und ich vermutlich auch kein Bafög bekomme. :/
Wollen oder können Deine Eltern Dich nicht finanzieren? Für mich war es immer selbstverständlich, dass Eltern ihre Kinder unterstützen, so wie es möglich ist. Andersrum aber auch.
Eher "wollen nicht"... :/ Ja, ich dachte das auch. :( Deshalb auch die Nachfrage.
Dann solltest Du Dich auf jeden Fall durchsetzen, denn wenn Du jetzt Anfang 20 bist, können sich Deine Eltern nicht beschweren, denn Du hast sicher keine Pausen eingelegt. Dir alles Gute, dass Du es durchziehen kannst.
Übrigens bin ich sehr froh über das Verhältnis, das ich mit meiner Mutter hatte (Vater starb schon sehr früh) und das ich mit meinen Kindern hab. Eine solche Frage gab es für uns nie.
Ich sehe da keinen Zusammenhang !
An deiner Stelle würde ich mir dann einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Unterhaltsrecht machen,der kann dir dann sicher Auskunft geben,ob deine Eltern dann noch zum Unterhalt verpflichtet wären.
Solange du noch keine 25 bist,stünde dir auf jeden Fall dein Kindergeld zu,wenn es keinen Unterhalt mehr gibt.
Ich finde den Zusammenhang auch nicht gegeben. Außerdem solltest du dankbar sein dafür, dass sie dich anscheinend wöhrend der Erstausbildung unterstützt haben (was leider sehr oft nicht so ist undim Streit endet). Willst du es einklagen? Dann hängt der Familiensegen schief. Such dir nen Job und finanzier das Studium, so wie die meisten anderen auch. Die ein oder andere Sache werden deine Eltern sicher noch sponsern.
Bei den 2 Richtungen eher nicht.
Ich hab doch nirgends etwas davon geschrieben, dass ich undankbar wäre oder ähnliches, oder dass ich nicht vorhabe zu arbeiten etc.! Es ist eine rein informative Frage, ob hier ein Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium besteht oder nicht, weil man im Internet nichts dazu konkretes findet.
Sie sind nicht mehr dazu verpflichtet, sobald du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast
falsch. Die Fragestellerin ist ja bereits gut (und besser als du) informiert.
hmmmm :/ Weißt du, wo man das prüfen lassen kann, ob ein Zusammenhang besteht? Es heißt ja immer nur, dass der Einzelfall entscheidet. :/